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Angeklagte gegen voreiliges Prozess-Ende

Berlin­er Zeitung 

RATHENOW. Der Andrang vor dem Amts­gericht in Rathenow war groß. 60
Asyl­be­wer­ber und Sym­pa­thisan­ten hat­ten sich am Don­ner­stag vor dem Gebäude
ver­sam­melt, um zwei der Ihren zu unter­stützten. Mohamad M. und Mohammed A.
müssen sich vor Gericht wegen übler Nachrede ver­ant­worten. Sie hat­ten im
Som­mer 2002 im Asyl­be­wer­ber­heim der Stadt Unter­schriften für einen
Protest­brief gegen die aus ihrer Sicht unhalt­baren Lebens­be­din­gun­gen im Heim
gesam­melt. Ihr schw­er­ster Vor­wurf: Aus­gerech­net Neon­azis wür­den ein
Asyl­be­wer­ber­heim bewachen, viele der etwa 300 Bewohn­er wür­den regelmäßig
schikaniert. Die Arbeit­er­wohlfahrt (AWO), die das Heim betreibt, erstattete
daraufhin Anzeige — die bei­den Asyl­be­wer­ber hät­ten nicht nur die Unwahrheit
behauptet, son­dern ange­blich sog­ar Unter­schriften unter Vorspiegelung
falsch­er Tat­sachen erschlichen oder gar gefälscht. 

Der erste Prozesstag war nach weni­gen Minuten zu Ende. Rich­terin Uta Werner
wollte das Ver­fahren ein­stellen — wegen Ger­ingfügigkeit der Schuld und um
einen lan­gen Prozess zu ver­mei­den. Der Staat­san­walt war dazu nur bereit,
wenn gegen die Angeklagten Aufla­gen ver­hängt wer­den — gemein­nützige Arbeit
oder Geld­bußen, zu zahlen an eine kar­i­ta­tive Organisation. 

“Das kon­nten und woll­ten die Angeklagten nicht akzep­tieren. Sie sind
unschuldig”, sagte Ulrich von Kling­gräff, ein­er der Vertei­di­ger. “Die
Vor­würfe der AWO gegen sie sind unge­heuer­lich. Mit unseren Zeu­gen kön­nen wir
nach­weisen, dass alle Behaup­tun­gen im offe­nen Brief zutr­e­f­fen.” Es sei
beleg­bar, dass pri­vate Post der Asyl­be­wer­ber uner­laubt geöffnet und mit
Zweitschlüs­seln in die Zim­mer der Bewohn­er einge­drun­gen wurde. Nun wollten
die Angeklagten im Prozess den “Wahrheits­be­weis ihrer Vor­würfe” erbringen
und zugle­ich die men­sche­nun­würdi­gen Lebensver­hält­nisse in dem Heim
öffentlich machen. 

Die bei­den Angeklagten wer­den in dem Prozess auch immer wieder das Thema
Wach­schutz durch Neon­azis ansprechen. Ger­ade weil die Staatsanwaltschaft
diesen Anklagepunkt inzwis­chen fall­en gelassen hat. Denn selb­st der
Ver­fas­sungss­chutz hat­te diesen Miss­stand im Wohn­heim bemän­gelt. In einer
Akten­no­tiz heißt es, dass vier Män­ner der Wach­schutz­fir­ma Zarnikow damals
tat­säch­lich dem “Kern der recht­sex­trem­istis­chen Szene” von Rathenow
ange­hörten und der Neon­azi-Grup­pierung “Kam­er­ad­schaft Hauptvolk” zugerechnet
wer­den müssten. Das Innen­min­is­teri­um soll damals das zuständige
Sozialmin­is­teri­um informiert haben. Doch das erhielt eine Ent­war­nung von der
Kreisver­wal­tung Havel­land: Nur ein Fir­men­mi­tar­beit­er habe früher zur
recht­sex­tremen Szene gehört, gelte aber als “resozial­isiert”. Dennoch
bewacht inzwis­chen eine andere Fir­ma das Heim. 

Der Prozess ist vor­läu­figer Höhep­unkt im Stre­it um das Rathenower
Asyl­be­wer­ber­heim und die Lage sein­er Bewohn­er. In den ver­gan­genen Jahren
hat­te es wieder­holt gewalt­tätige Über­griffe gegen Aus­län­der in der Stadt
gegeben. Die Asyl­be­wer­ber hat­ten immer wieder protestiert, weil sie sich in
der Stadt und im Heim nicht sich­er fühlen. In einem Auf­se­hen erregenden
Mem­o­ran­dum hat­ten sie aus Angst vor Über­grif­f­en im Feb­ru­ar 2000 sog­ar ihre
Ver­legung in andere Bun­deslän­der gefordert. Doch die offiziellen Stellen
kamen bei ihren Unter­suchun­gen stets zu dem Ergeb­nis, dass die
Schikane-Vor­würfe halt­los sind und keine Rechtsver­stöße im Heim
festzustellen seien. 

Elis­a­beth H. aus Kamerun ist zur Unter­stützung der Angeklagten ins Gericht
gekom­men. “Wir wollen hier wie Men­schen behan­delt wer­den und nicht
angeklagt, wenn wir Missstände ansprechen”, sagte sie.

MAZ

RATHENOW Der Prozess gegen zwei Asyl­be­wer­ber vor dem Rathenow­er Amtsgericht
ist gestern Mit­tag auf einen späteren Zeit­punkt vertagt wor­den. Unmittelbar
vor Prozess­be­ginn war die vor­sitzende Rich­terin mit dem Ver­such gescheitert,
das Ver­fahren einzustellen. Der Staat­san­walt wollte ein­er Ein­stel­lung nur
unter Aufla­gen zus­tim­men. Die Angeklagten behar­rten auf ein­er Einstellung
ohne Auflagen.

Die Staat­san­waltschaft hat­te gegen den 27-jähri­gen Abdel A. und den
33-jähri­gen Mah­moud M. Anklage wegen übler Nachrede erhoben. Die Anklage
fol­gte ein­er Anzeige gegen Unbekan­nt, die im Som­mer 2002 vom Kreisverband
der Arbeit­er­wohlfahrt, der das Asyl­be­wer­ber­heim im Rathenow­er Birkenweg
betreibt, erhoben wor­den war. Mit der Klage hat­te die Awo auf einen offenen
Brief reagiert, in dem die Asyl­be­wer­ber wenige Tage zuvor die Leitung des
Heimes scharf ange­grif­f­en hatten.

Die Ver­fass­er des Briefes — damals wohn­ten bei­de im Heim — war­fen der
Heim­leitung schwere Ver­let­zun­gen der Pri­vat­sphäre vor. Rund um die Uhr werde
das Gebäude von Kam­eras überwacht, Briefe wür­den vor der Aushändi­gung an die
Empfänger geöffnet, Zim­mer ohne Ankündi­gung betreten. Außer­dem seien in der
Fir­ma, die das Heim bewache, Mitar­beit­er aus der recht­en Szene beschäftigt.

Ralf Schröder, Geschäfts­führer des Awo-Kreisver­ban­des, hat­te die Vorwürfe
scharf zurück­gewiesen und Anzeige wegen Ver­leum­dung und übler Nachrede
erstat­tet. Allerd­ings ent­zog er im Dezem­ber 2002 der Wach­schutz­fir­ma den
Auf­trag, nach­dem das Nachricht­en­magazin Focus ein Papi­er des
Ver­fas­sungss­chutzes pub­lik gemacht hat­te, demzu­folge vier Mitar­beit­er des
Wach­di­en­stes der recht­en “Kam­er­ad­schaft Hauptvolk” zuzurech­nen seien.

Die vor­sitzende Rich­terin kündigte in dem von diversen Medienvertretern
begleit­eten Prozes­sauf­takt an, dass die Ver­hand­lung sich aller Voraussicht
nach über mehrere Tage erstreck­en werde, weil eine Vielzahl von Zeugen
gehört wer­den müsse. Mit der vorgeschla­ge­nen Ein­stel­lung des Ver­fahrens habe
das Gericht ver­sucht, einen lan­gen Prozess zu verkürzen.

Der Angeklagte Abdel A. erk­lärte nach der Verta­gung der Verhandlung
gegenüber der MAZ, dass für ihn nur eine Ein­stel­lung des Prozess­es ohne
Aufla­gen in Frage gekom­men wäre. Alles andere hätte wie ein
Schuldeingeständ­nis gewirkt, und ein solch­es werde er nicht geben.

Abdel A. machte nach der Ver­hand­lung außer­dem klar, dass die Öffentlichkeit,
die mit einem solchen Prozess hergestellt werde, nüt­zlich sei, um auf die
man­gel­hafte rechtliche Lage von Asyl­be­wer­bern in Deutsch­land und in Rathenow
aufmerk­sam zu machen.

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