Kategorien
Uncategorized

Alkohol dient als Rechtfertigung

(MAZ, Ann Brünk­ing) BRANDENBURG Amts­gericht Bran­den­burg, gestern, 9.45 Uhr: Der junge Mann auf der
Zuschauer­bank kriegt sich gar nicht wieder ein vor Lachen. Selb­st als die
Vor­sitzende des Jugend­schöf­fen­gericht­es, Rich­terin du Vinage, ihn streng
zurechtweist, kann er das Lachen kaum unter­drück­en. Der Grund für seine
völ­lig unpassende Heit­erkeit: Die Anklage gegen Gre­gor H., dem vorgeworfen
wird, dass er die deutsch-schwarzafrikanis­che Fam­i­lie P. aus Brück in einem
Inter­ne­tar­tikel schw­er belei­digt und bedro­ht haben soll. 

In ein­er Erk­lärung, die er von seinem Rechts­bei­s­tand ver­lesen lässt, räumt
Georg H. die öffentliche Inter­ne­tat­tacke vom Jan­u­ar 2003 ein. Sie hat sich
gegen eine junge Schwarzafrikaner­in gerichtet, die mit einem Deutschen
ver­heiratet ist, mit dem sie zwei Kinder hat. Beim Betra­cht­en der Homepage
des SV Brück sei ihm die Idee zu der Tat gekom­men. Um es wie einen Racheakt
wirken zu lassen, habe er sein Pam­phlet im Namen eines Fußballers aus Linthe
ver­fasst. Der Angeklagte entschuldigt sich für seine Tat. 

Doch dies ist nicht das einzige Verge­hen, das dem jun­gen Mann zu Last gelegt
wird. Im August 2004 soll er gemein­sam mit dem Mitangeklagten Fabi­an T. in
ein­er Brück­er Kneipe Erwin G. mas­siv ver­prügelt und dabei schw­er verletzt
haben. 

Fabi­an T. und Mario H., einem weit­eren Mitangeklagten, wird außerdem
vorge­wor­fen, im Dezem­ber 2003 im Bahn­hof Belzig grund­los einen Mann
ange­grif­f­en und eben­falls schw­er ver­let­zt zu haben. Mario H., der keinen
Führerschein besitzt, wird zudem angeklagt, weil er in der Nacht zuvor
betrunk­en ein Auto gefahren und dabei einen Unfall mit Totalschaden
verur­sacht haben soll. Wie schon Gre­gor H., lassen auch Fabi­an T. und Mario
H., die sich alle drei offen zu ihrer recht­spoli­tis­chen Gesin­nung bekennen,
von ihren Recht­san­wäl­ten vor­bere­it­ete Erk­lärun­gen ver­lesen. Das
übere­in­stim­mende Faz­it: Wegen unmäßigem Alko­holkon­sums kön­nten die Drei sich
an ihre Tat­en nicht erin­nern. Da sie Gewalt prinzip­iell ablehnen würden,
hät­ten sie kein­er­lei Erk­lärung dafür, wie es zu den Schlägereien kommen
kon­nte. Rich­terin du Vinage nimmt dies zur Ken­nt­nis und vertagt die
Ver­hand­lung auf später, um die Opfer und weit­ere Zeu­gen zu laden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot