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Rechter Übegriff in Potsdam

Gegen den 23-jähri­gen Haupt­täter ein­er Kör­per­ver­let­zung mit frem­den­feindlichem Hin­ter­grund — nicht gegen einen 19-Jähri­gen, wie von der Polizei irrtüm­lich ver­meldet — erließ das Amts­gericht Pots­dam auf Antrag der Pots­damer Staat­san­waltschaft am Mon­ta­gnach­mit­tag Haft­be­fehl. Der Pots­damer wurde in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht. Die Straftat hat­te sich am Don­ner­stagabend in ein­er Straßen­bahn ereignet, in der der Beschuldigte zusam­men mit einem 19-jähri­gen Kom­plizen die Fahrgäste anpö­belte und zwei später hinzugestiegene Afrikan­er belei­digte sowie kör­per­lich angriff. Der ermit­telte Haupt­täter hat­te am Son­ntagabend eine weit­ere Straftat verübt. Er wurde bei ein­er Sachbeschädi­gung in ein­er Straßen­bahn gestellt. Der angetrunk­ene Mann (1,93 Promille) trug einen Schla­gring bei sich und war zur Ver­hin­derung weit­er­er Straftat­en in den Polizeige­wahrsam gebracht worden.

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