Brandenburg/Havel — Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat gestern ein Urteil
gesprochen, das Diskussionen auslösen dürfte. Die Richter ließen einen
mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten, der nun wegen eines brutalen
Angriffs auf einen Afrikaner angeklagt war, auf freiem Fuß. Andy B. (33) kam
mit einem Jahr und zehn Monaten davon, die Verbüßung der Haft wurde zur
Bewährung ausgesetzt. Der Rechtsextremist hatte im Juni 2003 in Rottstock
(Potsdam-Mittelmark) einen Asylbewerber aus Kamerun beleidigt und mehrfach
in den Dorfteich gestoßen. Nach der Tat fand die Polizei bei dem in der
Region als “Al Capone vom Dorf” und Neonazi bekannten B. reichlich
Nazi-Devotionalien.
Die Richter bezogen eine vorangegangene Bewährungsstrafe wegen gefährlicher
Körperverletzung ein. Die weitere Vorstrafenliste liest sich wie ein Auszug
aus dem Strafgesetzbuch. 1989 erhielt B. in der DDR fünf Jahre und acht
Monate wegen Totschlags. Es folgten 1993 sechs Monate ohne Bewährung, wegen
gefährlicher Körperverletzung und Gefangenenmeuterei. 1994 wurde B. wegen
Körperverletzung und Bedrohung verurteilt — zu 140 Mark Geldstrafe. Auch
1996 und 1997 gab es Geldstrafen. 1997 kamen dreieinhalb Jahre Haft wegen
sexuellen Missbrauchs an Kindern hinzu. Die Strafe wurde 1998 um fünf Monate
erweitert. Der Anlass: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders
schwerem Fall.
Dass B. jetzt nach dem Angriff auf den Afrikaner ein freier Mann blieb,
“irritiert mich so erst mal nicht”, sagte der Direktor des Amtsgerichts
Brandenburg/Havel, Andreas Rose.