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Ans Messer geliefert”: Deutsche Behörden liefern Oppositionellen nach Togo aus

Deutsche Behör­den liefern Oppo­si­tionellen den Behör­den Togos aus. Der
Asyl­suchende wurde in Bran­den­burg zwei Mal Opfer rechter Gewalt. Initiative
fordert Bleiberecht als Wiedergutmachung

(TAZ, 24.7.) Schwere Vor­würfe gegen die deutschen Behör­den erhebt der Recht­san­walt des
togole­sis­chen Oppo­si­tionellen Ora­bi Mamavi, der im Dezem­ber 2002 im
bran­den­bur­gis­chen Rathenow Opfer eines ras­sis­tis­chen Angriffs wurde und von
der Aus­län­der­be­hörde des Lan­deskreis­es Havel­land abgeschoben wer­den soll. 

Die deutschen Behör­den haben den Parteiausweis des 41-jähri­gen Togolesen,
der ihn als Mit­glied der oppo­si­tionellen “Con­ven­tion Démoc­ra­tique des
Peu­ples Africains” (CDPA) iden­ti­fiziert, an die togole­sis­che Botschaft in
Bonn weit­ergegeben. Damit beschafften sich die Beamten die zur Abschiebung
notwendi­gen Reise­doku­mente. Recht­san­walt Rolf Stah­mann sagt, sein Mandant
habe den CDPA-Ausweis vor neun Jahren bei sein­er Asy­lan­hörung beim Bundesamt
für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge vorgelegt, um seine politische
Ver­fol­gung in Togo zu beweisen. Mamavi war dort vor sein­er Flucht nach
Deutsch­land wegen seines poli­tis­chen Engage­ments gefoltert wor­den. Ob das
Nürn­berg­er Bun­de­samt oder die Behörde des Land­kreis­es Havel­land für die
Weit­er­gabe des Doku­ments ver­ant­wortlich ist, lässt der Anwalt derzeit
prüfen. 

“Es kann nicht sein, dass Asyl­suchende von deutschen Behör­den ihren
Ver­fol­ger­staat­en de fac­to ans Mess­er geliefert wer­den”, kri­tisiert Stahmann.
Er geht davon aus, dass Mamavi im Falle ein­er Abschiebung hochgradig
gefährdet ist, da die togole­sis­chen Behör­den von den deutschen Kol­le­gen vor
der Abschiebung über die Ankun­ft des Flugs informiert wer­den. Der
Recht­san­walt will nun einen Asyl­fol­geantrag für Mamavi einreichen. 

Dessen erster Asy­lantrag wurde Ende 2002 let­ztin­stan­zlich abgelehnt. Damit
begann für den schw­er trau­ma­tisierten Asyl­suchen­den eine Phase anhaltender
Ungewis­sheit. Zunächst wollte die Aus­län­der­be­hörde ihn im Juni abschieben,
obwohl das Strafver­fahren gegen den Angreifer, der Mamavi im Dezember
let­zten Jahres in Rathenow auf offen­er Straße schwere Augenverletzungen
zufügte und mit ras­sis­tis­chen Sprüchen wie “Scheiß Neger” belei­digte, noch
nicht abgeschlossen war. Es könne nicht sein, dass das Opfer abgeschoben
werde und der Täter davonkomme, empörte sich daraufhin die
Staat­san­waltschaft in Pots­dam und inter­ve­nierte bei der Ausländerbehörde.
Die hat nun einen neuen Abschiebeter­min Anfang Sep­tem­ber fest­gelegt, nachdem
das Amts­gericht Rathenow am Dien­stag nach ein­er Zeu­ge­naus­sage Mamavis den
ras­sis­tis­chen Schläger zu ein­er vier­monati­gen Bewährungsstrafe sowie einer
Geld­buße verurteilte. 

Für Mamavi war es nicht der erste ras­sis­tis­che Angriff. Im Sep­tem­ber 1997
war er gemein­sam mit drei anderen Flüchtlin­gen vor ein­er Diskothek in
Rathenow von ein­er recht­sex­tremen Gruppe schw­er mis­shan­delt wor­den. Am 8.
August sollen nun die Ermit­tlun­gen gegen die Täter aufgenom­men werden. 

Im August muss auch der Peti­tion­sauss­chuss des Pots­damer Land­tags über die
Anträge der “Opfer­per­spek­tive” und des Flüchtlingsrats Brandenburg
entschei­den, Mamavi als Opfer rechter Gewalt eine Aufen­thalts­befug­nis zu
erteilen. “Mamavi sollte ein Bleiberecht ver­liehen wer­den, als
Wiedergut­machung für das, was er von ras­sis­tis­chen Tätern in neun Jahren
Rathenow erlit­ten hat”, fordert Kay Wen­del von der “Opfer­per­spek­tive”.

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