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Teltow-Seehof: Rückgabestreit beendet

(Volk­er Eck­ert, Tagesspiegel) Teltow/Potsdam — Im 15 Jahre dauern­den Rechtsstre­it um die Rück­über­tra­gung früheren jüdis­chen Eigen­tums in Tel­tow-See­hof haben der Bund und die Erbenge­mein­schaft Saber­sky einen Ver­gle­ich vor dem Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht erzielt. Damit gibt es eine Eini­gung für eines der größten ost­deutschen Rück­über­tra­gungsver­fahren dieser Art mit Rechtssicher­heit für rund 550 Fälle gle­ich hin­ter der Gren­ze von Zehlendorf. 

Die Erben treten in rund der Hälfte der Fälle von ihren gerichtlich fest­gestell­ten Resti­tu­tion­sansprüchen zurück. Im Gegen­zug erhal­ten sie dem Vernehmen nach gut zwei Mil­lio­nen Euro aus dem bun­des­deutschen Entschädi­gungs­fonds. Diese Gruppe beste­ht vor allem aus Eigen­tümern, bei denen Richter einen „redlichen Erwerb“ bzw. eine „redliche Nutzung“ fest­gestellt haben: über­wiegend Fälle, wo die heuti­gen Besitzer oder ihre Vor­fahren zu DDR-Zeit­en nach See­hof gezo­gen sind. 

In den übri­gen Fällen geht der Besitz zurück an die Erben. Allerd­ings erhal­ten die weni­gen Eigen­tümer, die selb­st in den betrof­fe­nen Immo­bilien wohnen, die Möglichkeit, diese zu einem Preis rück­zuer­wer­ben, der sich an 35 Prozent des jet­zi­gen Boden­richtwertes orientiert. 

Durch den Ver­gle­ich ist außer­dem nicht aus­geschlossen, dass von Rück­über­tra­gung betrof­fene Noch-Eigen­tümer sich wiederum an das Gericht wen­den, wenn sie den Bescheid in Hän­den haben. Das sagte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, dem Tagesspiegel. Der Ver­gle­ich ist sozusagen ein Eini­gungsange­bot, aber nicht notwendi­ger­weise ein Schlussstrich im juris­tis­chen Sinne. 

In das Ver­fahren hat­te sich Anfang 2003 das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen eingeschal­tet, um zu ver­hin­dern, dass Hun­derte von Fällen in müh­samen Einzel­prozessen gek­lärt wer­den müssen. Darin geht es um das ehe­ma­lige Gut See­hof, das die Brüder Max und Albert Saber­sky im Jahre 1872 erwor­ben hat­ten. In den 30er Jahren des 20. Jahrhun­derts musste die Unternehmer­fam­i­lie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis schrit­tweise verkaufen. 

See­hof-Eini­gung schützt vor Kla­gen nicht

Anfra­gen Betrof­fen­er im Rathaus noch verfrüht

(Volk­er Eck­ert, PNN) Teltow/Potsdam — Der Ver­gle­ich über die von Resti­tu­tion­sansprüchen der Fam­i­lie Saber­sky betrof­fe­nen Grund­stücke in Tel­tow-See­hof muss juris­tisch gese­hen nicht unbe­d­ingt das let­zte Wort für jeden Einzelfall sein. Das betonte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, das den Ver­gle­ich zwis­chen bei­den Parteien – der Erbenge­mein­schaft und dem Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) – pro­tokol­liert hat. 

Zwar ist nun durch den Ver­gle­ich eine Lösung für rund 550 Grund­stücke gefun­den. Bei rund der Hälfte verzicht­en die Erben auf ihre Ansprüche, bei der andern Hälfte dage­gen würde es nach dem Ver­gle­ich tat­säch­lich eine Rück­über­tra­gung geben. Hier ist aber nach Möllers Ein­schätzung dur­chaus damit zu rech­nen, dass einzelne Betrof­fene den Klageweg beschre­it­en. Dies kön­nten sie tun, wenn sie den Bescheid erhal­ten, der Aus­gang ist nach Möllers Worten erst ein­mal offen: „Der Ver­gle­ich bedeutet nicht, dass die Kam­mer in dieser Frage vor­ein­genom­men wäre.“ 

Von der Rück­über­tra­gung ausgenom­men sind allerd­ings die weni­gen Eigen­tümer, die sel­ber im Haus wohnen. Hier treten die Erben ihre Ansprüche gegen eine Aus­gle­ich­szahlung ab, die am Boden­richtwert gemessen rund ein Drit­tel des eigentlichen Wertes beträgt. 

Tel­tows Bürg­er­meis­ter Thomas Schmidt zeigte sich gestern gegenüber den PNN glück­lich über die Eini­gung, die dem Vier­tel „ein Stück weit Ruhe bringt.“ Allerd­ings sei seine Ver­wal­tung nicht in der Lage, schon jet­zt Infor­ma­tio­nen über den Ver­gle­ich zu liefern, da es sich zum einen um sehr große Daten­men­gen han­dele, die Akten aber noch gar nicht im Rathaus eingetrof­fen seien. Zudem han­dele es sich um sen­si­ble Grund­stücks­dat­en, die nicht ohne weit­eres am Tele­fon her­aus­gegeben wer­den kön­nten. Gestern hat­ten sich bere­its zahlre­iche Bürg­er gemeldet. 

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