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Zuwanderung: SPD gibt Stolpe freie Hand

MICHENDORF Die Bran­den­burg­er SPD lässt Regierungschef Man­fred Stolpe bei dem Koali­tions-Stre­it um das Zuwan­derungs­ge­setz vor­erst freie Hand. Über einen Antrag der Jusos, mit dem Stolpe bei der Bun­desratsab­stim­mung am 22. März auf ein klares Ja zu dem Geset­zen­twurf der rot-grü­nen Bun­desregierung fest­gelegt wer­den sollte, stimmte der Parteivor­stand während ein­er Klausursitzung am Woch­enende in Michen­dorf nicht ab. Parte­ichef Matthias Platzeck sagte nach den Beratun­gen, “die Zeit ist reif, wir brauchen dieses Gesetz”. Das sei “ein­hel­lige Auf­fas­sung” in der SPD. Ander­er­seits wolle man alles dafür tun, die “solide, vernün­ftige und zukun­ftsweisende” Arbeit in dem Regierungs­bünd­nis mit der CDU fortzuset­zen. Eine Güter­ab­wä­gung zwis­chen Zuwan­derungs­ge­setz und Koali­tion­ser­halt sei nicht nötig: “Ich bin der Mei­n­ung, bei­des ist vere­in­bar.” Auf welche Weise ein Kon­sens mit der CDU, die den Entwurf der Bun­desregierung klar ablehnt, erzielt wer­den könne, ließ Platzeck offen, ver­wies aber auf das “große Ver­trauen in unseren Ministerpräsidenten”.
Ob die Nachbesserungs­forderun­gen der Bran­den­burg­er Koali­tion, wie die Her­ab­set­zung des Nachzugsalters für Kinder auf zwölf Jahre, mit dem jüng­sten Berlin­er Kon­sen­sange­bot erfüllt sind, ließ die SPD offen. “Wir warten mit Span­nung” auf die Ergeb­nisse ein­er Ressort über­greifend­en Prü­fung der Regierung, sagte Frak­tions- und Vizeparte­ichef Gunter Fritsch. CDU-Chef und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat­te die Kor­rek­turen bere­its als unzure­ichend abgelehnt. 

Offen ließ Platzeck auch, ob der vorgelegte Regierungsen­twurf, wie vom Bun­deskan­zler angekündigt, tat­säch­lich nicht mehr verän­der­bar ist: “Das wer­den wir am Mor­gen des 22. März wis­sen”, sagte er. 

Stolpe selb­st hat­te an der SPD-Vor­standssitzung nicht teilgenom­men, er weilte noch im Urlaub. Der Min­is­ter­präsi­dent hat­te mehrfach bekun­det, dass sich die Lan­desregierung früh­estens am 19. März auf sein Abstim­mungsver­hal­ten im Bun­desrat fes­tle­gen wird. Laut Koali­tionsver­trag muss sich Bran­den­burg enthal­ten, wenn sich die Part­ner SPD und CDU nicht eini­gen. Da die SPD-geführten Län­der nur mit den vier Stim­men Bran­den­burgs eine Mehrheit erre­ichen, wäre das Gesetz in diesem Fall gescheitert. 

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