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18-jähriger Neuruppiner zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

NEURUPPIN Vor zwei Wochen waren zwei Polizeibeamte bei ein­er Auseinan­der­set­zung mit ein­er Gruppe rechts­gerichteter Jugendlich­er auf dem Gelände der Shell-Tankstelle an der Neu­rup­pin­er Hein­rich-Rau-Straße ver­let­zt worden. 

Ein­er von ihnen war Chris­t­ian G. Der 18-jährige wurde gestern vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht in einem beschle­u­nigten Ver­fahren verurteilt: neun Monate Frei­heitsstrafe wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte. Die Strafe wurde zur Bewährung aus­ge­set­zt. Zusät­zlich muss Chris­t­ian G. 400 Euro an eine Gemein­nützige Ein­rich­tung Zahlen.
Mehr oder weniger zufäl­lig will Chris­t­ian G. in die Gruppe an der Tankstelle ger­at­en sein. Dabei wollte er gegen zwei Uhr mor­gens nur noch Alko­hol besor­gen. Da er nach seinen Angaben, bere­its eine halbe Flasche Klaren, gemis­cht mit Orangen­saft, vier kleine Schnaps­gläs­er Kirsch­likör und zwei bis drei Schnaps­gläs­er Gin getrunk­en – und das alles in knapp drei Stun­den. Deshalb könne er sich auch nicht mehr erin­nern, ob eine Flasche in der Hand gehal­ten und damit zugeschla­gen habe, als die Beamtin ihn fes­thielt. Vor­sor­glich hat­te sich der Gas-Wasserin­stal­la­teurlehrling noch vor Ort bei ihr entschuldigt. Falls er sie aus Versehn getrof­fen habe, täte es ihm Leid. 

An ein Versehn mochte Kath­leen W. nicht recht glauben. Als sie den Flüch­t­en­den zufassen bekam, habe Chris­t­ian G. aus­ge­holt und mit ein­er Flasche zugeschla­gen. Vor Schmerz ließ sie ihn los. Noch heute ist ihr Arm ban­dagiert. Ein Kol­lege kon­nte Chris­t­ian G. fes­thal­ten. Warum er auf Zuruf der Polizei nicht ste­hen blieb, wusste der 18-Jährige nicht: „Ich hat­te Angst, dass es so kommt, wie es kam.“ Für seinen Vertei­di­ger eine typ­is­che Jugend­ver­fehlung. Ohne Sinn und Ver­stand habe sich sein Man­dant da hinein­gerit­ten, obwohl er keinen Grund hat­te zu fliehen. 

Wegen der Alko­holisierung von Chris­t­ian G. ging der Vertei­di­ger von ein­er ver­min­derten Schuld­fähigkeit aus. Er beantragte eine Geld­strafe von 80 Tagessätzen. Ein Alko­holtest vier Stun­den nach der Tat hat­te 0,66 Promille ergeben. Auf die Beamtin hat­te Chris­t­ian nor­mal gewirkt. Auch das Gericht glaubte seinen Trinkmen­gen nicht. 

Der Vertreter der Jugen­drecht­shil­fe sprach sich für die Anwen­dung von Erwach­se­nen­strafrecht aus – weil Chris­t­ian G. de fac­to erwach­sen sei. Gegen ihn spreche auch, dass er schon ein­mal wegen Kör­per­ver­let­zung vor Gericht stand, so Richter Pries. Er stand dem 18-Jähri­gen aber eine gün­stige Sozial­prog­nose zu.

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