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Acht Parteien zur Bundestagswahl zugelassen

Zur Bun­destagswahl sind in Bran­den­burg acht Parteien zuge­lassen. Der Lan­deswahlauss­chuss bestätigte die Zulas­sung von SPD, CDU, PDS, FDP, Bünd­nis 90/Grüne, NPD, der Schill-Partei (Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive) sowie der Grauen Panther. 

Die Repub­likan­er haben ihre Lan­desliste kurzfristig zurück­ge­zo­gen. Auch hat die Partei nur etwa die Hälfte der notwendi­gen 2000 Unter­stützung­sun­ter­schriften vorgelegt. Nicht zuge­lassen wurde die Partei Bibel­treuer Chris­ten wegen Män­geln in den ein­gere­icht­en Unterlagen. 

Bei der recht­sex­tremen NPD darf der auf den ersten Platz der Lan­desliste geset­zte Spitzenkan­di­dat nicht antreten. Es fehlt die notwendi­ge Bescheini­gung des Ein­wohn­er­meldeamtes. Die recht­sex­treme DVU, die im Land­tag mit fünf Abge­ord­neten vertreten ist, hat­te auf eine Teil­nahme an der Bun­destagswahl verzichtet. Die Schill-Partei ver­fügt in Bran­den­burg bish­er nur über einen Kreisver­band in Barn­im-Ober­hav­el. Auf ihrer Lan­desliste bewer­ben sich 14 Kan­di­dat­en um ein Mandat. 

Bei der Bun­destagswahl vor vier Jahren hat­ten sich in Bran­den­burg noch 13 Parteien beteiligt.

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