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Alibi des Angeklagten platzte

(MAZ) ORANIENBURG/ZÜHLSDORF Der Prozess gegen den Zühls­dor­fer Thomas F., angeklagt
wegen schw­er­er Brand­s­tiftung, wird neu aufgerollt. Das erste Ver­fahren fand
Anfang Novem­ber 2004 statt, wurde aber aus­ge­set­zt, weil die Hausärztin des
Angeklagten als Zeu­g­in damals fehlte (MAZ berichtete). Der 22-Jährige soll
auf dem Zühlsor­fer Gelände der Fir­ma Faber an der Bas­dor­fer Straße am 21.
August und 25. Sep­tem­ber 2003 einen Cit­roen und einen Maz­da in Brand gesetzt
haben. 

Der Maler­lehrling hat­te NPD-Aufk­le­bern an Fir­menge­bäu­den, aber auch an
Autos, die unmit­tel­bar danach dann bran­nten, ange­bracht. Das bestätigten
übere­in­stim­mend der Platzmeis­ter und zwei weit­ere Mitar­beit­er des
Zühls­dor­fer Unternehmens. Sie hat­ten den jun­gen Mann dabei mit der
Videokam­era gefilmt. Auch wäre dieser häu­fig an dem Betrieb­s­gelände gesehen
wor­den, sagten die Zeu­gen — ein­mal unmit­tel­bar nach dem Brand des Maz­da am
25. Sep­tem­ber. Ein­er der Män­ner hat­te ver­sucht, ihn zu stellen. Der
Angeklagte entwischte aber mit seinem Rad. 

Ins­ge­samt bran­nten in dieser Spät­som­merzeit auf dem Gelände acht Pkw. Es
han­delte sich um aus­ge­di­ente Fahrzeuge, die für die Wiederver­w­er­tung auf
diesem Sich­er­stel­lungsare­al gelagert waren. 

Die Polizei ver­nahm daraufhin den Beschuldigten und nach anfänglichen
Aus­flücht­en ges­tand Thomas F., die zwei Autos angesteckt zu haben. In dem
dama­li­gen Vernehmung­spro­tokoll standen sehr genaue Angaben, wie er die Feuer
gelegt hat­te. Vor Gericht wider­rief er dann sein dama­liges Geständnis. 

Auf die Frage des erstaunten Staat­san­waltes und auch des Verteidigers,
weshalb er denn eine Tat zugegeben hätte, die er ange­blich nun gar nicht
began­gen hat, kam die wenig überzeu­gende Antwort des Angeklagten, dass er
damals von den Beamten unter Druck geset­zt wor­den sei und nur noch nach
Hause wollte. Zu sein­er Ent­las­tung behauptete der Angeklagte, dass er am 21.
August krank im Bett lag, zu der Zeit, als der Cit­roen bran­nte. Dies könne
seine Hausärztin bestätigen. 

Diesen Gefall­en tat ihm die Ärztin Car­men S. aber nicht. Sie sagte anhand
ihrer Unter­la­gen den Richtern klipp und klar, dass sie zu diesem Zeitpunkt
keinen Haus­be­such bei dem von ihr zwei Tage zuvor Krankgeschriebe­nen gemacht
habe. 

Der Ankläger und der Vertei­di­ger beantragten gemein­sam, noch einen weiteren
Zeu­gen zu hören. Dieser wird zum 17. Jan­u­ar geladen und der Prozess
fortgesetzt.

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