Deutsche Behörden liefern Oppositionellen den Behörden Togos aus. Der
Asylsuchende wurde in Brandenburg zwei Mal Opfer rechter Gewalt. Initiative
fordert Bleiberecht als Wiedergutmachung
(TAZ, 24.7.) Schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden erhebt der Rechtsanwalt des
togolesischen Oppositionellen Orabi Mamavi, der im Dezember 2002 im
brandenburgischen Rathenow Opfer eines rassistischen Angriffs wurde und von
der Ausländerbehörde des Landeskreises Havelland abgeschoben werden soll.
Die deutschen Behörden haben den Parteiausweis des 41-jährigen Togolesen,
der ihn als Mitglied der oppositionellen “Convention Démocratique des
Peuples Africains” (CDPA) identifiziert, an die togolesische Botschaft in
Bonn weitergegeben. Damit beschafften sich die Beamten die zur Abschiebung
notwendigen Reisedokumente. Rechtsanwalt Rolf Stahmann sagt, sein Mandant
habe den CDPA-Ausweis vor neun Jahren bei seiner Asylanhörung beim Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vorgelegt, um seine politische
Verfolgung in Togo zu beweisen. Mamavi war dort vor seiner Flucht nach
Deutschland wegen seines politischen Engagements gefoltert worden. Ob das
Nürnberger Bundesamt oder die Behörde des Landkreises Havelland für die
Weitergabe des Dokuments verantwortlich ist, lässt der Anwalt derzeit
prüfen.
“Es kann nicht sein, dass Asylsuchende von deutschen Behörden ihren
Verfolgerstaaten de facto ans Messer geliefert werden”, kritisiert Stahmann.
Er geht davon aus, dass Mamavi im Falle einer Abschiebung hochgradig
gefährdet ist, da die togolesischen Behörden von den deutschen Kollegen vor
der Abschiebung über die Ankunft des Flugs informiert werden. Der
Rechtsanwalt will nun einen Asylfolgeantrag für Mamavi einreichen.
Dessen erster Asylantrag wurde Ende 2002 letztinstanzlich abgelehnt. Damit
begann für den schwer traumatisierten Asylsuchenden eine Phase anhaltender
Ungewissheit. Zunächst wollte die Ausländerbehörde ihn im Juni abschieben,
obwohl das Strafverfahren gegen den Angreifer, der Mamavi im Dezember
letzten Jahres in Rathenow auf offener Straße schwere Augenverletzungen
zufügte und mit rassistischen Sprüchen wie “Scheiß Neger” beleidigte, noch
nicht abgeschlossen war. Es könne nicht sein, dass das Opfer abgeschoben
werde und der Täter davonkomme, empörte sich daraufhin die
Staatsanwaltschaft in Potsdam und intervenierte bei der Ausländerbehörde.
Die hat nun einen neuen Abschiebetermin Anfang September festgelegt, nachdem
das Amtsgericht Rathenow am Dienstag nach einer Zeugenaussage Mamavis den
rassistischen Schläger zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe sowie einer
Geldbuße verurteilte.
Für Mamavi war es nicht der erste rassistische Angriff. Im September 1997
war er gemeinsam mit drei anderen Flüchtlingen vor einer Diskothek in
Rathenow von einer rechtsextremen Gruppe schwer misshandelt worden. Am 8.
August sollen nun die Ermittlungen gegen die Täter aufgenommen werden.
Im August muss auch der Petitionsausschuss des Potsdamer Landtags über die
Anträge der “Opferperspektive” und des Flüchtlingsrats Brandenburg
entscheiden, Mamavi als Opfer rechter Gewalt eine Aufenthaltsbefugnis zu
erteilen. “Mamavi sollte ein Bleiberecht verliehen werden, als
Wiedergutmachung für das, was er von rassistischen Tätern in neun Jahren
Rathenow erlitten hat”, fordert Kay Wendel von der “Opferperspektive”.