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16. Verhandlungstag im Potsdamer Antifa-Prozess

Am heuti­gen 16ten Ver­hand­lungstag wurde zunächst die Berlin­er Polizistin Carola
Meinelt zum zweit­en Mal vor Gericht gehört. Hier­bei gab sie an, im Gegen­satz zu dem
Pots­damer Polizis­ten Blöss, diesem gegenüber keine Per­son direkt als Täter benannt
zu haben. Desweit­eren sagte sie wiederum aus, sie könne nicht 100% sagen, welche
Per­son geschla­gen habe, sie habe die Täter allerd­ings der Statur und der Kleidung
nach iden­ti­fizieren können. 

Hier­nach gab Dr. Semm­ler ein gerichtsmedi­zinis­ches Gutacht­en zu der Schwere der
Ver­let­zun­gen und dem Tather­gang ab. So habe Oestre­ich eine 4cm lange und 0,5cm
bre­ite Kopf­platzwunde erlit­ten, sowie eine 4cm lange und 0,3cm Bre­ite Schür­fwunde am
Arm. Desweit­eren habe er einen Kratzer von 0,5cm Länge unter der Schulterblatt
gehabt, sowie über Druckschmerzen am Ober­arm geklagt. Die Platzwunde am Kopf könne
nach Angaben des Medi­zin­ers verur­sacht wor­den sein, durch einen Schlag, den das
Opfer im aufrecht­en Gang vom einem hin­ter im befind­lichen Recht­shän­der erhalten
habe. Als Tatwerkzeug käme dafür prinzip­iell ein Teleskop­schlag­stock in Frage. Der
als bei den Asser­vat­en liegende Teleskop­schlag­stock, sei jedoch nicht geeignet
gewe­sen, lebens­ge­fährliche Ver­let­zun­gen her­vorzu­rufen. Die Schür­fwunde am Arm, sei,
da diese atyp­is­che Merk­male aufwies, ver­mut­lich nicht von einem stockähnlichen
Gegen­stand verur­sacht wor­den, son­dern mit sehr hoher Wahrschein­lichkeit hätte sich
das Opfer diese beim Sturz über einen Tisch oder einen Stuhl zuge­zo­gen. Die kleine
Schür­fwunde am Rück­en hätte laut Dr. Semm­ler “durch alles mögliche” verursacht
wer­den können.
Desweit­eren gab der Gutachter an, dass die Objek­tiv­ität der Zeu­gen durch die Art des
Angriffes eingeschränkt gewe­sen sein könne, da dieser von vie­len als “blitzar­tig”
beschrieben wurde. Dies könne erk­lären warum die Tat, welche von den Zeugen
beschrieben wurde, laut dem Ver­let­zungs­bild des Opfers so nicht stattge­fun­den haben
kann.
Sollte es den­noch weit­ere Schläge oder Tritte gegeben haben, müssten diese im
Bere­ich des Ruck­sack­es getrof­fen haben, da anson­sten keine weit­eren Verletzungen
sicht­bar gewe­sen seien. 

Am Ende des heuti­gen Ver­hand­lungstages wur­den von den Anwäl­ten der Angeklagten noch
sechs weit­ere Beweisanträge gestellt. Diese bezo­gen sich auf weit­ere zu ladende
Zeu­gen, da diese die bish­er vor Gericht gehörten Aus­sagen unter­stützen kön­nten. Der
Prozess wird am Mittwoch den 8.11. um 13.00 Uhr fort­ge­set­zt werden.

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