Kategorien
Uncategorized

Angeklagt wegen rechter Parolen

Hoy­er­swer­da.
Wegen Volksver­het­zung hat­ten sich gestern fünf junge Män­ner im Alter von 19 bis 31 Jahren vor dem Amts­gericht in Hoy­er­swer­da zu ver­ant­worten. Alle Angeklagten wur­den schuldig gesprochen. Ein­er kam mit ein­er Ver­war­nung davon, die anderen wur­den zu Frei­heitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Bere­its im Vor­feld war die Polizei gewarnt wor­den, dass es beim Fußball­heim­spiel des FSV Hoy­er­swer­da gegen den Halleschen FC am 7. Okto­ber ver­gan­genen Jahres zu Auss­chre­itun­gen kom­men könne. Das Augen­merk der Polizei lag daher auf ein­er ein­heimis­chen Gruppe, die aus etwa 20 Per­so­n­en bestand und bere­its während des Spiels durch starken Alko­hol­genuss und Parolen wie “Wir kriegen euch ” auf sich aufmerk­sam machte. “Die Grup­pierung gehörte augen­schein­lich zur recht­en Szene, alle hat­ten kurzgeschorene Haare und tru­gen Bomber­jack­en und Springer­stiefel ” , sagte der Polizeibeamte Lutz Lerche. Weit­er erk­lärte er, dass die Gruppe Anhänger der Gäste aus Halle mit laut­starken Chorgesän­gen wie “Eine U‑Bahn, eine U‑Bahn von Halle nach Auschwitz bauen wir ” provozierte. Daraufhin nahm die Polizei acht Fußball­fans in Gewahrsam. Mit ein­er Aus­nahme bestrit­ten alle ihre Beteili­gung an dem ver­fas­sungswidri­gen Gesang. “Ich wollte mit meinem Fre­und nur zum PKW ” erk­lärte der 19-jährige Jan F. Der geständi­ge Torsten R. sagte: “Ich war stark angetrunk­en, also kann das schon sein, dass ich mit­gemacht habe. ” Die Staat­san­waltschaft und der Richter Bosco Näther schenk­te den Aus­führun­gen der Polizei mehr Glauben. Die Urteile fie­len unter­schiedlich hart aus. Jan F. wurde auf­grund seines Alters und weil er bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Kon­flikt kam, nach dem Jugend­strafge­setz zu 60 Stun­den gemein­nütziger Arbeit verurteilt und bekam eine Ver­war­nung aus­ge­sprochen. Der bis dahin eben­falls noch nicht straf­fäl­lig gewor­dene Heiko W. bekam 3 Monate auf Bewährung. Die anderen drei Beschuldigten wur­den auf­grund ihrer län­geren Vorstrafen­reg­is­ter zu vier Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot