Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 1. September 2003 entschieden, dass die
Abschiebung von Orabi Mamavi ausgesetzt wird, bis sein Asylfolgeantrag entschieden
ist. Damit darf der 41-jährige Asylbewerber aus Togo, der am 04.09. abgeschoben
werden sollte, zunächst in Brandenburg bleiben.
Die Opferperspektive setzt sich weiterhin für ein unbeschränktes Bleiberecht für
Herrn Mamavi ein, der 1997 und 2002 zwei Mal von Rechtsextremisten in Rathenow
rassistisch angegriffen und zusammengeschlagen wurde. Herr Mamavi ist aufgrund
dieser Vorfälle traumatisiert, leidet unter Alpträumen und der Angst vor Folter bei
einer erzwungenen Rückkehr nach Togo.
Mindestens 400 Bürger und Bürgerinnen haben sich im Rahmen einer Faxkampagne an das
Innenministerium des Landes Brandenburg gewandt. Sie fordern als Wiedergutmachung
für die Folgen der Angriffe und als ein Signal an die Täter ein sicheres Bleiberecht
für Orabi Mamavi.
Zu den weiteren Hintergründen siehe www.opferperspektive.de