Nach sechs Verhandlungstagen endete heute der Prozess gegen die 40jährige Gesine Hennrich (Ex-NPD). Sie wurde wegen Volksverhetzung und Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt.
Der Vorwurf: Im August 2008 soll die damalige NPD — Kreisvorsitzende von Mahrzahn-Hellersdorf Gesine Hennrich bei einer NPD — Feier in Biesenthal jugendgefährdende und indizierte Musik gespielt haben. Die Feier wurde von der Polizei aufgelöst und CDs mit rechtsradikalen und neofaschistischen Inhalten beschlagnahmt. Unter den CDs befanden sich u.a. Landser „Rock gegen ZOG“, WAW Kampfkapelle „Kauft nicht bei Juden“ ebenso Bands wie Legion of Thor. Auf Grund dessen prüfte das Gericht eine Verurteilung hinsichtlich des Paragrafen 130 StGB – Volksverhetzung.
Prozessverlauf: Bereits zu Beginn des Prozesses, im Juni 2009, beteuerte Gesine Hennrich weder die Musik abgespielt, noch deren Inhalte vernommen zu haben und kündigte an keine weiteren Aussage zur Sache zu machen. Da sie ohne Anwalt offensichtlich überfordert war, empfahl ihr Richter Müller einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen. Auf Grund dessen wurde der Prozess unterbrochen und im November von Neuem begonnen. Im Laufe der Hauptverhandlung sollte geklärt werden wer für die Musik verantwortlich ist, um ggf. die Angeklagte zu entlasten. Während des Prozesses wurden 17 Zeug_innen gehört, darunter Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei, NPD- Mitglieder und Aktivisten sowie die Catering-Firma des Ossitempels in Berlin-Lichtenberg, eine Kneipe in der Hennrich und co öfter verkehren. Die Zeug_innen-Vernehmungen brachten jedoch keine Entlastung für Heinrich: Wo die Zivilpolizisten detaillierte Angaben über die abgespielte Musik machen konnten, waren sich dagegen die Nazis recht einig keine bzw. kaum Musik vernommen zu haben. Für das Gericht war eindeutig Musik gespielt worden, jedoch nicht ersichtlich wem diese gehörte und wer sie abspielte. Hennrich hatte sich an jenem Abend als Veranstalterin bei der Polizei vorgestellt und trage letztendlich die Verantwortung für die abgespielte Musik. Im Bezug auf das Jugendschutzgesetz kommt hinzu, dass die minderjährige Tochter der Angeklagten an der Feier teilnahm.
Bedrohungen im Verhandlungssaal: Den Prozess begleiteten nicht nur interessierte Bürger_innen und aktive Antifaschist_innen, sondern auch eine Reihe von Nazis der Kameradschaft Frontbann 24. Letztere glänzten nicht nur durch ihr martialisches Aussehen sondern auch durch respektlosem Verhalten gegenüber dem Richter. Auch zu Drohungen kam es: Der Kameradschaftsaktivist Ronny Schrader bedrohte Prozessbeobachter_innen mit Äußerungen wie „Euch kriegen wir auch noch“ und „Kennst du Silvio Meier“ (Anspielung an den von Nazis ermordeten Antifaschisten). Andere Frontbann-Aktivisten wie Uwe Dreisch wurden ebenfalls mehrfach ermahnt. Dreisch muss nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro zahlen. Auch Zeugen aus dem NPD und Kameradschaftsumfeld versuchten sich den Anordnungen des Gerichts zu widersetzen. An den nachfolgenden Prozesstagen wurde daher die Polizeipräsenz verstärkt und Sicherheitskontrollen vor Verhandlungsbeginn durchgeführt.
Hintergrundinfos:
NPD Biesenthal Die Feier fand auf dem ehemaligen Gelände des Asylbewerber_innen-Heimes in Biesenthal statt. Das Gelände steht seit vergangenem Jahr der NPD zur Verfügung. Offiziell gepachtet hat es die Devasta GmbH, dessen Geschäftsführer der NPD Stadtverordnete Mike Sandow ist. Trotz Einschränkungen und Verboten von Stadt und Land nutzt die NPD das Gelände für Veranstaltungen und als Lagerort für Schulungs-und Informationsmaterial. Außerdem soll es Proberäume auf dem Gelände geben, in denen Bands wie Preußenfront um den DVU´ler Kai Hasselmann spielen.
Frontbann24 Die Angeklagte Hennrich gehörte zu den Mitbegründern der Kameradschaft Frontbann24, die sich in enger Tradition zum Nationalsozialismus sieht. Die Anlehnung an den SA — Vorläufer „Frontbann“, der 1924 gegründet wurde, war ein Grund die Vereinigung Anfang November 2009 zu verbieten. Außerdem war für den Berliner Innensenator Körting erwiesen, dass sich die Vereinigung „gegen die verfassungsgemäße Ordnung“ richte und „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“ laufe (Verbotsverfügung vom November 2009). Während mehrerer Wohnungsdurchsuchungen wurden Anstecker mit Hakenkreuzen und SS-Runen, Hitler-Bilder, Reichskriegsflagge und anderen dem NS- angelehnten Gegenstände gefunden. Bei Hennrich wurde zudem eine Hakenkreuzfahne direkt über dem Bett festgestellt.
Gegen das Urteil kann Hennrich innerhalb einer Woche Berufung einlegen.