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Aktionsbündnis will Härtefallregelungen

POTSDAM Für eine Härte­fal­lk­lausel als Bestandteil des neuen Zuwan­derungs­ge­set­zes soll sich Bran­den­burg im Bun­desrat ein­set­zen. Das fordert das Aktions­bünd­nis gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit in einem gestern ver­ab­schiede­ten Plenums-Beschluss. Zugle­ich drängte es die Regierung, eine Härte­fal­lkom­mis­sion für Abschiebev­er­fahren zu schaffen. 

Fern­er nahm die Vol­lver­samm­lung drei Kör­per­schaften auf: Die sor­bis­che Domow­ina der Nieder­lausitz, das Bünd­nis für Men­schlichkeit Fin­ster­walde und die “Aktion Notein­gang” sind nach bis zu zwei Jahren Wartezeit Mit­glieder des Aktionsbündnisses. 

In sein­er Begrüßung hat­te der Cot­tbuser Gen­er­al­su­per­in­ten­dent und Aktions­bünd­nis-Chef Rolf Wis­chnath betont, dass die Öffentlichkeit ihr Augen­merk derzeit zu ein­seit­ig auf den Anti-Ter­ror-Kampf richte. Im Feld des Recht­sex­trem­is­mus gebe es aber, so Wis­chnath, “mehr Schläfer, als alle wahrhaben wollen.” In seinen Augen zu opti­mistis­che Nachricht­en rügte der Kirchen­mann. Sie wür­den dazu ver­führen, den Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg für erledigt zu hal­ten. Er bezog sich dabei auf Berichte über eine Studie des Pots­damer Sozi­olo­gen Diet­mar Sturzbech­er. Der zufolge lehnte 1999 erst­mals eine Mehrheit märkisch­er Schüler Recht­sex­trem­is­mus ab. Sturzbech­er, im Plenum anwe­send, hielt dem ent­ge­gen, dass auch erfreuliche Berichte eine Berech­ti­gung hät­ten: “Das zeigt, das etwas erre­icht wurde.” 

Nur vere­inzelt gab es Bedenken gegen die Härte­fal­lkom­mis­sion. Diese soll, so sieht es der let­ztlich beschlossene Entwurf vor, bei einzelne Abschiebungsver­fahren prüfen. Würde es eine beson­dere Härte fest­stellen, spräche das Gremi­um eine Empfehlung aus. Auf­grund der­er müsste die Aus­län­der­be­hörde erneut prüfen. Die Kom­mis­sion soll sich nach Willen des Bünd­niss­es aus je zwei Vertretern der Kirchen, Wohlfahrtsver­bände, Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen und Lan­desregierung sowie einem Kom­munen-Repräsen­tan­ten zusam­menset­zen. Benan­nt wür­den ihre Mit­glieder durch den Innenminister.

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