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62 Telefone überwacht

POTSDAM Auf Anord­nung der Staat­san­waltschaft set­zt die Polizei in Bran­den­burg zur Aufk­lärung schw­er­er Ver­brechen immer häu­figer das Mit­tel der Tele­fonüberwachung ein. 1999 habe es 41 Tele­fonüberwachun­gen gegeben, antwortete Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Die Zahl habe sich im Jahr 2000 auf 62 erhöht. Für 2001 liege noch keine Sta­tis­tik vor. 

Die Tele­fonüberwachung mut­maßlich­er Straftäter erfolge auf der Grund­lage der Straf­prozes­sor­d­nung, so Schön­bohm. Dieses Mit­tel werde vor allem bei Delik­ten wie Friedens- und Hochver­rat, Gefährdung des Rechtsstaates oder Lan­desver­rat einge­set­zt, eben­so bei bei Men­schen­han­del, Tötungs­de­lik­ten, Ban­dendieb­stahl, Raub oder räu­berisch­er Erpres­sung, Straftat­en nach dem Waf­fenge­setz sowie gemeinge­fährlichen Verbrechen. 

Die Dauer der Maß­nah­men sei unter­schiedlich. Allerd­ings werde den betrof­fe­nen Per­so­n­en im Regelfall die Überwachung kurz danach mit­geteilt — wenn der Ermit­tlungser­folg dadurch nicht gefährdet wird.

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