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Der VS zu Halbe, der V‑Mann-Affäre und einer Ausstellung in Neuruppin

(Infori­ot) Der Voll­ständigkeit hal­ber im fol­gen­den drei Texte, die in den let­zten Tagen vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz veröf­fentlicht wurden.

 

Kein Auf­marsch in Halbe

Ver­anstal­tungsver­bot wurde durchgesetzt

 

Am Volk­strauertag woll­ten Neon­azis auf dem Wald­fried­hof Halbe zum “Heldenge­denken” auf­marschieren. Bun­desweit hat­ten sie dafür mobil­isiert. Halbe sollte erneut als ihr “Wall­fahrt­sort” etabliert wer­den. Doch das Bun­desver­fas­sungs­gericht bestätigte in let­zter Instanz das polizeiliche Veranstaltungsverbot. 

 

Ein Großaufge­bot an Polizis­ten set­zte das Ver­bot erfol­gre­ich durch. Etwa 100 Neon­azis, die trotz allem angereist waren und auf das weitläu­fige Fried­hof­s­gelände zu gelan­gen ver­sucht­en, wur­den des Platzes verwiesen. 

 

Eine Gegenkundge­bung von rund 500 Antifaschis­ten kon­nte stat­tfind­en und ver­lief in Abwe­sen­heit ihrer poli­tis­chen Geg­n­er entsprechend unspek­takulär. Auf das Fried­hof­s­gelände durften auch sie nicht. 

 

Schwere Schlappe für Neonazis

 

Der Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch hat­te gehofft, er könne die unrühm­liche Tra­di­tion recht­sex­trem­istis­ch­er Aufmärsche in Halbe wieder aufleben lassen. Ein von ihm vorgeschick­ter Strohmann hat­te die Ver­anstal­tung angemeldet. Sie sollte unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” ste­hen. 1.000 Teil­nehmer wür­den erwartet. 

 

Worch ver­fol­gt die Strate­gie, mit­tels Demon­stra­tio­nen sym­bol­trächtige Orte der deutschen Geschichte für den Neon­azis­mus zu vere­in­nah­men. Der Wald­fried­hof Halbe sollte nach seinem Plan durch düstere Gedenkrituale eine gle­ich­sam sakrale Wei­he erhal­ten, die auch die dort auf­marschieren­den Nach­fahren der “Helden” adelt. Denn Worch kämpft nicht nur um geschichtliche Deu­tung­shoheit, son­dern will seine Anhänger zu erwählten “Helden” von mor­gen stilisieren. 

 

Worchs Instru­ment ist das Grun­drecht der Ver­samm­lungs­frei­heit. Ver­anstal­tungsver­bote pflegt er bis vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht anzufecht­en. Dabei kon­nte er dur­chaus Teil­er­folge erzie­len. Eine Demon­stra­tionskam­pagne kam ins Rollen. 

 

Einen für sie sym­bol­isch wichti­gen Ort haben die Neon­azis um Worch ihrer eige­nen Logik entsprechend bere­its “erobert”, näm­lich das Grab von Rudolf Heß in Wun­siedel. 2001 marschierten 900 Neon­azis auf, 2002 waren es bere­its rund 2.000. So war es nur eine Frage der Zeit, wann Worch ver­suchen würde, sich den Wald­fried­hof Halbe sym­bol­isch anzueignen. 

 

Doch dies­mal ging sein Plan nicht auf. Die polizeiliche Ver­botsver­fü­gung blieb recht­skräftig. Voraus­ge­gan­gen war dem jedoch ein regel­rechter juris­tis­ch­er Hür­den­lauf. Zunächst entsprach das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) Worchs Antrag, das Ver­bot des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder)auszusetzen. Doch das Oberver­wal­tungs­gericht Frankfurt(Oder)gab wiederum der Beschw­erde des Polizeiprä­sid­i­ums statt. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht schließlich wies Worchs Eilantrag auf Erlass ein­er einst­weili­gen Anord­nung endgültig ab. 

 

Von beson­derem Inter­esse sind die Argu­mente, mit denen das Ver­bot begrün­det wurde. Die Ver­botsver­fü­gung und das Oberver­wal­tungs­gericht hat­ten sich haupt­säch­lich auf das Feiertags­ge­setz des Lan­des Bran­den­burg gestützt. Das Ver­bot wurde auf Ver­samm­lun­gen beschränkt, die mit dem Charak­ter des Volk­strauertages als Tag des stillen Gedenkens an die Opfer der bei­den Weltkriege und des Nation­al­sozial­is­mus nicht vere­in­bar sind. 

 

Brauner Spuk endgültig vorbei

 

“Heldenge­denk­feiern” in Halbe dürften mit dem Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts ein für alle Mal der Ver­gan­gen­heit angehören. 

 

Anfang der 90er Jahre fan­den die Aufrufe der “Berlin­er Kul­turge­mein­schaft Preußen” zu Aufmärschen auf dem Wald­fried­hof bre­it­en Wider­hall bei Recht­sex­trem­is­ten im In- und Aus­land. Sie ver­sam­melten sich 1990 und 1991 zu makabren Zer­e­monien, die von ihnen als große Erfolge ver­bucht wurden. 

 

Seit 1992 jedoch kon­nten alle Ver­suche, mit Aufmärschen und Kranznieder­legun­gen die früheren Mobil­isierungser­folge zu wieder­holen, von den Sicher­heits­be­hör­den durch Ver­samm­lungsver­bote und Großein­sätze der Polizei zunichte gemacht wer­den. So nun auch im Jahre 2002! 

 

Wofür ste­ht Halbe?

 

Halbe ste­ht für das Gedenken an die 22.000 deutschen Sol­dat­en und Zivilis­ten, die hier, im Kessel von Halbe, der let­zten großen Schlacht des 2. Weltkrieges, gefall­en bzw. umgekom­men sind. Halbe wurde zum Syn­onym für sinnlos­es Ster­ben. Nicht zu vergessen sind aber auch die Toten, der­er hier gle­ich­falls gedacht wird: die 57 hin­gerichteten Wehrma­chts­de­ser­teure, die 37 sow­jetis­chen Zwangsar­beit­er, die ermordet wur­den, aber auch die etwa 6.000 großen­teils unschuldigen Opfer im sow­jetis­chen Internierungslager Ketschen­dorf ganz in der Nähe. 

 

Schon die Nation­al­sozial­is­ten ver­fügten 1934 die Umbe­nen­nung des Volk­strauertages zum Gedenken der Toten des 1. Weltkrieges in “Heldenge­denk­tag” und bezo­gen die “Gefal­l­enen der Bewe­gung” gle­ich mit ein. Trauer wurde zunächst zu vor­bere­i­t­en­der Kriegs‑, später immer mehr zu Durch­hal­tepro­pa­gan­da per­vertiert. Am “Heldenge­denk­tag” 1940 präsen­tierte Hitler ganz im Sinne sein­er völkisch-kollek­tivis­tis­chen Weltan­schau­ung die Gefal­l­enen als Vor­bilder, die “bere­it waren, sich selb­st aufzugeben, um der Gemein­schaft das Leben zu erhalten”. 

 

Halbe und der so genan­nte “Heldenge­denk­tag” sind für Neon­azis fest miteinan­der verknüpft. Ihnen dien­ten die Aufmärsche Anfang der 90er zur Insze­nierung eines Totenkultes um die Gefal­l­enen, zur Verk­lärung und Hero­isierung des sinnlosen Selb­stopfers der let­zten Wehrma­chts- und SS-Ver­bände, die von fanatis­chen Offizieren für eine ver­lorene Sache ver­heizt wur­den. Die Wieder­bele­bung des nazis­tis­chen Unter­gangsmythos ist ein wichtiges Ele­ment in der Ver­her­rlichung des Nationalsozialismus. 

 

Auswe­ichver­anstal­tun­gen

 

Einige Neon­azis, die sich ihre Ent­täuschung über das Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es nicht eingeste­hen mocht­en, ver­sam­melten sich ersatzweise auf dem Ger­trau­den­fried­hof in Halbe. 

 

Andere wichen in benach­barte Bun­deslän­der aus.
Mit­glieder des neon­azis­tis­chen “Märkischen Heimatschutzes” (MHS), der haupt­säch­lich im Barn­im und in der Uck­er­mark aktiv ist, char­terten gemein­sam mit Berlin­er Neon­azis einen Bus nach Use­dom, um an einem Gedenkstein vor Ort ein Gebinde abzule­gen. Neon­azis aus dem Bere­ich Cot­tbus widerum gesell­ten sich zu dem kleinen Fack­el­marsch in Hoy­er­swer­da und legten am dor­ti­gen Kriegs­gräber­denkmal ein Kranzgesteck nieder. 

 

Andere Recht­sex­trem­is­ten hat­ten von vorn­here­in eigene Ver­anstal­tun­gen geplant. Die Land­tags­frak­tion und der Lan­desver­band Bran­den­burg der “Deutschen Volk­sunion” (DVU) mocht­en auf ihre “Tra­di­tion­sstätte” nicht verzicht­en, macht­en aber einen Kom­pro­miss bezüglich des Ver­anstal­tung­ster­mins. Über 60 DVU-Anhänger legten bere­its Sam­stagvor­mit­tag einen Kranz auf dem Wald­fried­hof in Halbe nieder. 

 

Die “Aktion­s­ge­mein­schaft für Frieden und Selb­st­bes­tim­mung” (AGFS) — dahin­ter steckt der Kreisver­band Prig­nitz-Rup­pin der “Nation­aldemokratis­chen Partei Deutsch­lands” (NPD) — bekränzte am Vor­mit­tag des Volk­strauertages das Ehren­mal des Sol­daten­fried­hofs in Witt­stock. Angemeldet hat­te die Ver­anstal­tung der Lan­desvor­sitzende der NPD, Mario Schulz. Er hielt vor den rund 50 Anwe­senden eine kurze Ansprache. 

 

Auf einem Fried­hof in Rathenow wur­den sechs Mit­glieder der örtlichen Kam­er­ad­schaft “Hauptvolk” fest­gestellt, als sie einen Blumengebi
nde zurück­ließen; auf dem Fried­hof Ket­zin zehn Per­so­n­en, die augen­schein­lich der recht­sex­trem­istis­chen Szene angehören. 

 

Es bet­rifft dich!”

Extrem­is­mus-Ausstel­lung in Neu­rup­pin eröffnet

 

Im Ober­stufen­zen­trum Neu­rup­pin wurde heute die Ausstel­lung “Es bet­rifft dich! Demokratie schützen — Gegen Extrem­is­mus in Deutsch­land” feier­lich eröffnet. Sie wird vom 15. bis 29. Novem­ber zu sehen sein. 

 

Die Mul­ti-Media-Schau des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz spricht “jün­gere Besuch­er, Schulk­lassen, aber auch Lehrer und Erzieher, Medi­en­vertreter und alle poli­tisch inter­essierten Bürg­er” an. Sie reist seit Früh­jahr 2000 durch Deutsch­land. Erfol­gre­ich gastierte sie bere­its u. a. in Cot­tbus und in Lübbe­nau. In Neu­rup­pin wird sie ganz gewiss eben­so großes Inter­esse finden. 

 

Mit ges­pan­nter Erwartung

 

Inter­essen­ten aus der Bevölkerung, Schü­lerin­nen und Schüler, Lehrerin­nen und Lehrer, Polizis­ten und Jour­nal­is­ten hat­ten sich erwartungsvoll in der Aula der Schule ver­sam­melt. Der stel­lvertre­tende Schulleit­er des Ober­stufen­zen­trums Neu­rup­pin, Herr Michaelis, begrüßte die Gäste. 

 

Die Mah­nung zum friedlichen Zusam­men­leben in einem Gemein­we­sen ver­band der Stel­lvertreter des Lan­drats, Herr Dr. Apelt, mit einem ganz konkreten Wun­sch: Die chi­ne­sis­chen Schü­lerin­nen und Schüler, die dem­nächst nach Neu­rup­pin kom­men, mögen hier eine fre­undliche Auf­nahme finden! 

 

Staatssekretär Szy­man­s­ki vom Min­is­teri­um für Bil­dung, Jugend und Sport sprach das Gruß­wort der Lan­desregierung. Er hob die bish­eri­gen Anstren­gun­gen des Lan­des im Kampf gegen den Extrem­is­mus her­vor. Die Kern­punk­te des Hand­lungskonzepts “Tol­er­antes Bran­den­burg” seien 

 

* Mobil­isierung der Gesellschaft

* Äch­tung von Gewalt und Unter­stützung für die Opfer

* Entwick­lung und Unter­stützung von lokalen, demokratis­chen Struk­turen und der kom­mu­nalen Öffentlichkeit

* Entwick­lung von Tol­er­anz, Sol­i­dar­ität und Abbau von Fremdenangst.

 

Zulet­zt ergriff der Press­esprech­er des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Herr Dr. Lange, das Wort. Er weit­ete den Blick über Bran­den­burgs Gren­zen und den Recht­sex­trem­is­mus hinaus. 

 

Während in den 70er und 80er Jahren der Linkster­ror­is­mus im Bren­npunkt der Aufmerk­samkeit ges­tanden habe und in den 90er Jahren der Recht­sex­trem­is­mus, so sei spätestens seit den Ter­ro­ran­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001 klar: Die Haupt­ge­fahr dro­ht vom islamistis­chen Ter­ror­is­mus. Als Ver­bün­de­ter der USA sei auch Deutsch­land davon betroffen. 

 

Nach wie vor sei aber auch der Recht­sex­trem­is­mus, ins­beson­dere in sein­er gewalt­bere­it­en Vari­ante, vir­u­lent. Dies gelte vor allem für die neuen Bun­deslän­der. Doch auch der Link­sex­trem­is­mus sei nicht zu ver­nach­läs­si­gen. Autonome hät­ten in jüng­ster Zeit wieder zahlre­iche Bran­dan­schläge verübt. 

 

Musikalisch umrahmt wur­den die Rede­beiträge von einem Stre­ichquar­tett der Musikschule Neuruppin. 

 

Ein Gang durch die Ausstellung

 

Die Ausstel­lung umfasst acht soge­nan­nte Fokus­punk­te. Das “Por­tal der Frei­heit” hin­ter sich lassend, über­schre­it­et der Besuch­er die Schwelle zum Extrem­is­mus. Der wird in seinen drei Erschei­n­ungs­for­men Rechts‑, Links- und Aus­län­derex­trem­is­mus vorgestellt. 

 

Der Weg führt an großflächi­gen Schautafeln vor­bei. Bild­schirme, die auf Berührun­gen reagieren, erlauben einem jeden, sich zu Einzelthe­men sachkundig zu machen. Exponate wie Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, Waf­fen und mannshohe Pup­pen machen Hass und Ver­ach­tung, die für den Extrem­is­mus typ­isch sind, sinnlich erfahrbar. 

 

Im Mit­telpunkt der Ausstel­lung ste­ht eine Black­box. Der Besuch­er betritt einen dun­klen Raum, sieht eine ganze Galerie von Opfer­por­traits und schaut über­raschend in einen Spiegel: Er sel­ber kön­nte zum Opfer wer­den! Die Erken­nt­nis eigen­er Betrof­fen­heit wird im his­torischen Teil der Ausstel­lung weit­er­en­twick­elt: Der Rück­blick auf die bei­den deutschen Dik­taturen des 20. Jahrhun­derts sen­si­bil­isiert für die Ver­wund­barkeit der Frei­heit und weckt die Bere­itschaft, die Prinzip­i­en der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung gegen ihre Feinde zu verteidigen. 

 

Bevor der Besuch­er durch ein Tor “in die Frei­heit” ent­lassen wird, kann er sich anhand eines Berührungsmon­i­tors umfassend über die Fun­da­mente der wehrhaften Demokratie und über den Ver­fas­sungss­chutz als eines ihrer Ele­mente informieren. Doch — so wis­sen die Aussteller -“der beste Ver­fas­sungss­chützer ist immer der kri­tis­che, aufgek­lärte und für die Demokratie engagierte Bürger”. 

 

Wen die Ausstel­lung dazu ani­miert hat, tiefer in die Materie einzusteigen und sich mit den Gefahren für den demokratis­chen Rechtsstaat auseinan­derzuset­zen, der kann sich gle­ich an Ort und Stelle mit zahlre­ich aus­liegen­dem Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al kosten­los eindecken. 

 

Hin­weise für Interessenten

 

Die Ausstel­lung in Neu­rup­pin ist mon­tags bis don­ner­stags von 9.00 bis 16.00 Uhr und fre­itags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. 

 

Neben der hier gezeigten Recht­sex­trem­is­musausstel­lung bietet das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz auch die Präsen­ta­tion “Demokratie ist ver­let­zlich — Recht­sex­trem­is­mus in Deutsch­land” an. Städte, die sich für eine dieser Ausstel­lun­gen inter­essieren, kön­nen direkt beim Bun­de­samt oder durch Ver­mit­tlung der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde Vorbestel­lun­gen aufgeben. Mit Wartezeit­en ist allerd­ings zu rech­nen. Die Kon­tak­t­möglichkeit­en wer­den durch die unteren Links angezeigt. 

 

V‑Mann verurteilt

Vor­würfe gegen Ver­fas­sungss­chutz haltlos

 

Eine ange­bliche “V‑Mann-Affäre” des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes war in die Medi­en ger­at­en, als die Staat­san­waltschaft Berlin am 20. Juli am Rande eines Konz­ertes in Berlin-Marzahn Toni S. fes­t­nehmen ließ — ohne sich mit den zuständi­gen Bran­den­burg­er Behör­den abzustimmen. 

 

Sei­ther wucherten, genährt durch zahlre­iche Indiskre­tio­nen außer­halb Bran­den­burgs, die Speku­la­tio­nen und Verdäch­ti­gun­gen. Ihnen kon­nte die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde kaum ent­ge­gen­treten, da ihr über Monate Ein­sicht in die entsprechen­den Akten ver­wehrt wurde. 

 

Heute verurteilte das Landgericht Berlin Toni S. wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen zu zwei Jahren auf Bewährung. 

 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung

 

Der ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. hat­te die CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­trem­istis­chen Berlin­er Band “White Aryan Rebels” (WAR) eben­so wie andere ver­botene Ton­träger vertrieben. 

 

Er behauptete vor Gericht, er habe dafür Rück­endeck­ung vom Ver­fas­sungss­chutz bekom­men. Lei­der ist diese durch­sichtige, zur eige­nen Ent­las­tung vorge­brachte Schutzbe­haup­tung ungeprüft ste­hen geblieben; was der Ver­fas­sungss­chutz sel­ber hierzu vor­tra­gen kann, ist im Prozess gar nicht berück­sichtigt wor­den. Tat­säch­lich hat sich Toni S. über klare Weisun­gen von Seit­en der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde hinge­set­zt und ohne deren Ken­nt­nis Geschäfte betrieben, mit denen er sich straf­bar gemacht hat. 

 

Dafür ist er nun zu Recht verurteilt wor­den. Denn soweit er außer­halb des vom Ver­fas­sungss­chutz geset­zten Hand­lungsrah­mens agiert hat, haftet er selb­st dafür; die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde ist nicht ver­ant­wortlich für Tat­en, die ein V‑Mann unabgesti
mmt und auf eigene Faust begeht. 

 

Die Auf­gabe des V‑Mannes

 

Welche Rolle hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Toni S. zugedacht? Toni S. war V‑Mann — also eine Per­son aus der recht­sex­trem­istis­chen Szene, die mit dem Ver­fas­sungss­chutz zusam­me­nar­beit­ete, damit ebendiese Szene aufgerollt wer­den kon­nte. Er hat­te u. a. den Auf­trag, die hochkon­spir­a­tiv agierende Band WAR, ihre Pro­duk­tions­beziehun­gen und die Ver­trieb­swege ihrer CDs aufzuk­lären. Um an die inter­na­tionalen Hin­ter­män­ner und an das Netz der Vertreiber in Deutsch­land näher her­anzukom­men, war der V‑Mann mit Wis­sen der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde an der Ver­bre­itung ein­er bes­timmten Menge der inkri­m­inierten CD beteiligt; nicht jedoch an deren Produktion. 

 

Die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel ist zwar nach § 86 Absatz 1 Strafge­set­zbuch ver­boten. Doch bes­timmt der Absatz 3 dieses Para­graphen, dass man sich nicht straf­bar macht, wenn die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dient. Der Zweck recht­fer­tigt in diesem Fall das Mit­tel. Der Zweck: die Aufk­lärung und nach­fol­gende Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Ringes von Pro­duzen­ten und Vertreibern, die men­schen­ver­ach­t­ende, het­zerische Aufrufe auf Ton­trägern in der ein­schlägi­gen Szene ver­bre­it­eten und noch mas­siv­er ver­bre­it­en woll­ten. Das Mit­tel: eine zeitlich und sach­lich begren­zte Mitwirkung an diesem Treiben. Diese Recht­sauf­fas­sung hat gute Gründe für sich. 

 

Unge­heuer­liche Vorwürfe

 

Die Behaup­tung der Berlin­er Staat­san­waltschaft, die aus­ländis­chen Her­steller und die inländis­chen Vertreiber seien auch ohne Zutun des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes bekan­nt, trifft nicht zu. Und der unge­heuer­liche Vor­wurf, ohne den Ver­fas­sungss­chutz hätte es die inkri­m­inierte CD gar nicht gegeben, ver­di­ent eine scharfe Zurückweisung. 

 

Vielmehr hat der unabges­timmte, vor­eilige Zugriff vom 20. Juli dafür gesorgt, dass nun weit­ere Per­so­n­en, die in die Pro­duk­tion und den Han­del mit recht­sex­trem­istis­chen Ton­trägern ver­wick­elt sind, nicht belangt wer­den kön­nen. Denn es fehlt an Beweisen gegen sie, die bei einem pro­fes­sionelleren Zusam­men­spiel der
Sicher­heits­be­hör­den hät­ten erlangt wer­den können.
Die Neon­azis frohlock­en darüber. 

 

Weit­ere Ermittlungen

 

Ein Vor­wurf zielt auch auf den zuständi­gen V‑Mann-Führer, also den Bedi­en­steten des Ver­fas­sungss­chutzes, der den V‑Mann anleit­ete: Er habe Straftat­en des V‑Mannes gedeckt und deren Aufk­lärung vere­it­elt. Der­gle­ichen darf sich ein V‑Mann-Führer selb­stver­ständlich nicht zuschulden kom­men lassen. Nun­mehr wird in dieser Sache eine Staat­san­waltschaft in Bran­den­burg ermit­teln. Dem zu erwartenden Ver­fahren kann die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde guten Gewis­sens entgegensehen.

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