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7 Monate ohne Bewährung für Jugendgefährdung und Volksverhetzung nach NPD Feier

Nach sechs Ver­hand­lungsta­gen endete heute der Prozess gegen die 40jährige Gesine Hen­nrich (Ex-NPD). Sie wurde wegen Volksver­het­zung und Ver­stoß gegen das Jugend­schutzge­setz verurteilt. 


Der Vor­wurf: Im August 2008 soll die dama­lige NPD — Kreisvor­sitzende von Mahrzahn-Hellers­dorf Gesine Hen­nrich bei ein­er NPD — Feier in Biesen­thal jugendge­fährdende und indizierte Musik gespielt haben. Die Feier wurde von der Polizei aufgelöst und CDs mit recht­sradikalen und neo­faschis­tis­chen Inhal­ten beschlagnahmt. Unter den CDs befan­den sich u.a. Landser „Rock gegen ZOG“, WAW Kampfkapelle „Kauft nicht bei Juden“ eben­so Bands wie Legion of Thor. Auf Grund dessen prüfte das Gericht eine Verurteilung hin­sichtlich des Para­grafen 130 StGB – Volksverhetzung. 


Prozessver­lauf: Bere­its zu Beginn des Prozess­es, im Juni 2009, beteuerte Gesine Hen­nrich wed­er die Musik abge­spielt, noch deren Inhalte ver­nom­men zu haben und kündigte an keine weit­eren Aus­sage zur Sache zu machen. Da sie ohne Anwalt offen­sichtlich über­fordert war, emp­fahl ihr Richter Müller einen Pflichtvertei­di­ger zur Seite zu stellen. Auf Grund dessen wurde der Prozess unter­brochen und im Novem­ber von Neuem begonnen. Im Laufe der Hauptver­hand­lung sollte gek­lärt wer­den wer für die Musik ver­ant­wortlich ist, um ggf. die Angeklagte zu ent­las­ten. Während des Prozess­es wur­den 17 Zeug_innen gehört, darunter Beamte der Schutz- und Krim­i­nalpolizei, NPD- Mit­glieder und Aktivis­ten sowie die Cater­ing-Fir­ma des Ossitem­pels in Berlin-Licht­en­berg, eine Kneipe in der Hen­nrich und co öfter verkehren. Die Zeug_in­nen-Vernehmungen bracht­en jedoch keine Ent­las­tung für Hein­rich: Wo die Zivilpolizis­ten detail­lierte Angaben über die abge­spielte Musik machen kon­nten, waren sich dage­gen die Nazis recht einig keine bzw. kaum Musik ver­nom­men zu haben. Für das Gericht war ein­deutig Musik gespielt wor­den, jedoch nicht ersichtlich wem diese gehörte und wer sie abspielte. Hen­nrich hat­te sich an jen­em Abend als Ver­anstal­terin bei der Polizei vorgestellt und trage let­z­tendlich die Ver­ant­wor­tung für die abge­spielte Musik. Im Bezug auf das Jugend­schutzge­setz kommt hinzu, dass die min­der­jährige Tochter der Angeklagten an der Feier teilnahm. 


Bedro­hun­gen im Ver­hand­lungssaal: Den Prozess begleit­eten nicht nur inter­essierte Bürger_innen und aktive Antifaschist_innen, son­dern auch eine Rei­he von Nazis der Kam­er­ad­schaft Front­bann 24. Let­ztere glänzten nicht nur durch ihr mar­tialis­ches Ausse­hen son­dern auch durch respek­t­losem Ver­hal­ten gegenüber dem Richter. Auch zu Dro­hun­gen kam es: Der Kam­er­ad­schaft­sak­tivist Ron­ny Schrad­er bedro­hte Prozessbeobachter_innen mit Äußerun­gen wie „Euch kriegen wir auch noch“ und „Kennst du Sil­vio Meier“ (Anspielung an den von Nazis ermorde­ten Antifaschis­ten). Andere Front­bann-Aktivis­ten wie Uwe Dreisch wur­den eben­falls mehrfach ermah­nt. Dreisch muss nun ein Ord­nungs­geld in Höhe von 250 Euro zahlen. Auch Zeu­gen aus dem NPD und Kam­er­ad­schaft­sum­feld ver­sucht­en sich den Anord­nun­gen des Gerichts zu wider­set­zen. An den nach­fol­gen­den Prozessta­gen wurde daher die Polizeipräsenz ver­stärkt und Sicher­heit­skon­trollen vor Ver­hand­lungs­be­ginn durchgeführt. 



Hin­ter­grund­in­fos:
NPD Biesen­thal Die Feier fand auf dem ehe­ma­li­gen Gelände des Asyl­be­wer­ber_in­nen-Heimes in Biesen­thal statt. Das Gelände ste­ht seit ver­gan­genem Jahr der NPD zur Ver­fü­gung. Offiziell gepachtet hat es die Dev­as­ta GmbH, dessen Geschäfts­führer der NPD Stadtverord­nete Mike Sandow ist. Trotz Ein­schränkun­gen und Ver­boten von Stadt und Land nutzt die NPD das Gelände für Ver­anstal­tun­gen und als Lagerort für Schu­lungs-und Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al. Außer­dem soll es Proberäume auf dem Gelände geben, in denen Bands wie Preußen­front um den DVU´ler Kai Has­sel­mann spie­len.
Frontbann24 Die Angeklagte Hen­nrich gehörte zu den Mit­be­grün­dern der Kam­er­ad­schaft Frontbann24, die sich in enger Tra­di­tion zum Nation­al­sozial­is­mus sieht. Die Anlehnung an den SA — Vor­läufer „Front­bann“, der 1924 gegrün­det wurde, war ein Grund die Vere­ini­gung Anfang Novem­ber 2009 zu ver­bi­eten. Außer­dem war für den Berlin­er Innense­n­a­tor Kört­ing erwiesen, dass sich die Vere­ini­gung „gegen die ver­fas­sungs­gemäße Ord­nung“ richte und „nach Zweck und Tätigkeit den Strafge­set­zen zuwider“ laufe (Ver­botsver­fü­gung vom Novem­ber 2009). Während mehrerer Woh­nungs­durch­suchun­gen wur­den Ansteck­er mit Hak­enkreuzen und SS-Runen, Hitler-Bilder, Reich­skriegs­flagge und anderen dem NS- angelehn­ten Gegen­stände gefun­den. Bei Hen­nrich wurde zudem eine Hak­enkreuz­fahne direkt über dem Bett festgestellt.


Gegen das Urteil kann Hen­nrich inner­halb ein­er Woche Beru­fung einlegen. 

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