(Volker Eckert, Tagesspiegel) Teltow/Potsdam — Im 15 Jahre dauernden Rechtsstreit um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof haben der Bund und die Erbengemeinschaft Sabersky einen Vergleich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht erzielt. Damit gibt es eine Einigung für eines der größten ostdeutschen Rückübertragungsverfahren dieser Art mit Rechtssicherheit für rund 550 Fälle gleich hinter der Grenze von Zehlendorf.
Die Erben treten in rund der Hälfte der Fälle von ihren gerichtlich festgestellten Restitutionsansprüchen zurück. Im Gegenzug erhalten sie dem Vernehmen nach gut zwei Millionen Euro aus dem bundesdeutschen Entschädigungsfonds. Diese Gruppe besteht vor allem aus Eigentümern, bei denen Richter einen „redlichen Erwerb“ bzw. eine „redliche Nutzung“ festgestellt haben: überwiegend Fälle, wo die heutigen Besitzer oder ihre Vorfahren zu DDR-Zeiten nach Seehof gezogen sind.
In den übrigen Fällen geht der Besitz zurück an die Erben. Allerdings erhalten die wenigen Eigentümer, die selbst in den betroffenen Immobilien wohnen, die Möglichkeit, diese zu einem Preis rückzuerwerben, der sich an 35 Prozent des jetzigen Bodenrichtwertes orientiert.
Durch den Vergleich ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass von Rückübertragung betroffene Noch-Eigentümer sich wiederum an das Gericht wenden, wenn sie den Bescheid in Händen haben. Das sagte gestern Jes Möller, Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts, dem Tagesspiegel. Der Vergleich ist sozusagen ein Einigungsangebot, aber nicht notwendigerweise ein Schlussstrich im juristischen Sinne.
In das Verfahren hatte sich Anfang 2003 das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen eingeschaltet, um zu verhindern, dass Hunderte von Fällen in mühsamen Einzelprozessen geklärt werden müssen. Darin geht es um das ehemalige Gut Seehof, das die Brüder Max und Albert Sabersky im Jahre 1872 erworben hatten. In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts musste die Unternehmerfamilie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis schrittweise verkaufen.
Seehof-Einigung schützt vor Klagen nicht
Anfragen Betroffener im Rathaus noch verfrüht
(Volker Eckert, PNN) Teltow/Potsdam — Der Vergleich über die von Restitutionsansprüchen der Familie Sabersky betroffenen Grundstücke in Teltow-Seehof muss juristisch gesehen nicht unbedingt das letzte Wort für jeden Einzelfall sein. Das betonte gestern Jes Möller, Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts, das den Vergleich zwischen beiden Parteien – der Erbengemeinschaft und dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov) – protokolliert hat.
Zwar ist nun durch den Vergleich eine Lösung für rund 550 Grundstücke gefunden. Bei rund der Hälfte verzichten die Erben auf ihre Ansprüche, bei der andern Hälfte dagegen würde es nach dem Vergleich tatsächlich eine Rückübertragung geben. Hier ist aber nach Möllers Einschätzung durchaus damit zu rechnen, dass einzelne Betroffene den Klageweg beschreiten. Dies könnten sie tun, wenn sie den Bescheid erhalten, der Ausgang ist nach Möllers Worten erst einmal offen: „Der Vergleich bedeutet nicht, dass die Kammer in dieser Frage voreingenommen wäre.“
Von der Rückübertragung ausgenommen sind allerdings die wenigen Eigentümer, die selber im Haus wohnen. Hier treten die Erben ihre Ansprüche gegen eine Ausgleichszahlung ab, die am Bodenrichtwert gemessen rund ein Drittel des eigentlichen Wertes beträgt.
Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt zeigte sich gestern gegenüber den PNN glücklich über die Einigung, die dem Viertel „ein Stück weit Ruhe bringt.“ Allerdings sei seine Verwaltung nicht in der Lage, schon jetzt Informationen über den Vergleich zu liefern, da es sich zum einen um sehr große Datenmengen handele, die Akten aber noch gar nicht im Rathaus eingetroffen seien. Zudem handele es sich um sensible Grundstücksdaten, die nicht ohne weiteres am Telefon herausgegeben werden könnten. Gestern hatten sich bereits zahlreiche Bürger gemeldet.