Am 24.2.2007 wird die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz 100 Tage alt. Doch sie verdient den Namen „Bleiberechtsregelung“ in Brandenburg nicht! Nach Umfragen in bisher 10 von 18 Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ernährt sich das Eichhörnchen nur mühsam: von den ca. 500 potentiell Begünstigten (6 bzw. 8 Jahre Aufenthalt im Land) haben gerade knapp 300 einen Antrag gestellt oder stellen können, nur 81 Anträge wurden bisher beschieden. Hiernach haben ca. 51 Personen eine Duldung erhalten, um alle Voraussetzungen der Regelung bis zum 30.9.2007 zu erfüllen, in 10 Fällen wurde eine Aufenthaltserlaubnis erlassen, 20 Personen wurden abgelehnt. Das bedeutet: Seit Inkraftreten des Brandenburgischen Erlasses zur Regelung am 11.12.2006 haben es in den befragten 10 Landkreisen und kreisfreien Städten gerade einmal 10 Menschen geschafft, die hohen Hürden der Bleiberechtsregelung zu nehmen!
Einige Ausländerbehörden verweigern rechtswidrig die Annahme von Anträgen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, viele haben die potentiell Begünstigten nicht gesondert informiert. Die größten Hindernisse sind der eigene Lebensunterhalt und die Passlosigkeit der Betroffenen. Auch vor Jahren aus Angst angegebene falsche Identitäten können und werden zum Ausschluss führen.
Elf Jahre lebt und arbeitet Herr A. nun schon in Brandenburg. Er klärte die Ausländerbehörde selbst über seine falsche Identität auf – „tätige Reue“ nennt man das im Fachjargon – doch es hat ihm nicht geholfen, er soll abgeschoben werden! Ein Arbeitsplatz ist in Brandenburg nur schwer zu finden, wie dann aber davon auch noch eine ganze Familie ohne ergänzende Hilfen ernährt werden soll ist unklar, und es wird für die meisten größeren Familien das Aus bedeuten.
Am 16.2.2007 hat sich die große Koalition auf ein gesetzliche verankertes Bleiberecht geeinigt. Bis zu 100.000 Flüchtlinge sollen damit erfasst werden. Doch auch dieser Vorschlag bleibt enttäuschend, weiterhin wird das Problem der langjährig Geduldeten (so genannte Kettenduldungen) nicht gelöst. Die Ausschlussgründe der Innenministerkonferenz-Regelung werden weitestgehend bestehen bleiben. Minderjährige sollen nur dann ein eigenständiges Bleiberecht erhalten, wenn die Eltern, die selber keinen Anspruch haben, vorher freiwillig ausgereist sind!
100 Tage Innenministerkonferenz-Beschluss haben gezeigt: das ist nicht der richtige Weg, um lang hier lebenden Menschen endlich eine sichere Perspektive zu bieten!
Eine neue gesetzliche Regelung MUSS über diesen Beschluss hinaus gehen, denn sonst wird sie nur sehr wenige Menschen erreichen!
Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert, diesen halbherzigen Regelungen endlich ein Ende zu setzen!