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Andy soll sein Leben ändern

BRANDENBURG Mit der Verkün­dung ein­er Bewährungsstrafe endete gestern die
Hauptver­hand­lung gegen Andy B. im Bran­den­burg­er Amts­gericht. Der Vorsitzende
Richter Michael Strauß ver­hängte eine Gesamt­frei­heitsstrafe von 22 Monaten
und set­zte sie zur Bewährung aus. 

Fünf Monate davon gehen auf das Kon­to ein­er vorsät­zlich­er Körperverletzung
gegen einen Kameruner im Som­mer 2003. Im aktuellen Ver­fahren spielte eine
weit­ere Bewährungsstrafe eine Rolle. Im Vor­jahr war der 33-jährige
Angeklagte wegen eines anderen Gewalt­de­lik­tes bere­its verurteilt wor­den. Die
Strafe musste Richter Strauß dem Belziger in diesem Prozess noch anrechnen.
Die Gesamt­dauer festzule­gen war bei der Urteils­find­ung eher zweitrangig.
“Vielmehr ging es um die Frage: Bewährung oder nicht”, erk­lärte Strauß dem
Angeklagten, der für ihn kein Unbekan­nter war. 

Im Gerichtssaal wirk­te der Belziger zurück­hal­tend. Auf­fäl­lig waren allein
die Tätowierun­gen auf sein­er Stirn, dem Hin­terkopf und am Hals. Ohne
erkennbare Gemüt­sre­gung ver­fol­gte er den Prozess und beant­wortete alle
Fra­gen. Den Vor­fall am Rott­stock­er Dorfte­ich im Juni 2003 gab Andy B. zu und
schilderte seine Ver­sion: “Ein Schwarzhäutiger kam mit dem Rad vor­bei. Ich
wollte ihn nur erschreck­en, habe ihn dabei verse­hentlich berührt und er ist
ins Wass­er gefall­en.” Auf den Kameruner Julius N. wirk­te die Begegnung
weniger harm­los: “Er hat mich ins Wass­er gestoßen, beschimpft und mir das
Rad auf den Kopf geschmis­sen.” Eine Gruppe von Fre­un­den soll den Angeklagten
ange­feuert haben, so dass N. in Panik geri­et. Auch wenn der Kameruner damals
nicht jedes Wort ver­ste­hen kon­nte: “Ich hat­te Angst.” 

Vielle­icht sei es aus Langeweile dazu gekom­men, ver­mutete Andy B. “Es hätte
auch jeden anderen tre­f­fen kön­nen.” Einen frem­den­feindlichen Hintergrund
wollte er auss­chließen, doch der Richter glaubte ihm davon “kein Wort”. Eine
Durch­suchung sein­er Woh­nung förderte Hak­enkreuzflagge, Pro­pa­gan­da­hefte und
250 Ton­träger ans Tages­licht, die das Dritte Reich ver­her­rlichen. Mit dem
Mate­r­i­al wollte Andy B. nichts zu tun haben. “Was unser Unter­mi­eter in
seinem Zim­mer hat, ist mir egal”, sagte der Angeklagte. Er selb­st würde
keine recht­sex­treme Gesin­nung vertreten, auch wenn Neo-Nazis zu seinen
Bekan­nten zählen: “Die kenne ich aus dem Knast.” Seine krim­inelle Laufbahn
hat Andy B. bere­its als 20-Jähriger eingeschla­gen, als er wegen Totschlags
sechs Jahre absitzen musste. Unen­twegt fol­gten weit­ere Delik­te von Nötigung
über Dieb­stahl bis hin zu sex­uellen Miss­brauch von Kindern. Der Richter sah
eine Wende im Leben des Angeklagten, der sich bei seinem Opfer entschuldigte
und auf Arbeitssuche ist. Weit­ere Steine wollte ihm das Gericht nicht in den
Weg legen.

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