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Amtsgericht Rathenow lässt rechtsextreme Schläger auf freiem Fuß

Mit milden Urteilen endete am 20.05.03 ein Prozess gegen vier Recht­sex­trem­is­ten vor dem Amts­gericht Rathenow. Thomas K., Christoph K. und Den­nis S. wur­den wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu Bewährungsstrafen zwis­chen einem und anderthalb Jahren verurteilt, gegen Daniel N. wurde das Ver­fahren eingestellt.

In der Sylvester­nacht 2001/2002 war es in Prem­nitz zu ein­er Auseinan­der­set­zung zwis­chen ein­er Gruppe Recht­sex­trem­is­ten und linksori­en­tierten Jugendlichen gekom­men, bei der ein Recht­sex­trem­ist ver­let­zt wurde. Die Neon­azis teil­ten sich daraufhin in Kle­in­grup­pen auf, um Jagd auf Linke zu machen. Die Gruppe der Angeklagten traf auf den völ­lig unbeteiligten Math­ias S., der zusam­men mit seinem Fre­und Sven P. auf dem Weg zu ein­er Par­ty im Jugend­club war. Weil sie ihn für einen Linken hiel­ten, stürmten die Recht­sex­trem­is­ten auf den 19-Jähri­gen zu. Thomas K. schlug ihm mit einem Base­ballschläger auf den Hin­terkopf, so dass Math­ias S. sofort zu Boden sack­te. Dort trat­en die vier auf ihn ein. Math­ias über­lebte, weil sich sein Fre­und schützend über ihn warf. Math­ias wurde mit Gesichts- und Kopfver­let­zun­gen und ein­er schw­eren Gehirn­er­schüt­terung ins Kranken­haus gebracht. 

In der zweitägi­gen Ver­hand­lung unter dem Vor­sitz von Rich­terin van Lessen nah­men Zeu­ge­naus­sagen von Gesin­nungsgenossen der Angeklagten bre­it­en Raum ein, die dem heute 22-jähri­gen Daniel N. ein Ali­bi ver­schaf­fen woll­ten. Obwohl keine Zweifel an sein­er ein­deuti­gen Iden­ti­fizierung durch das Opfer und den Opfer­helfer bestanden, stellte das Gericht das Ver­fahren gegen N. auf Antrag der Staat­san­waltschaft ein. Daniel N., der sich bis dahin durch sieben Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te her­vor­ge­tan hat­te, muss den­noch am Woch­enende eine anderthal­b­jährige Haft­strafe wegen ein­er anderen Gewalt­tat antreten. Für den Über­fall auf Math­ias S., der durch einen glück­lichen Zufall nicht tödlich endete, bleibt Daniel N. unges­traft. Offen­bar weil Math­ias S. als Link­er nicht ihren Vorstel­lun­gen über ein ide­ales Opfer entsprach, hat­te Rich­terin van Lessen seine Glaub­würdigkeit angezweifelt. 

Von ein­er “Ver­höh­nung des Geschädigten” sprach der Recht­san­walt Sven Lin­de­mann, der die Neben­klage ver­trat. Math­ias S. reagierte fas­sungs­los auf das Urteil: “Ich bin total ent­täuscht. Erst braucht die Jus­tiz 17 Monate, bis es zum Prozess kommt, und dann diese lächer­lichen Strafen. Das ist wie ein Auf­forderung zum Weitermachen.” 

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