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Serientäter erhielt Strafe auf Bewährung

Brandenburg/Havel — Das Amts­gericht Brandenburg/Havel hat gestern ein Urteil
gesprochen, das Diskus­sio­nen aus­lösen dürfte. Die Richter ließen einen
mehrfach vorbe­straften Recht­sex­trem­is­ten, der nun wegen eines brutalen
Angriffs auf einen Afrikan­er angeklagt war, auf freiem Fuß. Andy B. (33) kam
mit einem Jahr und zehn Monat­en davon, die Ver­büßung der Haft wurde zur
Bewährung aus­ge­set­zt. Der Recht­sex­trem­ist hat­te im Juni 2003 in Rottstock
(Pots­dam-Mit­tel­mark) einen Asyl­be­wer­ber aus Kamerun belei­digt und mehrfach
in den Dorfte­ich gestoßen. Nach der Tat fand die Polizei bei dem in der
Region als “Al Capone vom Dorf” und Neon­azi bekan­nten B. reichlich
Nazi-Devotionalien. 

Die Richter bezo­gen eine vor­ange­gan­gene Bewährungsstrafe wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung ein. Die weit­ere Vorstrafen­liste liest sich wie ein Auszug
aus dem Strafge­set­zbuch. 1989 erhielt B. in der DDR fünf Jahre und acht
Monate wegen Totschlags. Es fol­gten 1993 sechs Monate ohne Bewährung, wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Gefan­genen­meuterei. 1994 wurde B. wegen
Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung verurteilt — zu 140 Mark Geld­strafe. Auch
1996 und 1997 gab es Geld­strafen. 1997 kamen dreiein­halb Jahre Haft wegen
sex­uellen Miss­brauchs an Kindern hinzu. Die Strafe wurde 1998 um fünf Monate
erweit­ert. Der Anlass: Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte in besonders
schw­erem Fall. 

Dass B. jet­zt nach dem Angriff auf den Afrikan­er ein freier Mann blieb,
“irri­tiert mich so erst mal nicht”, sagte der Direk­tor des Amtsgerichts
Brandenburg/Havel, Andreas Rose.

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