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250 Euro Strafe für Bombenangebot bei Combat 18

ROHRLACK/NEURUPPIN Knapp ein Jahr, nach­dem die Polizei ein Haus in Rohrlack nach Kalz­i­umkar­bid durch­suchte, das zum Bau von Rohrbomben auf ein­er recht­sex­tremen Inter­net­seite ange­boten wurde, ist gestern das Urteil gegen den 26-jähri­gen Nico D. gesprochen worden. 

50 Tagessätze zu fünf Euro muss D. zahlen, außer­dem trägt er seine Aus­la­gen sowie die Kosten des Ver­fahrens. Damit kam der Richter am Neu­rup­pin­er Amts­gericht der Forderung der Staat­san­waltschaft nach. 

Am 18. Dezem­ber ver­gan­genen Jahres hat­ten 16 Beamte des Lan­deskrim­i­nalamtes und der Lan­despolizei das Objekt in Rohrlack durch­sucht, in dem Nico D. wohnt. Die Polizei, die laut dama­li­gen Augen­zeu­ge­nangaben bewaffnet, mit kugel­sicheren West­en und Spürhun­den im Ein­satz war, suchte nach Kalz­i­umkar­bid. Davon hat­te der Rohrlack­er über seinen Com­put­er auf der Inter­net­seite der recht­sex­tremen Organ­i­sa­tion Com­bat 18 – die als gewalt­bere­it eingestuft wird und unter deutschen Recht­sradikalen hohe Beach­tung find­et – 50 bis 60 Kilo­gramm in einem luft­dicht ver­schlosse­nen Stahlbe­häl­ter ange­boten. Diese Chemikalie „ist extrem gut geeignet zum Bau von Rohrbomben“, stand damals im Inter­net, zitierte die Staat­san­waltschaft gestern. Gefun­den hat­te die Polizei bei Nico D. lediglich ein halbes Kilo­gramm der Sub­stanz. „Das war alles ein Joke. Ich habe eine solche Menge nie gehabt. Es war ein Spaß, ich wollte ein­fach mal sehen, was da passiert“, sagte er gestern. Auf diese Inter­net-Anzeige habe sich sog­ar jemand gemeldet, „der auch etwas kaufen wollte“. „Ich habe aber nicht mehr geant­wortet“, so D. Zu dem Verkauf sei es nicht gekom­men. Die Organ­i­sa­tion Com­bat 18 kenne er nur aus der Zeitung, sagte D. aus. Gericht und Staat­san­waltschaft sahen es jedoch als erwiesen an, dass es „lebens­fremd“ wäre, wenn man nicht davon aus­gin­ge, dass mit dem Aufruf zum Bau von Rohrbomben in einem recht­sradikalen Net­zw­erk Men­schen die Rechte als Feinde sehen, geschädigt wer­den soll­ten. Für den Aufruf zu Straftat­en wurde er zur Zahlung von ins­ge­samt 250 Euro verurteilt. Wie viel Geld der let­zte Polizeiein­satz in Rohrlack gekostet hat, ließ sich gestern nicht ermit­teln. Die Strafe fiel unter anderem deswe­gen so ger­ing aus, weil der 26-jährige Sozial­hil­feempfänger nach eigene Angaben von 600 Euro monatlich leben muss. „Nach zwei solch­er Geld­strafen, fällt die näch­ste Strafe anders aus“, warnte der Staat­san­walt Nico D. 

Die Anzahl der Tagessätze wurde bei D. gestern erhöht, weil Anfang 2003 schon ein­mal in einem anderen Ver­fahren wegen ver­suchter Nöti­gung zu 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt wurde. Der 26-Jährige hat­te damals einem anderen Rohrlack­er eine Mord­dro­hung geschrieben. Bei ein­er Haus­durch­suchung fand die Polizei eine Reich­skriegs­flagge und ein Foto, auf dem D. den Hit­ler­gruß zeigt. Eine recht­sradikale Gesin­nung stritt der Rohrlack­er damals eben­falls ab. 

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