POTSDAM Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft setzt die Polizei in Brandenburg zur Aufklärung schwerer Verbrechen immer häufiger das Mittel der Telefonüberwachung ein. 1999 habe es 41 Telefonüberwachungen gegeben, antwortete Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage. Die Zahl habe sich im Jahr 2000 auf 62 erhöht. Für 2001 liege noch keine Statistik vor.
Die Telefonüberwachung mutmaßlicher Straftäter erfolge auf der Grundlage der Strafprozessordnung, so Schönbohm. Dieses Mittel werde vor allem bei Delikten wie Friedens- und Hochverrat, Gefährdung des Rechtsstaates oder Landesverrat eingesetzt, ebenso bei bei Menschenhandel, Tötungsdelikten, Bandendiebstahl, Raub oder räuberischer Erpressung, Straftaten nach dem Waffengesetz sowie gemeingefährlichen Verbrechen.
Die Dauer der Maßnahmen sei unterschiedlich. Allerdings werde den betroffenen Personen im Regelfall die Überwachung kurz danach mitgeteilt — wenn der Ermittlungserfolg dadurch nicht gefährdet wird.