Gestern, am 7.Aug. 2006 begann der Prozess wegen schwerer Körperverletzung gegen die
fünf Antifas in Potsdam.
Offizieller Prozessbeginn war 9.00 Uhr, schon ab 7.00 Uhr versammelten sich die
ersten ProzessbeobachterInnen und UnterstützerInnen der Angeklagten vor dem
Landgericht. Insgesamt kamen etwa 40 Sympatisanten der angeklagten Antifas.
Bei den letzten Prozessen gegen rechte GewalttäterInnen war es immer wieder dazu
gekommen, dass Nazis schon lange vor Verhandlungsbeginn den Gerichtssaal für sich
besetzten. Diesmal sollte dies verhindert werden. Doch außer dem Opfer und einem
Freund, und natürlich NPD-Anwalt Wolfram Nahrath, ließ sich kein Nazi blicken.
Peter Petersen, war trotz seiner Versetzung von den Politischen Strafsachen zu den
Allgemeinen Strafsachen nach der politschen Niederlage der Staatsanwaltschaft
anwesend und konnte in Zusammenarbeit mit einem weiteren Staatsanwalt die
Verhandlung leiten.
Der Potsdamer Staatsanwalt hatte vor etwa einem Jahr die vollkommen überzogene
Anklage wegen versuchten Mordes gestellt, einzig mit der politischen Einstellung der
TäterInnen begründet, da Antifaschismus seiner Meinung nach beinhalte, dass mensch
Nazis jederzeit töten will.
Das interessanteste Ergebnis dieses ersten Tages ist wohl, dass die Verhandlung von
nun an unter Ausschluss der Öffentlichkeit wietergehen wird. Eine noch
minderjährigeAngeklagte, hat den Antrag darauf gestellt.
Wir als Soligruppe Potsdam verstehen die Ängste der Betroffenen und respektieren den
Wunsch auf Ausschluss der Öffentlichkeit, doch macht es uns auch Sorgen, dass Peter
Petersen und Wolfram Nahrath nun unbeobachtet von Presse und Öffentlichkeit
verhandeln können. Wir werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten über die
Verhandlungstage berichten. Erste Schikane von seiten des Gerichts war gestern, dass
ein Angeklagter ohne rechtliche Grundlage aufgefordert wurde seine Piercings zu
entfernen, da diese die Würde des Gerichts verletzen würden.
Obwohl die Anklage nicht mehr auf versuchten Mord lautet, wurde die Behauptung,
AntifaschistInnen seien per se potentielle Mörderinnen und Antifaschismus eine
„niedere Gesinnung“ nie zurückgenommen. Das Verfahren zielt weiterhin darauf ab,
Antifaschismus zu kriminalisieren und das weden wir nicht unbeobachtet geschehen
lassen.
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!