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Mahler darf nicht nach Auschwitz

Pass abgenom­men / Neon­azi wollte offen­bar im KZ den Holo­caust leugen

(MAZ, 26.7.) POTSDAM Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat nach Infor­ma­tio­nen der MAZ
gestern eine geplante Pro­voka­tion­sreise des Neon­azis Horst Mahler in das
nation­al­sozial­is­tis­che Ver­nich­tungslager Auschwitz-Birke­nau nach Polen
vor­erst verhindert. 

Am Nach­mit­tag wurde dem ehe­ma­li­gen NPD-Mit­glied in seinem Haus in
Klein­mach­now (Pots­dam-Mit­tel­mark) eine Behör­den­ver­fü­gung zugestellt, die ihn
verpflichtet, Pass und Per­son­alausweis umge­hend auszuhändi­gen. Zudem wurde
das Bun­desin­nen­min­is­teri­um gebeten, Sorge dafür zu tra­gen, dass Mahler
Deutsch­land nicht ille­gal ver­lassen kann. 

Nach Erken­nt­nis­sen mehrerer Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den hat­te der Antisemit
Mahler mit Gesin­nungs­fre­un­den beab­sichtigt, in der kom­menden Woche in
Auschwitz den Holo­caust an sechs Mil­lio­nen Juden öffentlich zu leugnen.
Volksver­het­zung kann in Deutsch­land mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug
bestraft werden. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) kri­tisierte das Vorhaben als
“unglaubliche Pro­voka­tion”. Bei dem geplanten Auftritt in Auschwitz — “dem
Sym­bol für die Nazi-Ver­brechen” — gehe es Mahler “um nichts weniger, als die
Ver­brechen der Nazis zu verniedlichen und die Opfer zu belei­di­gen”, erklärte
der Min­is­ter. “Unter dem Gesicht­spunkt der his­torischen Verantwortung
Deutsch­lands für die Ermor­dung von sechs Mil­lio­nen Juden wäre durch Mahlers
Auftritt mas­siv­er Schaden für erhe­bliche Belange der Bundesrepublik
Deutsch­land ent­standen”, betonte Schön­bohm. Die Ver­fas­sungss­chützer, die die
Pläne aufdeck­ten, hät­ten “gute Arbeit” geleistet. 

Erst vor Tagen habe ein recht­sex­tremes Vorauskom­man­do Gaskam­mern in
Auschwitz ver­messen sowie Film- und Fotoauf­nah­men gemacht. Die Dat­en und
Bilder soll­ten offen­bar als Beleg für die Behaup­tung her­hal­ten, dass die
Nazi-Ver­brechen ein weit gerin­geres Aus­maß hat­ten, als die
Geschichts­forschung nachgewiesen hat. 

Im Mai waren Mahlers Pläne den Ver­fas­sungss­chützern bekan­nt gewor­den — im
Umkreis des neon­azis­tis­chen Intellek­tuellen-Zirkels “Deutsches Kol­leg”, in
dem der 67-Jährige den Ton angibt. Vor zwei Wochen deutete sich zudem an,
dass Medi­en die Pro­voka­tio­nen öffentlichkeitswirk­sam ver­bre­it­en sollten.
Details sind nicht bekannt. 

Das “Deutsche Kol­leg” beste­ht aus 40 bis 50 Mit­gliedern, die das Dritte
Reich — beson­ders den Anti­semitismus — ver­her­rlichen. Unter
Sicher­heit­sex­perten gilt es als “intellek­tuelle Speer­spitze des deutschen
Recht­sex­trem­is­mus”. Ent­standen ist das “Deutsche Kol­leg” 1994 aus dem
Leserkreis Berlin der Jun­gen Frei­heit. Die Wochen­zeitschrift “Junge
Frei­heit” gilt als Pub­lika­tion der so genan­nten neuen Recht­en und wird von
mehreren Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den beobachtet, in Bran­den­burg jedoch nicht.
Radikalisiert hat­te sich das “Deutsche Kol­leg” mit Mahlers Beitritt 1999.
Seit­dem ist der ehe­ma­lige Linkster­ror­ist mehrfach mit antisemitischen
Äußerun­gen aufge­fall­en. Die Staat­san­waltschaft Berlin ermit­telt seit zehn
Tagen wegen Volksver­het­zung gegen Mahler. Ihm wird vorge­wor­fen, bei einer
Ver­anstal­tung am 2. Sep­tem­ber 2002 von ihm ver­fasste Schriften mit
volksver­het­zen­den und anti­semi­tis­chen Pas­sagen verteilt zu haben. 

Mahler hat­te die NPD als Anwalt im Parteiver­botsver­fahren vertreten. Nach
dem Scheit­ern des Ver­fahrens ver­ließ Mahler die neon­azis­tis­che Partei -
ange­blich, weil sie ihm nicht extrem genug ist.

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