Heute sagte zunächst Hendrik Raufmann aus. Dieser war am Tatabend als Tresenkraft im
Daily Coffee tätig, als er draußen Lärm hörte. Als er sich auf die Terasse begab,
habe er dort einen einzigen Tumult und umgekippte Stühle und Tische gesehen, um
diese Szene herum hätten viele Menschen gestanden, die riefen, er solle die Polizei
alarmieren. Er habe die Tat selbst nicht beobachten können, nur wie sich das
Geschehen dann aufgelöst habe, also mehrere schwarz gekleidete Personen in Richtung
Hegelallee weggerannt seien. Sein Kollege Robert Manzke sei dann hinter dieser
Gruppe hinterhergerannt und habe dann eine Person recht kräftig zum Heider
zurückgeschliffen. Dann seien zwei weitere Personen aus Richtung Hegelallee
zurückgekehrt und hätten versucht die festgehaltene Person zu befreien, ob diese
Personen zu den Tätern gehören, konnte Raufmann nicht sagen. Insgesamt hätten dann
5–10 Personen um Manzke und die festgehaltene Person rumgestanden, als dann noch ca.
5–6 schwarz gekleidete Personen aus allen möglichen Richtungen dazukamen. Einer der
Gäste hätte dann lautstark mit Julia diskutiert, diese kenne er von der Schulzeit
aus Hermannswerder. Dann habe diese kräftig gebaute Person Julia eine Ohrfeige
gegeben. Auf Nachfrage gab der Zeuge an, das Opfer des Geschehens zu keinem
Zeitpunkt gesehen zu haben.
Hiernach gab die Jugendgerichtshilfe ihre Stellungnahme zu dem Beschuldigten A.L. ab
und plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Danach verlas einer der
Beschuldigten eine Erklärung. In dieser gab er an, am Abend des 18.06.05 von einer
Gruppe von Nazis gehört zu haben, die vorhätten linke Einrichtungen und Personen
anzugreifen. Daraufhin hätte er sich mit weiteren Personen in Richtung des Nauner
Tors begeben. Er sei allerdings in keinster Weise an einer Auseinandersetzung
beteiligt gewesen. Das Opfer des Geschehens hätte ihn nie sehen können und sich also
durch ihn auch nicht eingeschüchtert fühlen können, der minimalste Abstand zum
Nebenkläger habe ca. 5 Meter betragen. Er sah dann einen Schlag mit einem Stock auf
den Rucksack des Opfers. Die Angeklagten R., I. und Julia hätten dann vermutlich
mitbekommen, wie er festgehalten wurde und seien dann dazu gestoßen. Sie erschienen
also nach der Auseinandersetzung mit Benjamin Oestreich. Die oben genannten Personen
seien vermutlich davon ausgegangen nicht beschuldigt zu werden, da sie an der Tat
definitiv nicht dabeigewesen wären, einen anderen Grund gäbe es nicht dafür, dass
sie sich zum Ort des Geschehens bewegten. Es sei so der Beschuldigte am Ende,
grundsätzlich falsch Gewalt auszuüben, egal ob von rechter oder linker Seite.
Hierrauf stellte Rechtsanwalt Gysi den Antrag, das Verfahren gegen seinen Mandanten
abzutrennen, weil dieses Verfahren zu Ungunsten des Studiums seines Mandanten sei
und die Kosten sich ebenfalls negativ niederschlagen würden. Gysi gab dann auf
Nachfrage der Richterin an, sein Mandant würde auf eine Haftentschädigung verzichten
und bei Abtrennung auch eine weitere Erklärung abgeben. Den Antrag auf Abtrennung
lehnte die Staatsanwaltschaft ab, da ihr das Geständnis des Angeklagten nicht weit
genug ging und sie keine Reue wahrnahm. Diesem Antrag foglte dann auch das Gericht.
Hierrauf wurde die Jugendgerichtshilfe zu den anderen beiden heranwachsenden
Angeklagten gehört, in beiden Fällen wurde die Anwendung des Jugendstrafrechts
nahegelegt. Keine der heranwachsenden Personen hatte eine Vorstrafe im
Registerauszug.
Schlußendlich wurde heute noch über verschiedenste Beweisanträge der
VerteidigerInnen entschieden, die allerdings allesamt abgelehnt wurden, weil sie
laut Richterin Eibisch dazu dienen würden, bereits gerichtsbekannte Tatsachen zu
unterlegen.
Am Montag den 12.11.06 wird die Verhandlung um 9.00 Uhr fortgestezt werden.