Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert an die Landesregierung und brandenburgische Bundestagsabgeordnete: Zustimmung zum Asylpaket II und Gesetzentwurf „Sicherer Maghreb“ verweigern!
In diesen Tagen erreichen uns zahlreiche Nachfragen von besorgten Flüchtlingen sowie von Mitwirkenden in Willkommensinitiativen und Beratungsstellen. Grund sind regelmäßig die bekannt gewordenen Inhalte des geplanten Asylpakets II. Politische und bundesministerielle, von allzu vielen Medien bisweilen kritiklos multiplizierte Stellungnahmen machen zunehmend den Eindruck, die Beteiligten befänden sich in einem Wettrennen bei der öffentlichen Profilierung um die restriktivste Ausgestaltung künftiger Flüchtlingspolitik.
Fürden Flüchtlingsrat Brandenburg stellen die im vergangenen Jahr und derzeit im Entwurf des Asylpakets II eskalierenden rechtspolitischen Initiativen der Bundesregierung ausgesprochen fragwürdige Versuche dar, Mitmarschierende bei Pegida und anderen Aufläufen politisch wieder einfangen zu wollen. Im Ergebnis werden darüber Forderungen der AFD nach einem Schießbefehl gegen Schutzsuchende nur gestärkt.
Mit Symbolpolitik können unseres Erachtens die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den Wählerinnen und Wählern nur verlieren. Umso wichtiger erscheint es uns, dass die einer demokratischen Vielfalt und den Menschen- und Grundrechten verpflichteten MandatsträgerInnen in den
Parlamenten ebenso wie EntscheidungsträgerInnen in Regierungsstellen auf dem Teppich des politisch Verantwortbaren bleiben und dem populistischen Trends eher ihre entschiedene humanitäre Überzeugung und rechtspolitische sowie verwaltungsamtliche Seriosität entgegenstellen.
Als aktuellstes Beispiel populistischer Symbolpolitik mag die am 5. Februar 2016 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière an die Bundesländer ergangene Aufforderung stehen — quasi ‚husch husch‘ — noch im laufenden Monat ein Flugzeug voller Flüchtlinge nach Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Vorgehen mag auf den Applaus solcher von Ressentiments Getriebener in der Bevölkerung gemünzt sein, wird aber weder der differenzierten Beschlusslage der IMK noch den komplexen, auch bezüglich ihrer Ausreisepflicht pflichtgemäß zu prüfenden Einzelfallsituationen betroffener afghanischer Flüchtlinge gerecht.
Es geht aus Sicht des Flüchtlingsrates mitnichten um Gesinnungspolitik. Eine großzügige Aufnahme und engagierte Integrationsförderung für Flüchtlinge liegt im ureigenen Interesse aller im Einwanderungsland Deutschland.
Mit unserer sowohl im Prinzip wie auch im Detail kritischen Beurteilung der geplanten Gesetze und ihrer Konsequenzen stehen wir nicht allein.
„Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen“, sagt Selmin Çal??kan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. „Anstatt zu gewährleisten, dass Asylanträge einfach schneller bearbeitet werden, was gerade für die Betroffenen wichtig ist, werden die Verfahren verschlechtert. Der
Zeitdruck auf die Sachbearbeiter wird erhöht, und die individuellen Gründe für Flucht und Asyl können kaum noch geprüft werden.“
Bei den Schnellverfahren gelten extrem kurze Fristen. Insbesondere Flüchtlinge ohne Papiere werden diesen Verfahren unterworfen, weil ihnen eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft im Asylverfahren unterstelltwird. Damit wird das Schnellverfahren zum Standardverfahren. PRO-ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt: „Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben, Schnell-Ablehnungen dürfen nicht zum Standard werden.“
In den “besonderen Aufnahmezentren” ist keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten sowie Gerichten werden kaum noch möglich sein. „Um der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes zu entsprechen, ist es erforderlich, dass jeder Flüchtling in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen“, sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins. „Deshalb ist es erforderlich, neue Modelle der Finanzierung der anwaltlichen Beratung zu finden.“ Wegen des jüngst eingeführten
Sachleistungsprinzips verfügen viele Asylsuchende gar nicht über die finanziellen Mittel, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Selbst Menschen, die krank oder durch Erlebnisse in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert sind, können mit dem neuen Gesetz leichter abgeschoben werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von Gesetzes wegen eine Vermutung besteht, „dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“. Reichen Kranke ein ärztliches Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Atteste von Psychotherapeuten sollen nicht ausreichen, obwohl hier eine besondere Expertise in der Traumabehandlung und ‑diagnose besteht. „Die Regierung gefährdet so das Leben und die Gesundheit der Betroffenen”, kritisiert Burkhardt.
„Anstatt psychische Erkrankungen mit hoher Sorgfalt und von Fachleuten begutachten zu lassen, wälzt die Bundesregierung die eigene Überforderung auf die Schultern traumatisierter Geflüchteter ab, verkürzt die Zeit für die Einholung von Gutachten und erwehrt sich künftig schon präventiv jeglichem psychologischen und psychotherapeutischen Sachverstand“, hatte auch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer erklärt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) bemängelt, dass in den geplanten Asyl-Schnellverfahren weder Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit noch die europarechtlich geforderte Rücksichtnahme auf Menschen mit besonderem Schutzbedarf wie psychisch belastete Flüchtlinge, Kinder oder ältere Menschen, hinreichend gesichert scheinen. Auch dass die geplanten Regelungen zur Missachtung von Arztattesten vor Abschiebungen das Risiko grund- und menschenrechtswidriger Aufenthaltsbeendigungen mit sich brächten und die daran beteiligten Amtsträger dem Vorwurf der Strafbarkeit aussetzen, erscheint dem DIM unstatthaft.
Laut Gesetzentwurf soll der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, zum Beispiel Menschen aus Kriegsgebieten, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In der Praxis würde dies mit dem Asylverfahren und der Bearbeitungszeit für den Antrag auf Zusammenführung eine mehrjährige Trennung von Familien bedeuten. Die drohende Aussetzung des Familiennachzugs wird den derzeitigen Trend verstärken, dass Kleinkinder, Kinder und Frauen sich auf die lebensgefährliche Fluchtroute und in die Hände von Schleusern begeben. „Mit dieser Politik unterläuft die Bundesregierung ihren selbst gestellten Anspruch auf eine zügige Integration in Deutschland“, sagt Çal??kan. „Die Zusammenführung mit ihrer Familie und das Wissen um ihre Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Geflüchtete Perspektiven für das Leben in einem neuen Land entwickeln und Traumata von Krieg und Flucht
verarbeiten können.“
Schon jetzt steigt die Zahl verzweifelter Asylantragsteller aus Syrien oder dem Irak bundesweit und auch in Brandenburg erschreckend, die sich bei Ausländerbehörden und Beratungsstellen mit dem Wunsch der vermeintlich freiwilligen Rückkehr ins Kriegsgebiet melden. Unter dem Eindruck der überlangen Dauer, die die Entscheidung über ihr Asylbegehren braucht, wollen sie lieber zurück in die Hölle, um dort ihren Familien beizustehen oder wenn schon dann gemeinsam mit ihnen zu sterben. Es ist unseres Erachtens ein zynisches Kalkül, wenn nunmehr der Gesetzgeber die Verzweiflung solcherart Betroffener auf die Spitze und in die Rückkehroption treibt, indem der Zugang zum Recht auf Familienzusammenführung noch weiter erschwert wird.
Das Gezerre, das sich die Koalitionäre im Bund in diesem Zusammenhang um den Ausschluss vom Recht auf Familienzusammenführung für unbegleitete minderjährige liefern, ist nicht allein mit Blick auf die Betroffenen
zynisch. Der Plan, minderjährigen Opfern von Kriegsgewalt und Verfolgung die Chance auf ein Leben mit ihren nicht minder schutzbedürftigen Familien zu verweigern, ist nicht nur eingedenk ansonsten gern beschworener moralischer gesellschaftlicher Werte peinlich, sondern ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Brandenburg auch ein offensichtlicher
Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU Grundrechtecharta. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte ist überzeugt, dass die geplanten Einschnitte beim Familiennachzug gegen Art. 8 EMRK, Art. 6 GG und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.
Tunesien, Algerien und Marokko per Dekret zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, ist nicht mit dem Recht auf ein individuelles Asylverfahren zu vereinbaren. In diesen Ländern werden u.a. Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. Der Flüchtlingsrat Brandenburg wirft der Bundesregierung vor, Menschenrechtsverletzungen in diesen Staaten zu ignorieren und stattdessen Persil-Scheine auszustellen, die dazu führen, dass in den Eilverfahren die Fluchtgründe praktisch nicht mehr geprüft werden. Die
UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Haft fand „eine Vielzahl glaubwürdiger Berichte über grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von Gefangenen oder Inhaftierten“. Folter gehört in allen drei Staaten zur regelmäßigen ordnungsbehördlichen Praxis.
Tunesien, Algerien und Marokko zu “sicheren Herkunftsstaaten” zu erklären, ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Brandenburg reinster Populismus. Schon die tatsächlichen Asylzahlen rechtfertigen diesen erneuten Frontalangriff auf das Asylgrundrecht in keiner Weise. Nach den jüngsten Schutzzahlen des BAMF für 2015 ergeben sich folgende bereinigte Schutzquoten: Algerien 5,1 %; Marokko 8,2 %; Tunesien 0,4 %. 2015 gab es außerdem aus diesen drei Staaten vergleichsweise wenige Anträge: Algerien 2.240; Marokko 1.747; Tunesien 923.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert
*an die brandenburgischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, den Gesetzentwürfen die parlamentarische Zustimmung zu verweigern, und
*an die Brandenburgische Landesregierung, sich ebenfalls nicht für eine im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern!*
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