POTSDAM Für eine Härtefallklausel als Bestandteil des neuen Zuwanderungsgesetzes soll sich Brandenburg im Bundesrat einsetzen. Das fordert das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in einem gestern verabschiedeten Plenums-Beschluss. Zugleich drängte es die Regierung, eine Härtefallkommission für Abschiebeverfahren zu schaffen.
Ferner nahm die Vollversammlung drei Körperschaften auf: Die sorbische Domowina der Niederlausitz, das Bündnis für Menschlichkeit Finsterwalde und die “Aktion Noteingang” sind nach bis zu zwei Jahren Wartezeit Mitglieder des Aktionsbündnisses.
In seiner Begrüßung hatte der Cottbuser Generalsuperintendent und Aktionsbündnis-Chef Rolf Wischnath betont, dass die Öffentlichkeit ihr Augenmerk derzeit zu einseitig auf den Anti-Terror-Kampf richte. Im Feld des Rechtsextremismus gebe es aber, so Wischnath, “mehr Schläfer, als alle wahrhaben wollen.” In seinen Augen zu optimistische Nachrichten rügte der Kirchenmann. Sie würden dazu verführen, den Rechtsextremismus in Brandenburg für erledigt zu halten. Er bezog sich dabei auf Berichte über eine Studie des Potsdamer Soziologen Dietmar Sturzbecher. Der zufolge lehnte 1999 erstmals eine Mehrheit märkischer Schüler Rechtsextremismus ab. Sturzbecher, im Plenum anwesend, hielt dem entgegen, dass auch erfreuliche Berichte eine Berechtigung hätten: “Das zeigt, das etwas erreicht wurde.”
Nur vereinzelt gab es Bedenken gegen die Härtefallkommission. Diese soll, so sieht es der letztlich beschlossene Entwurf vor, bei einzelne Abschiebungsverfahren prüfen. Würde es eine besondere Härte feststellen, spräche das Gremium eine Empfehlung aus. Aufgrund derer müsste die Ausländerbehörde erneut prüfen. Die Kommission soll sich nach Willen des Bündnisses aus je zwei Vertretern der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen und Landesregierung sowie einem Kommunen-Repräsentanten zusammensetzen. Benannt würden ihre Mitglieder durch den Innenminister.