Mit der Initiative Polizeikontrollstelle wollen wir der Öffentlichkeit deutlich machen, wie weit es der Rechtsstaat schon gebracht hat. Ende des Jahres 2000 beschloss der brandenburgische Landtag Verschärfungen des Landespolizeigesetzes. Es wurden Aufenthaltsverbote, Videoüberwachung und der “Finale Rettungsschuss” eingeführt.
Bereits 1996 war das Landespolizeigesetz durch 4‑Tage-“Vorbeugegewahrsam”, Lauschangriff und die Abschaffung der Dienstnummerntragepflicht für Polizisten in geschlossenen Einheiten geändert worden. (Die Dienstnummerntragepflicht galt von 1990 bis 1996. Diejenigen, die dafür verantwortlich waren, dass sie nie eingehalten wurde, werben für die Videoüberwachung mit dem Argument: wer nichts zu verbergen hat, der muss auch keine Angst vor Kontrolle haben.)
Später wurden willkürliche Kontrollen (die sogenannte Schleierfahndung) im grenz“nahen” 30 km-Raum legalisiert. Die PDS hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfungen des Jahres 1996 teilweise Erfolg. So bemängelt das Verfassungsgericht u.a., dass der Lauschangriff auch gegen Ärzte, Rechtsanwälte u.s.w. vorgesehen war. Die deshalb notwendigen Nachbesserungen am Gesetz wurden dazu benutzt, die neuen Verschärfungen, die wiederum verfassungswidrig sind, auf die Tagesordnung zu setzen. Das neue Gesetz ist symptomatisch für Entwicklungen im Polizeirecht bundesweit. Während die Polizei immer mehr Befugnisse zu immer tieferen Grundrechtseinschränkungen erhält, werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser polizeilichen Maßnahmen immer geringer.
Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sowie die Gewaltenteilung wird immer weiter aufgeweicht. In den letzten Jahren wurden neue Polizeibefugnisse stets zuerst in der Praxis ohne gesetzliche Grundlage erprobt und später legalisiert. Gesetzesverschärfungen wurden zumeist mit der Notwendigkeit des Einsatzes gegen rechtsextremistische Straftaten begründet. Die Praxis hat aber gezeigt, wer vornehmlich davon betroffen sein wird. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Polizei ist inzwischen ebenso wenig gewährleistet wie ein wirksamer Datenschutz. Selbst einige Juristen sehen die Bundesrepublik inzwischen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
Die Initiative Polizeikontrollstelle soll die Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei stärken. Durch die Einführung eines Polizei-Bürgerbeauftragten soll eine unabhängige Kontrollbehörde geschaffen werden, die die korrekte Anwendung des Polizeigesetzes auf Antrag Betroffener effektiv prüft. Angesichts erweiterter Befugnisse und rasant fortschreitender technischer Möglichkeiten ist die Wahl eines Polizei-Bürgerbeauftragten überfällig.
Die konkreten für den Landesdatenschutzbeauftragten geschaffenen Regelungen haben sich bewährt und sollen auch für den Polizei-Bürgerbeauftragten gelten. Polizeivollzugsbedienstete sollen wieder identifizierbar sein. Es ist nicht einzusehen, warum das Vermummungsverbot nicht auch für Polizist/inn/en gelten soll. Gerade bei der Begründung für die Einführung der Videoüberwachung argumentierte das Innenministerium, dass Kontrolle nicht fürchten muss, wer sich korrekt verhält. Wenn die Landesregierung von einer korrekten Arbeitsweise der Polizei ausgeht, dürfte sie also nichts gegen die Dienstnummernpflicht einzuwenden haben. Observation, Abhörmaßnahmen, V‑Leute und verdeckte Ermittler/innen sind geheimdienstliche Mittel. Es verstößt gegen den Grundsatz der Trennung von Geheimdiensten und Polizei sowie geschichtliche Erfahrungen mit Geheimpolizeien, der Polizei diese Befugnisse zu übertragen.
Der Vorbeugegewahrsam erlaubt es der Polizei, freiheitsentziehende Maßnahmen anzuwenden, bevor auch nur der geringste Straftatversuch unternommen wurde. Mehrfach erklärten Gerichte in den letzten Jahren Vorbeugegewahrsam für rechtswidrig und erlegten der Landeskasse die Kosten für Verfahren und Entschädigung auf. Die verdachts- u. ereignisunabhängigen Personenkontrollen im grenznahen Bereich (Schleierfahndung) haben sich nicht bewährt. Sie fördern stattdessen nach Einschätzung kritischer Polizist/inn/en rassistische Tendenzen in der Polizei.
Todesschuss, Aufenthaltsverbote und Videoüberwachung öffentlicher Plätze sind tiefe Eingriffe in fundamentale Grundrechte. Die Todesstrafe ist abgeschafft, die Erschießung von Menschen darf nicht polizeiliche Standardmaßnahme werden. Die länger dauernde Verweisung aus ganzen Stadtgebieten ist nicht erforderlich, um Gefahrenlagen zu bewältigen. Videoüberwachung führt max. zur Verlagerung von Kriminalität. Alle dieser drei zuletzt eingeführten Befugnisse bergen ebenso wie Vorbeugegewahrsam und Schleierfahndung eine große Missbrauchsgefahr gegen gesellschaftliche Minderheiten und Andersdenkende.
Seit Jahren wurden die polizeilichen Befugnisse auch im Land Brandenburg ausgeweitet und dadurch Grund- und Bürgerrechte immer weiter abgebaut. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Polizei ist inzwischen ebenso wenig gewährleistet wie ein wirksamer Datenschutz. Selbst kritische Jurist/inn/en sehen die Bundesrepublik inzwischen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
Bereits 1996 war das Landespolizeigesetz durch 4‑Tage-“Vorbeugegewahrsam”, Lauschangriff und die Abschaffung der Dienstnummerntragepflicht für Polizisten in geschlossenen Einheiten geändert worden. (Die Dienstnummerntragepflicht galt von 1990 bis 1996. Diejenigen, die dafür verantwortlich waren, dass sie nie eingehalten wurde, werben für die Videoüberwachung mit dem Argument: wer nichts zu verbergen hat, der muss auch keine Angst vor Kontrolle haben.)
Später wurden willkürliche Kontrollen (die sogenannte Schleierfahndung) im grenz“nahen” 30 km-Raum legalisiert. Die PDS hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfungen des Jahres 1996 teilweise Erfolg. So bemängelt das Verfassungsgericht u.a., dass der Lauschangriff auch gegen Ärzte, Rechtsanwälte u.s.w. vorgesehen war. Die deshalb notwendigen Nachbesserungen am Gesetz wurden dazu benutzt, die neuen Verschärfungen, die wiederum verfassungswidrig sind, auf die Tagesordnung zu setzen. Das neue Gesetz ist symptomatisch für Entwicklungen im Polizeirecht bundesweit. Während die Polizei immer mehr Befugnisse zu immer tieferen Grundrechtseinschränkungen erhält, werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser polizeilichen Maßnahmen immer geringer.
Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sowie die Gewaltenteilung wird immer weiter aufgeweicht. In den letzten Jahren wurden neue Polizeibefugnisse stets zuerst in der Praxis ohne gesetzliche Grundlage erprobt und später legalisiert. Gesetzesverschärfungen wurden zumeist mit der Notwendigkeit des Einsatzes gegen rechtsextremistische Straftaten begründet. Die Praxis hat aber gezeigt, wer vornehmlich davon betroffen sein wird. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Polizei ist inzwischen ebenso wenig gewährleistet wie ein wirksamer Datenschutz. Selbst einige Juristen sehen die Bundesrepublik inzwischen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
Die Initiative Polizeikontrollstelle soll die Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei stärken. Durch die Einführung eines Polizei-Bürgerbeauftragten soll eine unabhängige Kontrollbehörde geschaffen werden, die die korrekte Anwendung des Polizeigesetzes auf Antrag Betroffener effektiv prüft. Angesichts erweiterter Befugnisse und rasant fortschreitender technischer Möglichkeiten ist die Wahl eines Polizei-Bürgerbeauftragten überfällig.
Die konkreten für den Landesdatenschutzbeauftragten geschaffenen Regelungen haben sich bewährt und sollen auch für den Polizei-Bürgerbeauftragten gelten. Polizeivollzugsbedienstete sollen wieder identifizierbar sein. Es ist nicht einzusehen, warum das Vermummungsverbot nicht auch für Polizist/inn/en gelten soll. Gerade bei der Begründung für die Einführung der Videoüberwachung argumentierte das Innenministerium, dass Kontrolle nicht fürchten muss, wer sich korrekt verhält. Wenn die Landesregierung von einer korrekten Arbeitsweise der Polizei ausgeht, dürfte sie also nichts gegen die Dienstnummernpflicht einzuwenden haben. Observation, Abhörmaßnahmen, V‑Leute und verdeckte Ermittler/innen sind geheimdienstliche Mittel. Es verstößt gegen den Grundsatz der Trennung von Geheimdiensten und Polizei sowie geschichtliche Erfahrungen mit Geheimpolizeien, der Polizei diese Befugnisse zu übertragen.
Der Vorbeugegewahrsam erlaubt es der Polizei, freiheitsentziehende Maßnahmen anzuwenden, bevor auch nur der geringste Straftatversuch unternommen wurde. Mehrfach erklärten Gerichte in den letzten Jahren Vorbeugegewahrsam für rechtswidrig und erlegten der Landeskasse die Kosten für Verfahren und Entschädigung auf. Die verdachts- u. ereignisunabhängigen Personenkontrollen im grenznahen Bereich (Schleierfahndung) haben sich nicht bewährt. Sie fördern stattdessen nach Einschätzung kritischer Polizist/inn/en rassistische Tendenzen in der Polizei.
Todesschuss, Aufenthaltsverbote und Videoüberwachung öffentlicher Plätze sind tiefe Eingriffe in fundamentale Grundrechte. Die Todesstrafe ist abgeschafft, die Erschießung von Menschen darf nicht polizeiliche Standardmaßnahme werden. Die länger dauernde Verweisung aus ganzen Stadtgebieten ist nicht erforderlich, um Gefahrenlagen zu bewältigen. Videoüberwachung führt max. zur Verlagerung von Kriminalität. Alle dieser drei zuletzt eingeführten Befugnisse bergen ebenso wie Vorbeugegewahrsam und Schleierfahndung eine große Missbrauchsgefahr gegen gesellschaftliche Minderheiten und Andersdenkende.
Seit Jahren wurden die polizeilichen Befugnisse auch im Land Brandenburg ausgeweitet und dadurch Grund- und Bürgerrechte immer weiter abgebaut. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Polizei ist inzwischen ebenso wenig gewährleistet wie ein wirksamer Datenschutz. Selbst kritische Jurist/inn/en sehen die Bundesrepublik inzwischen auf legalem Weg in einen Polizeistaat.
Polizeikontrollstelle
Initiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei
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