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Schönbohm für Videoüberwachung von Autos

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich für eine
flächen­deck­ende Videoüberwachung von Auto-Kennze­ichen aus­ge­sprochen. “Für
mich hat der Schutz der Bürg­er Vor­rang vor dem Schutz der Datenschützer”,
sagte der Minister. 

Die Tech­nik sei effek­tiv und leis­tungs­fähig. Unter welchen Voraussetzungen
die Polizei sie ein­set­zen werde, müsse jet­zt auf Bun­de­sebene diskutiert
wer­den. Unter den Polizeigew­erkschaften des Lan­des sind solche Pläne
allerd­ings umstritten. 

Schön­bohm sagte, es dürfe nichts von vorn­here­in aus­geschlossen wer­den. “Ich
bin mir sich­er, dass eine gute Lösung gefun­den wird. Schließlich geht es um
Ver­brechens­bekämp­fung.” In mehreren Bun­deslän­dern wird derzeit der Einsatz
von Überwachungskam­eras für Autos getestet oder geprüft. Dabei wer­den die
Num­mern­schilder mit Dat­en in Fah­n­dungscom­put­ern der Polizei abgeglichen. 

Der Lan­desvor­sitzende der Polizeigew­erkschaft, Frank Doman­s­ki, sagte: “Aus
unser­er Sicht wäre das die beste Vari­ante, es würde die Polizeiar­beit sehr
vere­in­fachen.” Derzeit sucht­en die Polizis­ten nach der Nadel im Heuhaufen,
mit dem neuen Sys­tem kön­nten beispiel­sweise ban­den­mäßig organisierte
Autodiebe sehr viel leichter gefasst wer­den. Ger­ade in einem Flächen- und
Tran­sit­land wie Bran­den­burg um die Bun­de­shaupt­stadt Berlin als Brennpunkt
von Krim­i­nal­ität wäre ein solch­es Überwachungssys­tem bedeutend. 

Die Gew­erkschaft der Polizei hat dage­gen Bedenken. “Damit könnten
Bewe­gungs­bilder von jedem Aut­o­fahrer geschaf­fen wer­den”, sagte der
Bezirksvor­sitzende Andreas Schus­ter. “Das wäre ein deut­lich­er Schritt hin
zum gläser­nen Bürg­er.” Aus polizeitak­tis­ch­er Sicht wäre ein solch­es System
allerd­ings willkom­men. Damit kön­nten schneller Täter gefasst wer­den. Die
Frage sei, wie hoch man den Daten­schutz bew­erte. “Wir wür­den die
Videoüberwachung nur unter­stützen, wenn, wie bei der Telefonüberwachung,
ganz konkrete Bedin­gun­gen für Anwen­dung und Auswer­tung festgeschrieben
wer­den, damit Polizei und Jus­tiz den Bürg­er nicht abso­lut überwachen
kön­nen.” Zudem dürfte die Tech­nik nur bei schw­eren Straftat­en genutzt
wer­den, etwa bei Geisel­nah­men, nicht aber bei Autodiebstahl.

Inforiot