(MAZ, Ann Brünking) BRANDENBURG Amtsgericht Brandenburg, gestern, 9.45 Uhr: Der junge Mann auf der
Zuschauerbank kriegt sich gar nicht wieder ein vor Lachen. Selbst als die
Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes, Richterin du Vinage, ihn streng
zurechtweist, kann er das Lachen kaum unterdrücken. Der Grund für seine
völlig unpassende Heiterkeit: Die Anklage gegen Gregor H., dem vorgeworfen
wird, dass er die deutsch-schwarzafrikanische Familie P. aus Brück in einem
Internetartikel schwer beleidigt und bedroht haben soll.
In einer Erklärung, die er von seinem Rechtsbeistand verlesen lässt, räumt
Georg H. die öffentliche Internetattacke vom Januar 2003 ein. Sie hat sich
gegen eine junge Schwarzafrikanerin gerichtet, die mit einem Deutschen
verheiratet ist, mit dem sie zwei Kinder hat. Beim Betrachten der Homepage
des SV Brück sei ihm die Idee zu der Tat gekommen. Um es wie einen Racheakt
wirken zu lassen, habe er sein Pamphlet im Namen eines Fußballers aus Linthe
verfasst. Der Angeklagte entschuldigt sich für seine Tat.
Doch dies ist nicht das einzige Vergehen, das dem jungen Mann zu Last gelegt
wird. Im August 2004 soll er gemeinsam mit dem Mitangeklagten Fabian T. in
einer Brücker Kneipe Erwin G. massiv verprügelt und dabei schwer verletzt
haben.
Fabian T. und Mario H., einem weiteren Mitangeklagten, wird außerdem
vorgeworfen, im Dezember 2003 im Bahnhof Belzig grundlos einen Mann
angegriffen und ebenfalls schwer verletzt zu haben. Mario H., der keinen
Führerschein besitzt, wird zudem angeklagt, weil er in der Nacht zuvor
betrunken ein Auto gefahren und dabei einen Unfall mit Totalschaden
verursacht haben soll. Wie schon Gregor H., lassen auch Fabian T. und Mario
H., die sich alle drei offen zu ihrer rechtspolitischen Gesinnung bekennen,
von ihren Rechtsanwälten vorbereitete Erklärungen verlesen. Das
übereinstimmende Fazit: Wegen unmäßigem Alkoholkonsums könnten die Drei sich
an ihre Taten nicht erinnern. Da sie Gewalt prinzipiell ablehnen würden,
hätten sie keinerlei Erklärung dafür, wie es zu den Schlägereien kommen
konnte. Richterin du Vinage nimmt dies zur Kenntnis und vertagt die
Verhandlung auf später, um die Opfer und weitere Zeugen zu laden.