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100 Tage „Bleiberechtsregelung“ – und mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!

Am 24.2.2007 wird die Bleiberecht­sregelung der Innen­min­is­terkon­ferenz 100 Tage alt. Doch sie ver­di­ent den Namen „Bleiberecht­sregelung“ in Bran­den­burg nicht! Nach Umfra­gen in bish­er 10 von 18 Aus­län­der­be­hör­den in den Land­kreisen und kre­is­freien Städten ernährt sich das Eich­hörnchen nur müh­sam: von den ca. 500 poten­tiell Begün­stigten (6 bzw. 8 Jahre Aufen­thalt im Land) haben ger­ade knapp 300 einen Antrag gestellt oder stellen kön­nen, nur 81 Anträge wur­den bish­er beschieden. Hier­nach haben ca. 51 Per­so­n­en eine Dul­dung erhal­ten, um alle Voraus­set­zun­gen der Regelung bis zum 30.9.2007 zu erfüllen, in 10 Fällen wurde eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erlassen, 20 Per­so­n­en wur­den abgelehnt. Das bedeutet: Seit Inkraftreten des Bran­den­bur­gis­chen Erlass­es zur Regelung am 11.12.2006 haben es in den befragten 10 Land­kreisen und kre­is­freien Städten ger­ade ein­mal 10 Men­schen geschafft, die hohen Hür­den der Bleiberecht­sregelung zu nehmen!

Einige Aus­län­der­be­hör­den ver­weigern rechtswidrig die Annahme von Anträ­gen, wenn noch nicht alle Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, viele haben die poten­tiell Begün­stigten nicht geson­dert informiert. Die größten Hin­dernisse sind der eigene Leben­sun­ter­halt und die Pass­losigkeit der Betrof­fe­nen. Auch vor Jahren aus Angst angegebene falsche Iden­titäten kön­nen und wer­den zum Auss­chluss führen.
Elf Jahre lebt und arbeit­et Herr A. nun schon in Bran­den­burg. Er klärte die Aus­län­der­be­hörde selb­st über seine falsche Iden­tität auf – „tätige Reue“ nen­nt man das im Fach­jar­gon – doch es hat ihm nicht geholfen, er soll abgeschoben wer­den! Ein Arbeit­splatz ist in Bran­den­burg nur schw­er zu find­en, wie dann aber davon auch noch eine ganze Fam­i­lie ohne ergänzende Hil­fen ernährt wer­den soll ist unklar, und es wird für die meis­ten größeren Fam­i­lien das Aus bedeuten. 

Am 16.2.2007 hat sich die große Koali­tion auf ein geset­zliche ver­ankertes Bleiberecht geeinigt. Bis zu 100.000 Flüchtlinge sollen damit erfasst wer­den. Doch auch dieser Vorschlag bleibt ent­täuschend, weit­er­hin wird das Prob­lem der langjährig Gedulde­ten (so genan­nte Ket­ten­dul­dun­gen) nicht gelöst. Die Auss­chlussgründe der Innen­min­is­terkon­ferenz-Regelung wer­den weitest­ge­hend beste­hen bleiben. Min­der­jährige sollen nur dann ein eigen­ständi­ges Bleiberecht erhal­ten, wenn die Eltern, die sel­ber keinen Anspruch haben, vorher frei­willig aus­gereist sind! 

100 Tage Innen­min­is­terkon­ferenz-Beschluss haben gezeigt: das ist nicht der richtige Weg, um lang hier leben­den Men­schen endlich eine sichere Per­spek­tive zu bieten!
Eine neue geset­zliche Regelung MUSS über diesen Beschluss hin­aus gehen, denn son­st wird sie nur sehr wenige Men­schen erreichen!
Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert, diesen halb­herzi­gen Regelun­gen endlich ein Ende zu setzen!

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