(MAZ) ORANIENBURG/ZÜHLSDORF Der Prozess gegen den Zühlsdorfer Thomas F., angeklagt
wegen schwerer Brandstiftung, wird neu aufgerollt. Das erste Verfahren fand
Anfang November 2004 statt, wurde aber ausgesetzt, weil die Hausärztin des
Angeklagten als Zeugin damals fehlte (MAZ berichtete). Der 22-Jährige soll
auf dem Zühlsorfer Gelände der Firma Faber an der Basdorfer Straße am 21.
August und 25. September 2003 einen Citroen und einen Mazda in Brand gesetzt
haben.
Der Malerlehrling hatte NPD-Aufklebern an Firmengebäuden, aber auch an
Autos, die unmittelbar danach dann brannten, angebracht. Das bestätigten
übereinstimmend der Platzmeister und zwei weitere Mitarbeiter des
Zühlsdorfer Unternehmens. Sie hatten den jungen Mann dabei mit der
Videokamera gefilmt. Auch wäre dieser häufig an dem Betriebsgelände gesehen
worden, sagten die Zeugen — einmal unmittelbar nach dem Brand des Mazda am
25. September. Einer der Männer hatte versucht, ihn zu stellen. Der
Angeklagte entwischte aber mit seinem Rad.
Insgesamt brannten in dieser Spätsommerzeit auf dem Gelände acht Pkw. Es
handelte sich um ausgediente Fahrzeuge, die für die Wiederverwertung auf
diesem Sicherstellungsareal gelagert waren.
Die Polizei vernahm daraufhin den Beschuldigten und nach anfänglichen
Ausflüchten gestand Thomas F., die zwei Autos angesteckt zu haben. In dem
damaligen Vernehmungsprotokoll standen sehr genaue Angaben, wie er die Feuer
gelegt hatte. Vor Gericht widerrief er dann sein damaliges Geständnis.
Auf die Frage des erstaunten Staatsanwaltes und auch des Verteidigers,
weshalb er denn eine Tat zugegeben hätte, die er angeblich nun gar nicht
begangen hat, kam die wenig überzeugende Antwort des Angeklagten, dass er
damals von den Beamten unter Druck gesetzt worden sei und nur noch nach
Hause wollte. Zu seiner Entlastung behauptete der Angeklagte, dass er am 21.
August krank im Bett lag, zu der Zeit, als der Citroen brannte. Dies könne
seine Hausärztin bestätigen.
Diesen Gefallen tat ihm die Ärztin Carmen S. aber nicht. Sie sagte anhand
ihrer Unterlagen den Richtern klipp und klar, dass sie zu diesem Zeitpunkt
keinen Hausbesuch bei dem von ihr zwei Tage zuvor Krankgeschriebenen gemacht
habe.
Der Ankläger und der Verteidiger beantragten gemeinsam, noch einen weiteren
Zeugen zu hören. Dieser wird zum 17. Januar geladen und der Prozess
fortgesetzt.