Kategorien
Uncategorized

1. Prozesstag in Potsdam

Gestern, am 7.Aug. 2006 begann der Prozess wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung gegen die
fünf Antifas in Potsdam.
Offizieller Prozess­be­ginn war 9.00 Uhr, schon ab 7.00 Uhr ver­sam­melten sich die
ersten Prozess­beobach­terIn­nen und Unter­stützerIn­nen der Angeklagten vor dem
Landgericht. Ins­ge­samt kamen etwa 40 Sym­pa­ti­san­ten der angeklagten Antifas.
Bei den let­zten Prozessen gegen rechte Gewalt­tä­terIn­nen war es immer wieder dazu
gekom­men, dass Nazis schon lange vor Ver­hand­lungs­be­ginn den Gerichtssaal für sich
beset­zten. Dies­mal sollte dies ver­hin­dert wer­den. Doch außer dem Opfer und einem
Fre­und, und natür­lich NPD-Anwalt Wol­fram Nahrath, ließ sich kein Nazi blicken.

Peter Petersen, war trotz sein­er Ver­set­zung von den Poli­tis­chen Straf­sachen zu den
All­ge­meinen Straf­sachen nach der politschen Nieder­lage der Staatsanwaltschaft
anwe­send und kon­nte in Zusam­me­nar­beit mit einem weit­eren Staat­san­walt die
Ver­hand­lung leiten.
Der Pots­damer Staat­san­walt hat­te vor etwa einem Jahr die vol­lkom­men überzogene
Anklage wegen ver­sucht­en Mordes gestellt, einzig mit der poli­tis­chen Ein­stel­lung der
TäterIn­nen begrün­det, da Antifaschis­mus sein­er Mei­n­ung nach bein­halte, dass mensch
Nazis jed­erzeit töten will. 

Das inter­es­san­teste Ergeb­nis dieses ersten Tages ist wohl, dass die Ver­hand­lung von
nun an unter Auss­chluss der Öffentlichkeit wieterge­hen wird. Eine noch
min­der­jährigeAngeklagte, hat den Antrag darauf gestellt.
Wir als Soli­gruppe Pots­dam ver­ste­hen die Äng­ste der Betrof­fe­nen und respek­tieren den
Wun­sch auf Auss­chluss der Öffentlichkeit, doch macht es uns auch Sor­gen, dass Peter
Petersen und Wol­fram Nahrath nun unbeobachtet von Presse und Öffentlichkeit
ver­han­deln kön­nen. Wir wer­den weit­er­hin im Rah­men unser­er Möglichkeit­en über die
Ver­hand­lungstage bericht­en. Erste Schikane von seit­en des Gerichts war gestern, dass
ein Angeklagter ohne rechtliche Grund­lage aufge­fordert wurde seine Pierc­ings zu
ent­fer­nen, da diese die Würde des Gerichts ver­let­zen würden.
Obwohl die Anklage nicht mehr auf ver­sucht­en Mord lautet, wurde die Behauptung,
AntifaschistIn­nen seien per se poten­tielle Mörderin­nen und Antifaschis­mus eine
„niedere Gesin­nung“ nie zurückgenom­men. Das Ver­fahren zielt weit­er­hin darauf ab,
Antifaschis­mus zu krim­i­nal­isieren und das weden wir nicht unbeobachtet geschehen
lassen.

Antifaschis­mus ist nicht krim­inell, son­dern notwendig!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot