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Polizeikontrollstelle gegen Behinderungen antifaschistischer Gegendemonstrationen

Die Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei wen­det sich gegen Ankündi­gun­gen der Polizei, Gegen­demon­stra­tio­nen zum NPD-Auf­marsch am
Sam­stag den Schutz des Ver­samm­lungsrecht­es zu ver­weigern. In der Lokal­presse hat­te Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag erk­lärt, linke Gegen­demon­stran­ten, die sich in Potsdam
mit Spruch­bän­dern ver­sam­meln, genössen nicht mehr den Schutz ein­er Spontandemonstration. 

Die Äußerun­gen des Polizeis­prech­ers nützen nicht nur poli­tisch den Recht­sex­trem­is­ten, son­dern sind auch rechtlich unzutr­e­f­fend. Die Tat­sache, daß Spruch­bän­der mit­ge­führt wer­den, belegt keine langfristige Vor­bere­itung ein­er Demon­stra­tion. Vielmehr find­en sich in jedem geord­neten Pots­damer Haushalt uni­versell ein­set­zbare Trans­par­ente mit antifaschis­tis­chen Losun­gen, die natürlich
schon aus Sparsamkeits­grün­den trock­en gelagert und mehrfach ver­wen­det wer­den. Auch mit Spruch­bän­dern durchge­führte Ver­samm­lun­gen kön­nen spon­tan geplant sein. 

Spon­tandemon­stra­tio­nen sind aber nicht anmeldepflichtig.
Aber selb­st wenn eine Demon­stra­tion anmeldepflichtig ist, trifft diese Pflicht nur den Ver­anstal­ter. Wenn dieser die Anmel­dung ver­säumt, kann er strafrechtlich zur
Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Die Demon­stra­tion selb­st darf aber den­noch nicht ohne weit­eres aufgelöst wer­den. Dazu ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit und eine auf dieser basierende Ver­botsver­fü­gung erforder­lich. Eine pauschale Ver­weigerung des Ver­samm­lungsrechts-Schutzes durch die Polizei ist rechtswidrig. 

Für die Spon­tandemon­stra­tion anläßlich des let­zten NPD-Auf­marschver­suchs in Pots­dam ist die Polizei let­ztlich selb­st ver­ant­wortlich. Ent­ge­gen den in den Koop­er­a­tions­ge­sprächen getrof­fe­nen Absprachen stellte die Polizei den Anmeldern von Gegen­ver­samm­lun­gen die Aufla­gen erst in der Nacht vor der Demon­stra­tion zu. Offen­bar wollte die Polizei ver­hin­dern, daß die Ver­anstal­ter die Aufla­gen vom Ver­wal­tungs­gericht über­prüfen lassen. Das VG ist von Fre­itag 15 Uhr bis Sam­stag 10 Uhr nicht beset­zt. Da die Polizei die Gegen­demon­stra­tio­nen über­wiegend um mehrere
Stun­den und zudem in völ­lig andere Stadt­teile ver­schob, kon­nten poten­tielle Demonstrationsteilnehmer/innen nicht mehr rechtzeit­ig informiert wer­den. Die logis­che und poli­tisch richtige Kon­se­quenz bestand darin, einige Ver­anstal­tun­gen abzusagen und eine Spon­tandemon­stra­tion durchzuführen. 

Die Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei fordert die Polizei auf, die geplante Route der NPD-Demon­stra­tion unverzüglich zu veröf­fentlichen. Nur dadurch wird eine baldige Anmel­dung auch der Gegen­ver­anstal­tun­gen möglich gemacht. Die zur Zeit von der Polizei favorisierte lichtscheue Behand­lung von Demon­stra­tio­nen verken­nt, daß das Grun­drecht auf
Ver­samm­lungs­frei­heit ger­ade die poli­tis­che Auseinan­der­set­zung in der Öffentlichkeit gewährleis­ten soll. Die Ver­schlep­pung und Ver­dunkelung der NPD-Demon­stra­tionsroute behin­dert die öffentliche Auseinan­der­set­zung mit recht­sex­trem­istis­chen Inhalten. 

Wir rech­nen damit, daß die Polizei auch dies­mal die Zustel­lung der Aufla­gen bis zum Dien­stschluß des Ver­wal­tungs­gericht­es verzögern wird. Falls die Aufla­gen bis
Fre­itag­mit­tag nicht zugestellt wur­den, wer­den wir uns mit dem Ver­wal­tungs­gericht in Verbindung set­zen, um den Rechtss­chutz auch außer­halb der Dien­stzeit­en des Gerichtes
sicherzustellen. 

Polizeikontrollstelle

Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei
Lin­den­straße 47

14467 Potsdam

(tel) 0331.280.50.83
www.polizeikontrollstelle.de

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