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Amtsgericht Luckenwalde: Bewährungsstrafen für Schläger

Luck­en­walde. Obwohl die bru­tal­en Über­fällen auf Ital­iener in Treb­bin (Tel­tow-Fläming) sechs Jahr her sind, ist es der Jus­tiz noch gelun­gen, fünf Täter zu verurteilen. Das Amts­gericht Luck­en­walde ver­hängte am Mittwoch allerd­ings milde Strafen. Der Angeklagte André P. (28) erhielt acht Monate auf Bewährung, seine früheren Kumpane René E. ((27) und Dirk P. (29) kamen mit je vier Monat­en davon, die eben­falls zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Die Mit­täter Stef­fen T. (23) und Sil­vio K. (24) wur­den vom Gericht ver­warnt. T. muss außer­dem 400 Euro an Amnesty Inter­na­tion­al zahlen, Sil­vio K. 600 Euro an einen Suchthil­fevere­in. Die Clique hat­te am Abend des 30. Sep­tem­ber 1996 mit anderen recht­en Schlägern ital­ienis­che Bauar­beit­er attack­iert. Die Opfer erlit­ten schwere Ver­let­zun­gen. Ein­er der Haupt­täter, Jan W., schlug seine Base­bal­lkeule dem Sizil­ian­er Orazio Giamblan­co an den Kopf. Giamblan­co ist seit­dem schw­er behin­dert. Das Landgericht Pots­dam verurteilte W. 1997 zu 15 Jahren Haft. Im Gefäng­nis löste sich W. von der Szene und belastete ins­ge­samt sieben frühere Fre­unde. Gegen zwei ste­ht der Prozess noch bevor.

 


 


 

MIT FREIHEITSSTRAFEN AUF BEWÄHRUNG UND ZWEI VERWARNUNGEN KAMEN DIE SCHLÄGER SECHS JAHRE NACH DER TAT GLIMPFLICH DAVON
Gewal­taus­bruch gegen Ital­iener in Treb­bin geahndet

 

LUCKENWALDE “Ich habe eine Fam­i­lie gegrün­det und möchte meine Ruhe haben.” Das waren die let­zten Worte des Angeklagten Andre P. (28) in der gestri­gen Ver­hand­lung des Jugend­schöf­fen­gericht­es Luck­en­walde um aus­län­der­feindliche Gewalt­tat­en in Treb­bin 1996. Doch mit der Ruhe ist es so eine Sache, wenn man, wie der heute in Baden-Würt­tem­berg lebende Fleis­cher­meis­ter, in früheren Jahren nicht nur mit nazis­tis­chem Gedankengut geliebäugelt und rechte Parolen gebrüllt, son­dern aus Frem­den­hass auch geprügelt hat.

 

So glaub­würdig die Abkehr des ange­hen­den Fam­i­lien­vaters von seinen früheren Kumpa­nen auch sein mag — gestern holte ihn die Ver­gan­gen­heit ein. Das Gericht sah seine Mitwirkung an dem kollek­tiv­en Gewal­taus­bruch als erwiesen an, der sich am 30. Sep­tem­ber 1996 über ital­ienis­che Bauar­beit­er entlud.

 

Wegen gemein­schaftlich began­gener Kör­per­ver­let­zung, zum Teil unter Ver­wen­dung gefährlich­er Gegen­stände, wurde P. zu ein­er Frei­heitsstrafe von acht Monat­en bei ein­er Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt. Jew­eils vier Monate Frei­heit­sentzug, eben­falls zur Bewährung aus­ge­set­zt, lauteten die Urteile gegen Rene E. (27) und Dirk P. (29). Der 1996 noch Jugendliche Stef­fen T. (23) und der damals Her­anwach­sende Sil­vio K. (24) kamen mit Ver­war­nun­gen und Geld­bußen davon.

 

Mehr als drei Stun­den brauchte das Gericht nach den Plä­doy­ers des Staat­san­waltes und der fünf Vertei­di­ger, um zu diesem Urteil zu kom­men. Das war zu erwarten, wurde doch die Beweis­lage von den Prozess­parteien vol­lkom­men gegen­sät­zlich beurteilt.

 

Am zweit­en der drei Ver­hand­lungstage hat­te kein­er der vor Gericht gehörten Zeu­gen aus der Sicht der Vertei­di­gung Beweise geliefert. Auch der Staat­san­walt räumte im Strafantrag ein, dass die Aus­sagen dieser Zeu­gen für ihn nahezu wert­los seien.

 

“Der hier offen­barte Gedächt­nisver­lust zeigt einen beschä­menden Man­gel an Zivil­courage”, bew­ertete der Ankläger die fast durch­weg ver­lore­nen oder ver­weigerten Erin­nerun­gen an das üble Geschehen jenes Sep­tem­ber­abends. Der einzige, der den Tather­gang aus eigen­er Anschau­ung schilderte, war der vor fünf Jahren zu ein­er langjähri­gen Frei­heitsstrafe verurteilte Jan Weicht, ehe­mals gewalt­bere­it­er Neon­azi. Um seine Rolle als Belas­tungszeuge entspann sich in der gestri­gen Ver­hand­lung ein hand­fester Streit.

 

Der Strafantrag beruhe auf den weit­ge­hend ungeprüften Aus­sagen eines verurteil­ten Schw­erver­brech­ers. Die Unter­suchungs­be­hör­den seien den Aus­führun­gen eines notorischen Lügn­ers aufge­sessen. Die Staat­san­waltschaft habe sich einen Zeu­gen geschaf­fen, der aus Rachemo­tiv­en eine lange Geschichte erlogen habe. So begrün­de­ten die Vertei­di­ger ihre Zweifel an der Beweiskraft der für das Ver­fahren entschei­den­den Aussagen.

 

Der Staat­san­walt hat­te Jan Weichts Abkehr von der Neon­azi-Szene und ihrem Gedankengut als glaub­würdig eingeschätzt. Zwar habe Weicht vor Gericht nicht in allen Punk­ten die Wahrheit gesagt, aber das betr­e­ffe vor allem den eige­nen Schuldbeitrag.

 

Das Gericht fol­gte der Anklage in dieser Auf­fas­sung. “Es gibt keine Beweis­regel, nach der ein Zeuge, der ein­mal lügt, über­haupt nicht mehr glaub­würdig ist”, stellte der Richter klar. Rache als Motiv für Falschaus­sagen sei für das Gericht nicht erkennbar gewe­sen. Und die zum Teil sehr detail­lierten Erin­nerun­gen ließen sich damit erk­lären, dass es sich ja nicht um All­t­agser­leb­nisse, son­dern um prä­gende Ereignisse gehan­delt habe, die Jan Weicht schließlich für 15 Jahre hin­ter Git­ter brachten.

 

Unzufrieden waren alle Ver­fahrensparteien mit der lan­gen Verzögerung des Ver­fahrens. Ein­er der Vertei­di­ger sagte süff­isant, die Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft hät­ten an Arbeitsver­weigerung gegren­zt. Der Richter hielt jedoch dage­gen, dass die Ursachen für die Ver­schlep­pung in den teil­weise abge­sproch­enen Falschaus­sagen einiger an den Tat­en Beteiligter gele­gen hatten.

 

Nicht alle der Verurteil­ten macht­en am let­zten Ver­hand­lungstag deut­lich, dass sie sich nach mehrjähriger Über­legungspause von dem bluti­gen Geschehen des 30. Sep­tem­ber 1996 dis­tanzieren. Andre P., der einzige, der ein Teilgeständ­nis abgelegt hat­te, möchte am lieb­sten die Zeit zurück­drehen. Und Dirk P. ließ über seinen Anwalt Bedauern und Erschüt­terung mit­teilen. Die anderen schwiegen.

 

Noch ist das Urteil nicht recht­skräftig. Die Anwälte, die in vier Fällen auf Freis­pruch und für Andre P. auf eine Ver­war­nung plädiert hat­ten, behal­ten sich Rechtsmit­tel vor.

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