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19-Jähriger muß sich wegen Volksverhetzung verantworten

Am Mon­tag gegen 00:10 Uhr stell­ten Polizeibeamte der MEGA bei einer
Streifen­fahrt fest, dass ein 19-jähriger Bran­den­burg­er am Bade­strand des
Bohnen­län­der Sees eine CD laut und öffentlich abspielte, deren Lied­texte in
Ver­dacht ste­hen, volksver­het­zend und damit straf­bar zu sein. Die CD wurde
deshalb sichergestellt. Die weit­eren Ermit­tlun­gen führte hierzu die TOMEG
(Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen Extrem­is­mus und Gewalt). Bei der jetzt
abgeschlosse­nen Auswer­tung der CD bestätigte sich der o. g. Straftatverdacht
und die Kripo nahm nun eine entsprechende Strafanzeige auf. Die CD bekommt
der 19-Jährige der­weil nicht mehr zurück. Darüber hin­aus schlug die Kripo
der Staat­san­waltschaft Pots­dam vor, diese Straftat in einem Beschleunigten
Ver­fahren zu ahnden.

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