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Antifaschismus

Aggressive Neonazis und unfähige Justiz in Eisenhüttenstadt

Mit Fahnenstöcken und Pfefferspray gingen Rechtsextremisten auf  die Gegendemonstranten los. Rechts im Bild mit Pfefferspray: NPD-Politiker Markus Noack.
Mit Fah­nen­stöck­en und Pfef­fer­spray gin­gen Neon­azis am 3. August 2013 auf Gegendemonstrant*innenen los. Rechts im Bild mit Pfef­fer­spray: NPD-Poli­tik­er Markus Noack.

INFORIOT Am heuti­gen Don­ner­stag wurde vor dem Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt gegen drei bekan­nte Neon­azis wegen eines Angriff auf Gegendemonstrant*innen im Som­mer 2013 ver­han­delt. Etwa 20 Neon­azis unter­stützen die Angeklagten und bedro­ht­en Zeug*innen und Unterstützer*innen der Neben­klage. Am Ende endete das Ver­fahren in einem Vergleich.
Am 3. August 2013 wollte die NPD eine ras­sis­tis­che Kundge­bung unmit­tel­bar vor der zen­tralen Auf­nahmestelle für Asyl­suchende (ZAST) in Eisen­hüt­ten­stadt abhal­ten. Antifaschist*innen aus der Region organ­isierten eine Gegenkundge­bung. Diese wurde damals unmit­tel­bar beim Ein­tr­e­f­fen der NPD von drei bekan­nten Neon­azis, u.a. dem dama­li­gen Guben­er Kom­mu­nalpoli­tik­er Markus Noack, ange­grif­f­en. Heut fand der Prozess vor dem zuständi­gen Amts­gericht in Eisen­hüt­ten­stadt statt.
Drei der ange­grif­f­e­nen Antifaschist*innen ver­fol­gten den Prozess als Neben­kläger. Die drei Angeklagten Alexan­der Kevin P., Andy Sch. und Markus Noack wur­den eben­falls durch Anwälte vertreten, darunter zwei, die schon in der Ver­gan­gen­heit Neon­azis vertreten haben.
Bedro­hung durch Neon­azis vor und im Gerichtssaal
Vor dem Gerichts­ge­bäude ver­sam­melten sich am mor­gen etwa 20 Neon­azis, die als Unterstützer*innen angereist waren. Beim Ein­tr­e­f­fen von Antifaschist*innen wur­den diese zugle­ich bedro­ht. Selb­st den Anwält*innen der Neben­klage wurde der Ein­lass durch die sehr aggres­siv auftre­tende Gruppe zunächst ver­wehrt. Die bei­den Jus­tizbeamten wirk­ten sichtlich über­fordert und schrit­ten nicht ein. Bei den Ein­lasskon­trollen wur­den dann mehreren Neon­azis Pfef­fer­sprays abgenom­men. Im Gerichtssaal gin­gen die Bedro­hun­gen weit­er. Beim Ver­such alle Plätze zu beset­zen und auch immer wieder während der laufend­en Ver­hand­lung wur­den die weni­gen Antifaschist*innen, die eben­falls Platz im Saal fan­den, bedrängt und belei­digt. Auch hier fiel ein Ein­schre­it­en durch die Jus­tizbeamten aus.
Unfähige Jus­tiz lässt Nazis milde davon kommen.
Gle­ich zu Beginn des Prozess war klar, dass es kein gerecht­es Urteil geben wird. Vor der Ver­hand­lung schlug der ver­ant­wortliche Staat­san­walt den Angeklagten einen Deal vor, den diese akzep­tierten. Sie ges­tanden ihre Schuld ein und wur­den zu gemein­schaftlich gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung im min­der­schw­eren Fall verurteilt. Der min­der­schwere Fall wurde mit der Pro­voka­tion durch die Gegen­demon­stri­eren­den sowie der gerin­gen Schwere der Ver­let­zun­gen begrün­det. Neben Geld­strafen von je 100 bzw. 110 Tagessätzen zu je 30 € mussten die Angeklagten den drei Neben­klägern sowie einem weit­eren Geschädigten Schmerzens­geld in Höhe von jew­eils 500 bzw. 1.000€ zahlen. Sichtliche Erle­ichterung war dabei in den Gesichtern auf der Anklage­bank zu sehen. Nicht ver­wun­der­lich, denn so weisen alle mehrere Vorstrafen, u.a. wegen uner­laubten Waf­fenbe­sitz, Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, auf. Alexan­der Kevin P. war zudem zum Zeit­punkt des Über­griffs auf Bewährung. Min­destens in einem weit­eren Fall wird gegen ihn ermit­telt, sodass durch die Neben­klage zurecht von einem Skan­dal gesprochen wer­den kann. Der Richter kon­nte im Ver­fahren und dem Urteil selb­st keine Fehler ent­deck­en und berief sich auf den Gesetzgeber.
Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. Die Neben­klage hält sich eine Ein­le­gung von Rechtsmit­teln offen.

3 Antworten auf „Aggressive Neonazis und unfähige Justiz in Eisenhüttenstadt“

Das hierzu­lande die Jus­tiz auf dem Recht­en Auge blind ist, dürfte nun hin­re­ichend bekan­nt sein!
So wurde z.B. vor einiger Zeit durch die die Pots­damer Jus­tiz schon ein ver­suchter Kam­eradieb­stahl durch Neon­azis und Ignori­eren des uner­laubten Fotografierens mein­er Per­son zuvor mit Ver­drehung falsch­er Tat­sachen begründet.….….….
Wie wir aus der jüng­sten Ver­gan­gen­heit wis­sen, ob in NRW, Sach­sen, Berlin, Bran­den­burg, Hes­sen, Nieder­sach­sen etc., die Fälle der Jus­tizskan­dale gegenüber engagierten Antifaschis­ten häufen sich.

Mit der ‚wehrhaften Demokratie’ ist es nicht weit her.
Ver­lauf und Ergeb­nis dieses Prozess­es bele­gen ein­mal mehr, auf welch dün­nem Eis das Ver­trauen in unser Jus­tizsys­tem steht:
Abge­se­hen von ein­schüchtern­der Gewalt­bere­itschaft, ver­balen Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen von Seit­en der Unter­stützer der Angeklagten gegenüber allen anderen Prozess­be­such­ern erschien der Prozess als abgekartetes Spiel, dessen Ergeb­nis von vorne­here­in feststand:
Pein­lich und jäm­mer­lich dabei das Auftreten des Staat­san­walts. Ihm war ent­gan­gen, dass die ange­grif­f­e­nen Gegen­demon­stran­ten ein demokratis­ches Recht in Anspruch genom­men hat­ten, sich auf einem von der Polizei angewiese­nen Ter­rain befan­den und dort unver­mit­telt und ganz offen­sichtlich geplant ange­grif­f­en wur­den. Für ihn war offen­sichtlich allein die Anwe­sen­heit von Gegen­demon­stran­ten bere­its eine Pro­voka­tion, die sich für die recht­en Schläger strafmildernd auswirkt.
Erstaunlich, dass sich auch der Richter auf diese Sichtweise ein­ließ und in sein­er Urteils­be­grün­dung mit keinem Wort auf den genauen Tather­gang eing­ing. Anscheinend waren ihm Bequem­lichkeit und ein schnelles Prozessende wichtiger als Wahrheits­find­ung und Gerechtigkeit.
Diese Art der Recht­sprechung ist eine Nieder­lage der Demokratie.
Straf­prozesse sind öffentlich, der Richter spricht Recht im Namen des Volkes. Es ist unerträglich, dass die Kumpane der Angeklagten nicht daran gehin­dert wer­den kon­nten, die Verteilung der vorhan­de­nen Zuschauer­plätze zu dominieren. Sie drängten sich unter Andro­hung kör­per­lich­er Gewalt rig­oros nach vorne und sorgten für eine Atmo­sphäre von Angst und Gewalt.

Weit­eres Beispiel:
Ich durfte mit meinem But­ton “Ich bin eine Aus­län­derin” nicht in den Gerichtssaal, d.h. nur OHNE. Ein Neon­azi als Gerichts­be­such­er kon­nte mit seinem in der Naziszene beliebten bedruck­ten Shirt unge­hin­dert den Gerichtssaal betreten.
Geschehen 2012 im Amts­gericht Zossen (Prozeß u.a. wegen Ans­tiftung zur Brand­s­tiftung gegen Daniekl T.).….….….….….

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