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Zum Teil stundenlanges Fixieren von Häftlingen

Antwort auf Kleine Anfrage lässt keinen Zweifel:

Zum Teil stun­den­langes Fix­ieren von Häftlin­gen in Ordnung 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg verurteilt zum wieder­holten Mal die Zustände in der Abschieb­haf­tanstalt in Eisenhüttenstadt

Aus der Antwort des Innen­min­is­ters Jörg Schön­bohm auf die Kleine Anfrage Nr.2737 der PDS vom 16.3.2004 geht her­vor, dass zwis­chen März 2001 und Jan­u­ar 2004 19 Per­so­n­en in die so genan­nte Beruhi­gungszelle ver­bracht wur­den. Auf einem Bettgestell wer­den die Inhaftierten dort zur Ruhig­stel­lung mit Gurten fest­ge­bun­den. Eine Fix­ierung dauert im Durch­schnitt 4 Stunden.
Die läng­ste durchge­hende Fix­ierung dauerte dabei 29 Stun­den und 25 Minuten. Die meis­ten Men­schen sind mehrfach in der Zelle fix­iert wor­den. In einem Fall ver­brachte eine Per­son, alle Fix­ierun­gen zusam­men­gerech­net, 41 Stun­den und 40 Minuten fest­ge­gurtet auf dem Bettgestell. 

„Men­schen mit­tels Gurten an Armen, Beinen und Rumpf zu fix­ieren, stellt einen extremen Ein­griff in die Grun­drechte von Men­schen dar“, so Olaf Löh­mer vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. In welch­er Form diese Stafmaß­nah­men anstatt psy­chol­o­gis­ch­er Hil­fe in der Abschiebe­haf­tanstalt prak­tiziert wer­den, hat­te nie­mand geah­nt. „Dies über­trifft unsere schlimm­sten Erwartun­gen“, heißt es vom Flüchtlingsrat weiter. 

Wären die Maß­nah­men nicht durch Zufall dem Flüchtlingsrat bekan­nt gewor­den, wäre auch das Aus­maß nicht an die Öffentlichkeit gekom­men. Was bish­er als let­ztes Mit­tel benan­nt wurde, scheint nicht ger­ade sel­ten angewen­det zu wer­den. Die Schilderun­gen Betrof­fen­er lassen erah­nen, welche trau­ma­tis­chen Erfahrun­gen mit dieser Maß­nahme ver­bun­den sind. Weit­ere Gefan­gene berichteten außer­dem, dass bei Beschw­er­den mit ein­er Ver­bringung in die Beruhi­gungszelle gedro­ht wurde. 

„Die Men­schen in der Abschiebe­haft sind angesichts ihrer ungewis­sen Zukun­ft oft hochgr­a­dig verzweifelt. Psy­chis­che Notsig­nale wie Selb­stver­let­zun­gen und hohe Aggres­siv­ität, wer­den in der Abschiebe­haft in Eisen­hüt­ten­stadt nicht medi­zinisch oder psy­chol­o­gisch behan­delt, son­dern diese Men­schen wer­den statt dessen mit extremen Mit­teln ruhig gestellt“, moniert Olaf Löh­mer weit­er. „Solche Ver­hal­tensauf­fäl­ligkeit­en sind das sich­er­ste Anze­ichen dafür, dass die Betrof­fe­nen nicht haft­fähig sind. Auch die Men­schen­würde von Abschiebe­häftlin­gen muss unan­tast­bar sein.“ Dass annäh­ernd alle Per­so­n­en mehrfach gefes­selt wer­den müssen, sei Aus­druck der völ­lig unzure­ichen­den medi­zinis­chen und psy­cho-sozialen Ver­sorgung in der Einrichtung. 

Eben­falls auf Kri­tik stößt die Betreu­ung der Inhaftierten durch Medi­zin­er. Inhaftierte bericht­en immer wieder von Ver­ständi­gungss­chwierigkeit­en. Da in dem Bere­ich der medi­zinis­chen Ver­sorgung kaum Sta­tis­tiken geführt wer­den, bleiben viele Fra­gen offen. 

Aber die Tat­sache, dass seit dem Jahr 2000 acht Schwanger­schaften in der Abschiebe­haft bekan­nt gewor­den sind, ver­an­lasst den Flüchtlingsrat zu weit­erem Protest. Nach­dem im let­zten Jahr eine Viet­namesin ihr Kind während der Haft ver­loren hat und wenige Tage später abgeschoben wurde, betont Löh­mer noch ein­mal, dass nach Ansicht des Flüchtlingsrates Schwan­gere niemals in eine Abschiebe­haft gehören. Die Stress­si­t­u­a­tion ist eine Gefahr für das unge­borene Kind und die Mutter. 

„Der Inhaftierung zu Abschiebezweck­en liegt keine Straftat zugrunde, es han­delt sich um eine Inhaftierung zu Ver­wal­tungszweck­en. Jede Gesund­heits­ge­fährdung durch diesen Ver­wal­tungsvor­gang muss aus­geschlossen wer­den.“, so Löhmer. 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die sofor­tige Schließung der Beruhi­gungszellen. Ver­hal­tensauf­fäl­lige Per­so­n­en müssen medi­zinisch und psy­chol­o­gisch unter­sucht und behan­delt und nicht mit Fix­ierun­gen und son­sti­gen Maß­nah­men bestraft wer­den! Sie müssen die Haft unverzüglich ver­lassen, denn sie sind nicht haftfähig! 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die Abschaf­fung aller Abschiebe­haftein­rich­tun­gen. Damit kön­nen solche Unmen­schlichkeit­en am Wirk­sam­sten ver­hin­dert werden.

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