BRANDENBURG Mit der Verkündung einer Bewährungsstrafe endete gestern die
Hauptverhandlung gegen Andy B. im Brandenburger Amtsgericht. Der Vorsitzende
Richter Michael Strauß verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten
und setzte sie zur Bewährung aus.
Fünf Monate davon gehen auf das Konto einer vorsätzlicher Körperverletzung
gegen einen Kameruner im Sommer 2003. Im aktuellen Verfahren spielte eine
weitere Bewährungsstrafe eine Rolle. Im Vorjahr war der 33-jährige
Angeklagte wegen eines anderen Gewaltdeliktes bereits verurteilt worden. Die
Strafe musste Richter Strauß dem Belziger in diesem Prozess noch anrechnen.
Die Gesamtdauer festzulegen war bei der Urteilsfindung eher zweitrangig.
“Vielmehr ging es um die Frage: Bewährung oder nicht”, erklärte Strauß dem
Angeklagten, der für ihn kein Unbekannter war.
Im Gerichtssaal wirkte der Belziger zurückhaltend. Auffällig waren allein
die Tätowierungen auf seiner Stirn, dem Hinterkopf und am Hals. Ohne
erkennbare Gemütsregung verfolgte er den Prozess und beantwortete alle
Fragen. Den Vorfall am Rottstocker Dorfteich im Juni 2003 gab Andy B. zu und
schilderte seine Version: “Ein Schwarzhäutiger kam mit dem Rad vorbei. Ich
wollte ihn nur erschrecken, habe ihn dabei versehentlich berührt und er ist
ins Wasser gefallen.” Auf den Kameruner Julius N. wirkte die Begegnung
weniger harmlos: “Er hat mich ins Wasser gestoßen, beschimpft und mir das
Rad auf den Kopf geschmissen.” Eine Gruppe von Freunden soll den Angeklagten
angefeuert haben, so dass N. in Panik geriet. Auch wenn der Kameruner damals
nicht jedes Wort verstehen konnte: “Ich hatte Angst.”
Vielleicht sei es aus Langeweile dazu gekommen, vermutete Andy B. “Es hätte
auch jeden anderen treffen können.” Einen fremdenfeindlichen Hintergrund
wollte er ausschließen, doch der Richter glaubte ihm davon “kein Wort”. Eine
Durchsuchung seiner Wohnung förderte Hakenkreuzflagge, Propagandahefte und
250 Tonträger ans Tageslicht, die das Dritte Reich verherrlichen. Mit dem
Material wollte Andy B. nichts zu tun haben. “Was unser Untermieter in
seinem Zimmer hat, ist mir egal”, sagte der Angeklagte. Er selbst würde
keine rechtsextreme Gesinnung vertreten, auch wenn Neo-Nazis zu seinen
Bekannten zählen: “Die kenne ich aus dem Knast.” Seine kriminelle Laufbahn
hat Andy B. bereits als 20-Jähriger eingeschlagen, als er wegen Totschlags
sechs Jahre absitzen musste. Unentwegt folgten weitere Delikte von Nötigung
über Diebstahl bis hin zu sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Richter sah
eine Wende im Leben des Angeklagten, der sich bei seinem Opfer entschuldigte
und auf Arbeitssuche ist. Weitere Steine wollte ihm das Gericht nicht in den
Weg legen.