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V‑Mann-Affäre weitet sich aus

POTSDAM. Nun hat es auch noch einen unbescholte­nen Fam­i­lien­vater getrof­fen. Die Affäre um den V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, der kür­zlich durch Indiskre­tio­nen nach ein­er Razz­ia in Berlin aufge­flo­gen ist, nimmt immer größere Aus­maße an. Wie erst jet­zt bekan­nt wurde, durch­sucht­en die Berlin­er Staat­san­waltschaft und das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) par­al­lel zu der Razz­ia am 20. Juli in Marzahn auch das Haus eines unbeteiligten Mannes in Brandenburg.
Zu nächtlich­er Stunde stürmten Beamte ein­er Spezialein­heit des Berlin­er LKA das Haus in einem Ort nahe Pots­dam. Der Fam­i­lien­vater und seine Frau gin­gen dabei zu Boden. Obwohl der Mann immer wieder beteuerte, nicht der Gesuchte zu sein, kehrten die Beamten in der Woh­nung das Unter­ste zuoberst. Ursache der pein­lichen Panne: Die Berlin­er Fah­n­der glaubten in dem Mann den Per­so­n­en­führer des in Berlin fest­ge­set­zten V‑Mannes Tino S. vor sich zu haben, gegen den sie eben­falls im Zusam­men­hang mit dem Ver­trieb der recht­sex­tremen CD «Noten des Has­s­es» und mit der Neon­azi-Musik­szene in der Region ermitteln.
Bei der seit Monat­en andauern­den Observierung von Tino. S. hat­ten die Berlin­er Fah­n­der auch Gespräche des V‑Mannes mit seinem Per­so­n­en­führer beim Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz mit­geschnit­ten. Mit Hil­fe der Han­dynum­mer des V‑Mann-Führers glaubten sie, dessen Adresse her­aus­bekom­men zu haben. Doch das Mobil­tele­fon war aus Sicher­heits­grün­den auf den Namen des unbeteiligten Fam­i­lien­vaters gemeldet, der freiberu­flich für den Ver­fas­sungss­chutz arbeit­et. Er beset­zt die Deck­adresse und leit­et einge­hende Post an das Bran­den­burg­er Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz weiter.
«Die Panne ist nur passiert, weil die Berlin­er Behör­den ihr Vorge­hen nicht mit den zuständi­gen Pots­damer Stellen abges­timmt haben», hieß es gestern aus Bran­den­burg­er Sicher­heit­skreisen. Die Berlin­er seien «wie Raubrit­ter ins Umland einge­fall­en», wet­terte der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der CDU-Land­tags­frak­tion, Dierk Home­y­er. Er warf den Ermit­tlungs­be­hör­den in der Haupt­stadt Dilet­tan­tismus und Unpro­fes­sion­al­ität vor und forderte Aufk­lärung auf höch­ster Ebene.
Ver­wun­dert beobachtete man auch im Bran­den­burg­er LKA die Geschehnisse. Es gehöre zum guten Ton, dass sich die Staat­san­waltschaften bei solch län­derüber­greifend­en Aktio­nen vorher absprechen, hieß es dort. Allerd­ings gibt es für solche Absprachen aber offen­bar keine ein­deuti­gen Regelun­gen. «Sie sind nicht zwin­gend vorgeschrieben», bestätigte Rolf Grünebaum, Sprech­er der Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­waltschaft, gestern.
Berlin­er Jus­tizkreise weisen die Vor­würfe empört von sich, wonach sie nachts das Haus eines unbescholte­nen Bürg­ers gestürmt hät­ten. Vielmehr hät­ten sechs Berlin­er Krim­i­nal­beamte — in West­en mit leuch­t­en­dem Polizeiauf­druck — an der Tür gek­lin­gelt. Als ihnen von einem Mann geöffnet wurde, hät­ten sie sich sofort als Beamte zu erken­nen gegeben, wonach von innen ver­sucht wor­den sei, die Tür zuzuschla­gen. Deshalb sei der Mann, der sich hin­ter der Tür ver­bor­gen hat­te, aus Grün­den des Eigen­schutzes zunächst zu Boden gebracht worden.
Auch son­st sehen sich die Berlin­er Ermit­tler im Recht. Da sie in dem Haus den als Straftäter eingestuften V‑Mann-Führer ver­muteten, hät­ten sie einen Durch­suchungs­beschluss bei der Staat­san­waltschaft beantragt und erhal­ten. Dies entspreche der Straf­prozes­sor­d­nung und recht­fer­tige die Aktion. 

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