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Al Capone” gilt als besonders gewalttätig

Strafrechtliche Rel­e­vanz des beschlagnahmten Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­als wird geprüft

GÖRZKE — Erle­ichterung und Genug­tu­ung herrscht bei den meis­ten Einwohnern
der Handw­erk­erge­meinde darüber, dass Andy B. seit eini­gen Tagen hinter
Schloss und Riegel sitzt. Denn der bul­lig wirk­ende und ob sein­er prägnanten
Tätowierun­gen unverkennbare B., der am 28. Juni in Rott­stock einen
26-jähri­gen Asyl­be­wer­ber aus Kamerun bedro­ht, beschimpft und schließlich
samt Fahrrad in den Teich gestoßen haben soll, ist im Ort und bei der
Polizei kein unbeschriebenes Blatt. 

Nicht zulet­zt wegen seines aggres­siv­en Auftretens war er besonders
gefürchtet. Schon sein Spitz­name “Al Capone” sagt einiges über sein Image im
Ort aus. Seine Dreistigkeit soll sog­ar soweit gegan­gen sein, dass er im
Super­markt des Dor­fes mit seinem vollen Einkauf­swa­gen ohne zu bezahlen an
der Kasse vor­bei gegan­gen ist. Aus Furcht vor ihm habe ihn nie­mand daran
gehin­dert, heißt es. Außer­dem — so wird erzählt — habe er Zeu­gen, die gegen
ihn aus­sagen soll­ten, mas­siv unter Druck geset­zt, ihre Autos zerkratzt oder
ihnen mit Schläge gedro­ht. Selb­st vor einem Behin­derten habe er nicht Halt
gemacht. 

Die Liste der Straftat­en, die B. zur Last gelegt wur­den, ist so lang, dass
sie inzwis­chen mehrere Seit­en füllt. Sie reicht von Sachbeschädigungen,
Haus­friedens­bruch, Ladendieb­stahl, ein­fach­er, gefährlich­er und schwerer
Kör­per­ver­let­zung über Autok­lau, Dieb­stahl aus Fahrzeu­gen, Gefährdung des
Straßen­verkehrs, Fahren ohne Führerschein bis hin zu sex­uellem Missbrauch
von Kindern und Wider­stand gegen Vollstreckungsbeamte. 

In Polizeikreisen gilt der 32-Jährige, der erst­mals 1996 in Sachsen-Anhalt
als Krim­ineller aktiv wurde, als “gewalt­tätig” und “gefährlich”. Intern wird
davor gewarnt, dass er auf­grund sein­er krim­inellen Energie “Aus­bruch
gefährdet” sei. Doch bis­lang hat Andy B., der früher K. hieß und den Namen
sein­er Frau angenom­men hat, trotz seines Vorstrafen­reg­is­ters erst einmal
Bekan­ntschaft mit “schwedis­chen Gar­di­nen” machen müssen. Und das auch nur,
weil er eine vom Gericht gegen ihn ver­hängte Geld­strafe nicht gezahlt hatte.
So saß er Ende des ver­gan­genen Jahres bis Anfang Feb­ru­ar dieses Jahres in
der Jus­tizvol­lzugsanstalt Brandenburg. 

In der Woh­nung des Beschuldigten war jede Menge Beweismaterial
sichergestellt wor­den, das eine recht­sex­trem­istis­che Moti­va­tion der jüngsten
Straftat als ein­deutig erscheinen lässt. Die Rede ist von rund 250 CDs mit
Musik der recht­sex­tremen Szene, Büch­ern und anderem Propagandamaterial.
Allein der Besitz dieser Dinge sei nicht straf­bar, erk­lärte Rolf Roggenbuck,
Sprech­er der Pots­damer Staat­san­waltschaft. Er dürfe deshalb auch nicht
genehmi­gen, dass diese “Pri­vat­sachen des Her­rn B.” der Öffentlichkeit
gezeigt wer­den. Es müsse erst die “strafrechtliche Rel­e­vanz” geprüft werden.
Das wiederum kann dauern. Der zuständi­ge Bear­beit­er ist in Urlaub.

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