Polizeikontrollstelle

volxini_0

Mit der Ini­tia­tive Polizeikon­troll­stelle wollen wir der Öffentlichkeit deut­lich machen, wie weit es der Rechtsstaat schon gebracht hat. Ende des Jahres 2000 beschloss der bran­den­bur­gis­che Land­tag Ver­schär­fun­gen des Lan­despolizeige­set­zes. Es wur­den Aufen­thaltsver­bote, Videoüberwachung und der “Finale Ret­tungss­chuss” eingeführt.
Bere­its 1996 war das Lan­despolizeige­setz durch 4‑Tage-“Vorbeugegewahrsam”, Lauschangriff und die Abschaf­fung der Dien­st­num­mern­tragepflicht für Polizis­ten in geschlosse­nen Ein­heit­en geän­dert wor­den. (Die Dien­st­num­mern­tragepflicht galt von 1990 bis 1996. Diejeni­gen, die dafür ver­ant­wortlich waren, dass sie nie einge­hal­ten wurde, wer­ben für die Videoüberwachung mit dem Argu­ment: wer nichts zu ver­ber­gen hat, der muss auch keine Angst vor Kon­trolle haben.)
Später wur­den willkür­liche Kon­trollen (die soge­nan­nte Schleier­fah­n­dung) im grenz“nahen” 30 km-Raum legal­isiert. Die PDS hat­te mit ihrer Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen die Ver­schär­fun­gen des Jahres 1996 teil­weise Erfolg. So bemän­gelt das Ver­fas­sungs­gericht u.a., dass der Lauschangriff auch gegen Ärzte, Recht­san­wälte u.s.w. vorge­se­hen war. Die deshalb notwendi­gen Nachbesserun­gen am Gesetz wur­den dazu benutzt, die neuen Ver­schär­fun­gen, die wiederum ver­fas­sungswidrig sind, auf die Tage­sor­d­nung zu set­zen. Das neue Gesetz ist symp­to­ma­tisch für Entwick­lun­gen im Polizeirecht bun­desweit. Während die Polizei immer mehr Befug­nisse zu immer tief­er­en Grun­drecht­sein­schränkun­gen erhält, wer­den die geset­zlichen Voraus­set­zun­gen für die Anwen­dung dieser polizeilichen Maß­nah­men immer geringer.
Das Tren­nungs­ge­bot von Polizei und Geheim­di­en­sten sowie die Gewal­tenteilung wird immer weit­er aufgewe­icht. In den let­zten Jahren wur­den neue Polizeibefug­nisse stets zuerst in der Prax­is ohne geset­zliche Grund­lage erprobt und später legal­isiert. Geset­zesver­schär­fun­gen wur­den zumeist mit der Notwendigkeit des Ein­satzes gegen recht­sex­trem­istis­che Straftat­en begrün­det. Die Prax­is hat aber gezeigt, wer vornehm­lich davon betrof­fen sein wird. Eine effek­tive öffentliche Kon­trolle der Polizei ist inzwis­chen eben­so wenig gewährleis­tet wie ein wirk­samer Daten­schutz. Selb­st einige Juris­ten sehen die Bun­desre­pub­lik inzwis­chen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
Die Ini­tia­tive Polizeikon­troll­stelle soll die Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei stärken. Durch die Ein­führung eines Polizei-Bürg­er­beauf­tragten soll eine unab­hängige Kon­troll­be­hörde geschaf­fen wer­den, die die kor­rek­te Anwen­dung des Polizeige­set­zes auf Antrag Betrof­fen­er effek­tiv prüft. Angesichts erweit­ert­er Befug­nisse und ras­ant fortschre­i­t­en­der tech­nis­ch­er Möglichkeit­en ist die Wahl eines Polizei-Bürg­er­beauf­tragten überfällig.
Die konkreten für den Lan­des­daten­schutzbeauf­tragten geschaf­fe­nen Regelun­gen haben sich bewährt und sollen auch für den Polizei-Bürg­er­beauf­tragten gel­ten. Polizeivol­lzugs­be­di­en­stete sollen wieder iden­ti­fizier­bar sein. Es ist nicht einzuse­hen, warum das Ver­mum­mungsver­bot nicht auch für Polizist/inn/en gel­ten soll. Ger­ade bei der Begrün­dung für die Ein­führung der Videoüberwachung argu­men­tierte das Innen­min­is­teri­um, dass Kon­trolle nicht fürcht­en muss, wer sich kor­rekt ver­hält. Wenn die Lan­desregierung von ein­er kor­rek­ten Arbeitsweise der Polizei aus­ge­ht, dürfte sie also nichts gegen die Dien­st­num­mernpflicht einzuwen­den haben. Obser­va­tion, Abhör­maß­nah­men, V‑Leute und verdeck­te Ermittler/innen sind geheim­di­en­stliche Mit­tel. Es ver­stößt gegen den Grund­satz der Tren­nung von Geheim­di­en­sten und Polizei sowie geschichtliche Erfahrun­gen mit Geheim­polizeien, der Polizei diese Befug­nisse zu übertragen.
Der Vor­beugege­wahrsam erlaubt es der Polizei, frei­heit­sentziehende Maß­nah­men anzuwen­den, bevor auch nur der ger­ing­ste Straftatver­such unter­nom­men wurde. Mehrfach erk­lärten Gerichte in den let­zten Jahren Vor­beugege­wahrsam für rechtswidrig und erlegten der Lan­deskasse die Kosten für Ver­fahren und Entschädi­gung auf. Die ver­dachts- u. ereignisun­ab­hängi­gen Per­so­n­enkon­trollen im gren­z­na­hen Bere­ich (Schleier­fah­n­dung) haben sich nicht bewährt. Sie fördern stattdessen nach Ein­schätzung kri­tis­ch­er Polizist/inn/en ras­sis­tis­che Ten­den­zen in der Polizei.
Todess­chuss, Aufen­thaltsver­bote und Videoüberwachung öffentlich­er Plätze sind tiefe Ein­griffe in fun­da­men­tale Grun­drechte. Die Todesstrafe ist abgeschafft, die Erschießung von Men­schen darf nicht polizeiliche Stan­dard­maß­nahme wer­den. Die länger dauernde Ver­weisung aus ganzen Stadt­ge­bi­eten ist nicht erforder­lich, um Gefahren­la­gen zu bewälti­gen. Videoüberwachung führt max. zur Ver­lagerung von Krim­i­nal­ität. Alle dieser drei zulet­zt einge­führten Befug­nisse bergen eben­so wie Vor­beugege­wahrsam und Schleier­fah­n­dung eine große Miss­brauchs­ge­fahr gegen gesellschaftliche Min­der­heit­en und Andersdenkende.
Seit Jahren wur­den die polizeilichen Befug­nisse auch im Land Bran­den­burg aus­geweit­et und dadurch Grund- und Bürg­er­rechte immer weit­er abge­baut. Eine effek­tive öffentliche Kon­trolle der Polizei ist inzwis­chen eben­so wenig gewährleis­tet wie ein wirk­samer Daten­schutz. Selb­st kri­tis­che Jurist/inn/en sehen die Bun­desre­pub­lik inzwis­chen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
 
Polizeikon­troll­stelle
Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei
Lin­den­str. 47
14467 Pots­dam
Fon: (0331) 280.50.83

Fax: (0331) 237.02.72

Opferperspektive

Logo de rOpferperspektive Brandenburg

NSUwatch Brandenburg

Polizeikontrollstelle

Logo der Polizeikontollstelle - Initiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei

Netzwerk Selbsthilfe

Termine für Potsdam

Termine für Berlin

Suche

  • Kategorien


  • Regionen


Inforiot