Kategorien
Uncategorized

Abschiebung von Orabi Mamavi ausgesetzt

Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam hat am 1. Sep­tem­ber 2003 entsch­ieden, dass die
Abschiebung von Ora­bi Mamavi aus­ge­set­zt wird, bis sein Asyl­fol­geantrag entschieden
ist. Damit darf der 41-jährige Asyl­be­wer­ber aus Togo, der am 04.09. abgeschoben
wer­den sollte, zunächst in Bran­den­burg bleiben. 

Die Opfer­per­spek­tive set­zt sich weit­er­hin für ein unbeschränk­tes Bleiberecht für
Her­rn Mamavi ein, der 1997 und 2002 zwei Mal von Recht­sex­trem­is­ten in Rathenow
ras­sis­tisch ange­grif­f­en und zusam­mengeschla­gen wurde. Herr Mamavi ist aufgrund
dieser Vor­fälle trau­ma­tisiert, lei­det unter Alp­träu­men und der Angst vor Folter bei
ein­er erzwun­genen Rück­kehr nach Togo. 

Min­destens 400 Bürg­er und Bürg­erin­nen haben sich im Rah­men ein­er Faxkam­pagne an das
Innen­min­is­teri­um des Lan­des Bran­den­burg gewandt. Sie fordern als Wiedergutmachung
für die Fol­gen der Angriffe und als ein Sig­nal an die Täter ein sicheres Bleiberecht
für Ora­bi Mamavi. 

Zu den weit­eren Hin­ter­grün­den siehe www.opferperspektive.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot