ROHRLACK/NEURUPPIN Knapp ein Jahr, nachdem die Polizei ein Haus in Rohrlack nach Kalziumkarbid durchsuchte, das zum Bau von Rohrbomben auf einer rechtsextremen Internetseite angeboten wurde, ist gestern das Urteil gegen den 26-jährigen Nico D. gesprochen worden.
50 Tagessätze zu fünf Euro muss D. zahlen, außerdem trägt er seine Auslagen sowie die Kosten des Verfahrens. Damit kam der Richter am Neuruppiner Amtsgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.
Am 18. Dezember vergangenen Jahres hatten 16 Beamte des Landeskriminalamtes und der Landespolizei das Objekt in Rohrlack durchsucht, in dem Nico D. wohnt. Die Polizei, die laut damaligen Augenzeugenangaben bewaffnet, mit kugelsicheren Westen und Spürhunden im Einsatz war, suchte nach Kalziumkarbid. Davon hatte der Rohrlacker über seinen Computer auf der Internetseite der rechtsextremen Organisation Combat 18 – die als gewaltbereit eingestuft wird und unter deutschen Rechtsradikalen hohe Beachtung findet – 50 bis 60 Kilogramm in einem luftdicht verschlossenen Stahlbehälter angeboten. Diese Chemikalie „ist extrem gut geeignet zum Bau von Rohrbomben“, stand damals im Internet, zitierte die Staatsanwaltschaft gestern. Gefunden hatte die Polizei bei Nico D. lediglich ein halbes Kilogramm der Substanz. „Das war alles ein Joke. Ich habe eine solche Menge nie gehabt. Es war ein Spaß, ich wollte einfach mal sehen, was da passiert“, sagte er gestern. Auf diese Internet-Anzeige habe sich sogar jemand gemeldet, „der auch etwas kaufen wollte“. „Ich habe aber nicht mehr geantwortet“, so D. Zu dem Verkauf sei es nicht gekommen. Die Organisation Combat 18 kenne er nur aus der Zeitung, sagte D. aus. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen es jedoch als erwiesen an, dass es „lebensfremd“ wäre, wenn man nicht davon ausginge, dass mit dem Aufruf zum Bau von Rohrbomben in einem rechtsradikalen Netzwerk Menschen die Rechte als Feinde sehen, geschädigt werden sollten. Für den Aufruf zu Straftaten wurde er zur Zahlung von insgesamt 250 Euro verurteilt. Wie viel Geld der letzte Polizeieinsatz in Rohrlack gekostet hat, ließ sich gestern nicht ermitteln. Die Strafe fiel unter anderem deswegen so gering aus, weil der 26-jährige Sozialhilfeempfänger nach eigene Angaben von 600 Euro monatlich leben muss. „Nach zwei solcher Geldstrafen, fällt die nächste Strafe anders aus“, warnte der Staatsanwalt Nico D.
Die Anzahl der Tagessätze wurde bei D. gestern erhöht, weil Anfang 2003 schon einmal in einem anderen Verfahren wegen versuchter Nötigung zu 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt wurde. Der 26-Jährige hatte damals einem anderen Rohrlacker eine Morddrohung geschrieben. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Reichskriegsflagge und ein Foto, auf dem D. den Hitlergruß zeigt. Eine rechtsradikale Gesinnung stritt der Rohrlacker damals ebenfalls ab.