MICHENDORF Die Brandenburger SPD lässt Regierungschef Manfred Stolpe bei dem Koalitions-Streit um das Zuwanderungsgesetz vorerst freie Hand. Über einen Antrag der Jusos, mit dem Stolpe bei der Bundesratsabstimmung am 22. März auf ein klares Ja zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung festgelegt werden sollte, stimmte der Parteivorstand während einer Klausursitzung am Wochenende in Michendorf nicht ab. Parteichef Matthias Platzeck sagte nach den Beratungen, “die Zeit ist reif, wir brauchen dieses Gesetz”. Das sei “einhellige Auffassung” in der SPD. Andererseits wolle man alles dafür tun, die “solide, vernünftige und zukunftsweisende” Arbeit in dem Regierungsbündnis mit der CDU fortzusetzen. Eine Güterabwägung zwischen Zuwanderungsgesetz und Koalitionserhalt sei nicht nötig: “Ich bin der Meinung, beides ist vereinbar.” Auf welche Weise ein Konsens mit der CDU, die den Entwurf der Bundesregierung klar ablehnt, erzielt werden könne, ließ Platzeck offen, verwies aber auf das “große Vertrauen in unseren Ministerpräsidenten”.
Ob die Nachbesserungsforderungen der Brandenburger Koalition, wie die Herabsetzung des Nachzugsalters für Kinder auf zwölf Jahre, mit dem jüngsten Berliner Konsensangebot erfüllt sind, ließ die SPD offen. “Wir warten mit Spannung” auf die Ergebnisse einer Ressort übergreifenden Prüfung der Regierung, sagte Fraktions- und Vizeparteichef Gunter Fritsch. CDU-Chef und Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Korrekturen bereits als unzureichend abgelehnt.
Offen ließ Platzeck auch, ob der vorgelegte Regierungsentwurf, wie vom Bundeskanzler angekündigt, tatsächlich nicht mehr veränderbar ist: “Das werden wir am Morgen des 22. März wissen”, sagte er.
Stolpe selbst hatte an der SPD-Vorstandssitzung nicht teilgenommen, er weilte noch im Urlaub. Der Ministerpräsident hatte mehrfach bekundet, dass sich die Landesregierung frühestens am 19. März auf sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen wird. Laut Koalitionsvertrag muss sich Brandenburg enthalten, wenn sich die Partner SPD und CDU nicht einigen. Da die SPD-geführten Länder nur mit den vier Stimmen Brandenburgs eine Mehrheit erreichen, wäre das Gesetz in diesem Fall gescheitert.