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17. Tag im Potsdamer Antifa-Prozess

Heute sagte zunächst Hen­drik Rauf­mann aus. Dieser war am Tatabend als Tre­senkraft im
Dai­ly Cof­fee tätig, als er draußen Lärm hörte. Als er sich auf die Terasse begab,
habe er dort einen einzi­gen Tumult und umgekippte Stüh­le und Tis­che gese­hen, um
diese Szene herum hät­ten viele Men­schen ges­tanden, die riefen, er solle die Polizei
alarmieren. Er habe die Tat selb­st nicht beobacht­en kön­nen, nur wie sich das
Geschehen dann aufgelöst habe, also mehrere schwarz gek­lei­dete Per­so­n­en in Richtung
Hege­lallee weg­ger­an­nt seien. Sein Kol­lege Robert Manzke sei dann hin­ter dieser
Gruppe hin­ter­herg­er­an­nt und habe dann eine Per­son recht kräftig zum Heider
zurück­geschlif­f­en. Dann seien zwei weit­ere Per­so­n­en aus Rich­tung Hegelallee
zurück­gekehrt und hät­ten ver­sucht die fest­ge­hal­tene Per­son zu befreien, ob diese
Per­so­n­en zu den Tätern gehören, kon­nte Rauf­mann nicht sagen. Ins­ge­samt hät­ten dann
5–10 Per­so­n­en um Manzke und die fest­ge­hal­tene Per­son rumge­s­tanden, als dann noch ca.
5–6 schwarz gek­lei­dete Per­so­n­en aus allen möglichen Rich­tun­gen dazuka­men. Ein­er der
Gäste hätte dann laut­stark mit Julia disku­tiert, diese kenne er von der Schulzeit
aus Her­mannswerder. Dann habe diese kräftig gebaute Per­son Julia eine Ohrfeige
gegeben. Auf Nach­frage gab der Zeuge an, das Opfer des Geschehens zu keinem
Zeit­punkt gese­hen zu haben. 

Hier­nach gab die Jugendgericht­shil­fe ihre Stel­lung­nahme zu dem Beschuldigten A.L. ab
und plädierte für die Anwen­dung des Jugend­strafrechts. Danach ver­las ein­er der
Beschuldigten eine Erk­lärung. In dieser gab er an, am Abend des 18.06.05 von einer
Gruppe von Nazis gehört zu haben, die vorhät­ten linke Ein­rich­tun­gen und Personen
anzu­greifen. Daraufhin hätte er sich mit weit­eren Per­so­n­en in Rich­tung des Nauner
Tors begeben. Er sei allerd­ings in kein­ster Weise an ein­er Auseinandersetzung
beteiligt gewe­sen. Das Opfer des Geschehens hätte ihn nie sehen kön­nen und sich also
durch ihn auch nicht eingeschüchtert fühlen kön­nen, der min­i­mal­ste Abstand zum
Neben­kläger habe ca. 5 Meter betra­gen. Er sah dann einen Schlag mit einem Stock auf
den Ruck­sack des Opfers. Die Angeklagten R., I. und Julia hät­ten dann vermutlich
mit­bekom­men, wie er fest­ge­hal­ten wurde und seien dann dazu gestoßen. Sie erschienen
also nach der Auseinan­der­set­zung mit Ben­jamin Oestre­ich. Die oben genan­nten Personen
seien ver­mut­lich davon aus­ge­gan­gen nicht beschuldigt zu wer­den, da sie an der Tat
defin­i­tiv nicht dabeigewe­sen wären, einen anderen Grund gäbe es nicht dafür, dass
sie sich zum Ort des Geschehens bewegten. Es sei so der Beschuldigte am Ende,
grund­sät­zlich falsch Gewalt auszuüben, egal ob von rechter oder link­er Seite. 

Hier­rauf stellte Recht­san­walt Gysi den Antrag, das Ver­fahren gegen seinen Mandanten
abzutren­nen, weil dieses Ver­fahren zu Ungun­sten des Studi­ums seines Man­dan­ten sei
und die Kosten sich eben­falls neg­a­tiv nieder­schla­gen wür­den. Gysi gab dann auf
Nach­frage der Rich­terin an, sein Man­dant würde auf eine Haf­tentschädi­gung verzichten
und bei Abtren­nung auch eine weit­ere Erk­lärung abgeben. Den Antrag auf Abtrennung
lehnte die Staat­san­waltschaft ab, da ihr das Geständ­nis des Angeklagten nicht weit
genug ging und sie keine Reue wahrnahm. Diesem Antrag foglte dann auch das Gericht. 

Hier­rauf wurde die Jugendgericht­shil­fe zu den anderen bei­den heranwachsenden
Angeklagten gehört, in bei­den Fällen wurde die Anwen­dung des Jugendstrafrechts
nahegelegt. Keine der her­anwach­senden Per­so­n­en hat­te eine Vorstrafe im
Registerauszug. 

Schlußendlich wurde heute noch über ver­schieden­ste Beweisanträge der
Vertei­di­gerIn­nen entsch­ieden, die allerd­ings alle­samt abgelehnt wur­den, weil sie
laut Rich­terin Eibisch dazu dienen wür­den, bere­its gerichts­bekan­nte Tat­sachen zu
unterlegen. 

Am Mon­tag den 12.11.06 wird die Ver­hand­lung um 9.00 Uhr fort­gestezt werden.

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