Kategorien
Aggressive Neonazis und unfähige Justiz in Eisenhüttenstadt
INFORIOT Am heutigen Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen drei bekannte Neonazis wegen eines Angriff auf Gegendemonstrant*innen im Sommer 2013 verhandelt. Etwa 20 Neonazis unterstützen die Angeklagten und bedrohten Zeug*innen und Unterstützer*innen der Nebenklage. Am Ende endete das Verfahren in einem Vergleich.
Am 3. August 2013 wollte die NPD eine rassistische Kundgebung unmittelbar vor der zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende (ZAST) in Eisenhüttenstadt abhalten. Antifaschist*innen aus der Region organisierten eine Gegenkundgebung. Diese wurde damals unmittelbar beim Eintreffen der NPD von drei bekannten Neonazis, u.a. dem damaligen Gubener Kommunalpolitiker Markus Noack, angegriffen. Heut fand der Prozess vor dem zuständigen Amtsgericht in Eisenhüttenstadt statt.
Drei der angegriffenen Antifaschist*innen verfolgten den Prozess als Nebenkläger. Die drei Angeklagten Alexander Kevin P., Andy Sch. und Markus Noack wurden ebenfalls durch Anwälte vertreten, darunter zwei, die schon in der Vergangenheit Neonazis vertreten haben.
Bedrohung durch Neonazis vor und im Gerichtssaal
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich am morgen etwa 20 Neonazis, die als Unterstützer*innen angereist waren. Beim Eintreffen von Antifaschist*innen wurden diese zugleich bedroht. Selbst den Anwält*innen der Nebenklage wurde der Einlass durch die sehr aggressiv auftretende Gruppe zunächst verwehrt. Die beiden Justizbeamten wirkten sichtlich überfordert und schritten nicht ein. Bei den Einlasskontrollen wurden dann mehreren Neonazis Pfeffersprays abgenommen. Im Gerichtssaal gingen die Bedrohungen weiter. Beim Versuch alle Plätze zu besetzen und auch immer wieder während der laufenden Verhandlung wurden die wenigen Antifaschist*innen, die ebenfalls Platz im Saal fanden, bedrängt und beleidigt. Auch hier fiel ein Einschreiten durch die Justizbeamten aus.
Unfähige Justiz lässt Nazis milde davon kommen.
Gleich zu Beginn des Prozess war klar, dass es kein gerechtes Urteil geben wird. Vor der Verhandlung schlug der verantwortliche Staatsanwalt den Angeklagten einen Deal vor, den diese akzeptierten. Sie gestanden ihre Schuld ein und wurden zu gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall verurteilt. Der minderschwere Fall wurde mit der Provokation durch die Gegendemonstrierenden sowie der geringen Schwere der Verletzungen begründet. Neben Geldstrafen von je 100 bzw. 110 Tagessätzen zu je 30 € mussten die Angeklagten den drei Nebenklägern sowie einem weiteren Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 bzw. 1.000€ zahlen. Sichtliche Erleichterung war dabei in den Gesichtern auf der Anklagebank zu sehen. Nicht verwunderlich, denn so weisen alle mehrere Vorstrafen, u.a. wegen unerlaubten Waffenbesitz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung, auf. Alexander Kevin P. war zudem zum Zeitpunkt des Übergriffs auf Bewährung. Mindestens in einem weiteren Fall wird gegen ihn ermittelt, sodass durch die Nebenklage zurecht von einem Skandal gesprochen werden kann. Der Richter konnte im Verfahren und dem Urteil selbst keine Fehler entdecken und berief sich auf den Gesetzgeber.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage hält sich eine Einlegung von Rechtsmitteln offen.
3 Antworten auf „Aggressive Neonazis und unfähige Justiz in Eisenhüttenstadt“
Das hierzulande die Justiz auf dem Rechten Auge blind ist, dürfte nun hinreichend bekannt sein!
So wurde z.B. vor einiger Zeit durch die die Potsdamer Justiz schon ein versuchter Kameradiebstahl durch Neonazis und Ignorieren des unerlaubten Fotografierens meiner Person zuvor mit Verdrehung falscher Tatsachen begründet.….….….
Wie wir aus der jüngsten Vergangenheit wissen, ob in NRW, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen etc., die Fälle der Justizskandale gegenüber engagierten Antifaschisten häufen sich.
Mit der ‚wehrhaften Demokratie’ ist es nicht weit her.
Verlauf und Ergebnis dieses Prozesses belegen einmal mehr, auf welch dünnem Eis das Vertrauen in unser Justizsystem steht:
Abgesehen von einschüchternder Gewaltbereitschaft, verbalen Bedrohungen und Beleidigungen von Seiten der Unterstützer der Angeklagten gegenüber allen anderen Prozessbesuchern erschien der Prozess als abgekartetes Spiel, dessen Ergebnis von vorneherein feststand:
Peinlich und jämmerlich dabei das Auftreten des Staatsanwalts. Ihm war entgangen, dass die angegriffenen Gegendemonstranten ein demokratisches Recht in Anspruch genommen hatten, sich auf einem von der Polizei angewiesenen Terrain befanden und dort unvermittelt und ganz offensichtlich geplant angegriffen wurden. Für ihn war offensichtlich allein die Anwesenheit von Gegendemonstranten bereits eine Provokation, die sich für die rechten Schläger strafmildernd auswirkt.
Erstaunlich, dass sich auch der Richter auf diese Sichtweise einließ und in seiner Urteilsbegründung mit keinem Wort auf den genauen Tathergang einging. Anscheinend waren ihm Bequemlichkeit und ein schnelles Prozessende wichtiger als Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.
Diese Art der Rechtsprechung ist eine Niederlage der Demokratie.
Strafprozesse sind öffentlich, der Richter spricht Recht im Namen des Volkes. Es ist unerträglich, dass die Kumpane der Angeklagten nicht daran gehindert werden konnten, die Verteilung der vorhandenen Zuschauerplätze zu dominieren. Sie drängten sich unter Androhung körperlicher Gewalt rigoros nach vorne und sorgten für eine Atmosphäre von Angst und Gewalt.
Weiteres Beispiel:
Ich durfte mit meinem Button “Ich bin eine Ausländerin” nicht in den Gerichtssaal, d.h. nur OHNE. Ein Neonazi als Gerichtsbesucher konnte mit seinem in der Naziszene beliebten bedruckten Shirt ungehindert den Gerichtssaal betreten.
Geschehen 2012 im Amtsgericht Zossen (Prozeß u.a. wegen Anstiftung zur Brandstiftung gegen Daniekl T.).….….….….….