Kategorien
Uncategorized

Angeklagter: „Ich wollte in der Wache Hilfe holen!“

(gh, PNN) Sebas­t­ian S.* (24) glaubte sich und seine Fre­unde am 4. Sep­tem­ber 2004 von ein­er Gruppe ver­meintlich Rechter bedro­ht. Bere­its während des Konz­erts sei es zu Pöbeleien der Kurzhaari­gen gekom­men. „Als wir gegen 3.30 Uhr nach Hause woll­ten, blieben sie uns dicht auf den Fersen. Plöt­zlich hat ein­er meinem Kumpel Fred­erik* einen Faustschlag ins Gesicht ver­set­zt“, erzählt der Stu­dent auf der Anklage­bank. „Ich bin dann in die nahe gele­gene Polizei­wache ger­an­nt, um Hil­fe zu holen. Aber die Beamten haben gesagt, wir sollen uns sel­ber mit denen eini­gen.“ Aus Verärgerung über diese Antwort habe er der Rad­kappe eines Streifen­wa­gens einen Tritt ver­set­zt, geste­ht der kün­ftige Sozialpäd­a­goge. „Da haben sie mich sofort zu Boden gedrückt und mir die Hände auf dem Rück­en gefes­selt. Aus Reflex habe ich um mich getreten. Ich wollte bes­timmt nie­man­den treffen.“ 

Doch genau das legt die Anklage Sebas­t­ian S. zur Last. Und er soll die Polizis­ten als „Idioten“ und „Nazis“ beschimpft haben. „Die Sit­u­a­tion hat­te sich ein­fach hochgeschaukelt“ schätzt der Pots­damer ein. „Ich wollte Unter­stützung, die wurde mir nicht gewährt. Da bin ich aus­gerastet.“ Am näch­sten Mor­gen erschien Sebas­t­ian S. dann reumütig auf der Wache und entschuldigte sich. 

„Der Angeklagte war sehr aufge­bracht. Er forderte, wir soll­ten sofort eine Anzeige aufnehmen. Sein Fre­und sei von Glatzen geschla­gen wor­den“, berichtet ein als Zeuge geladen­er Polizeibeamter. „Mein Kol­lege fuhr mit dem Streifen­wa­gen raus. Er hat aber keine Recht­sradikalen gese­hen.“ Dem Ver­let­zten sei ger­at­en wor­den, einen Arzt aufzusuchen und am Mor­gen, wenn er wieder nüchtern sei, Anzeige wegen Kör­per­ver­let­zung zu erstat­ten, so der Polizist. „Daraufhin tex­tete uns der Angeklagte, der eben­falls stark angetrunk­en war, zu. Auf ein­mal flitzte er aus der Tür und trat gegen den Streifen­wa­gen.“ Sebas­t­ian S. sei nun­mehr aufge­fordert wor­den, zurück­zukom­men, um seine Per­son­alien aufzunehmen. „Er sträubte sich, wir mussten ihn zu Boden rin­gen. Dabei trat er meinen Kol­le­gen zweimal gezielt in den Rück­en.“ Sein eben­falls als Zeuge gehörter Kol­lege glaubt inzwis­chen, Sebas­t­ian S. habe ihm „seine Hack­en nicht absichtlich in den Rück­en geschla­gen“. „Der Angeklagte hat aber bil­li­gend in Kauf genom­men, dass er jeman­den trifft“, befind­et die Rich­terin. Das Urteil: 600 Euro Geld­strafe wegen Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte, Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung (*Namen geändert).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot