(Berlin, 12.11., Pressemitteilung der “Initiative gegen Heldengedenken in HaIbe”) Das zuständige Ordnungsamt des Landes Schenkenländchen verwehrt den Opfern des deutschen
Faschismus eine gebührende Ehrung durch AntifaschistInnen. Die geplante Mahn- und Gedenkveranstaltung zu Ehren der sowjetischen/ukrainischen Zwangsarbeiterlnnen am 15.
November 2003 auf dem Waldfriedhof in Halbe bleibt weiterhin verboten.
In der Begründung heißt es, die Veranstaltung zum Gedenken an die ZwangsarbeiterInnen sei eine politische Veranstaltung und somit “nicht mit dem Ziel und Zweck des Friedhofs vereinbar, im Gegenteil, sie laufe diesem geradezu zuwider”.
Wir stellen fest, das die Existenz von Gräbern sowjetischer/ukrainischer ZwangsarbeiterInnen auf
dem Waldfriedhof in Halbe das Ergebnis von Politik ist, und zwar deutscher Politik während der NS-Zeit. Und somit steht das Gedenken an die Opfer des deutschen Faschismus zwangsläufig in einem politischen Zusammenhang.
Eine weitere Mahnwache und Gedenkveranstaltung ist von der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz
e.V. auf dem Waldfriedhof in Halbe, an den Gräbern der dort ruhenden 57 ermordeten Wehrmachtsdeserteure, angemeldet worden. Eine Entscheidung des Ordnungsamts des Landes
Schenkenländchen steht noch aus.
Die antifaschistische Kundgebung sollte nach mündlicher Absprache mit der Polizei Lindenstraße Ecke Barutherstraße stattfinden. Die nun schriftlich erfolgte Verfügung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder beinhaltet für uns indiskutable Auflagen. So soll die Kundgebung weiter ins Abseits gedrängt werden (Schweriner Str. hinter den Abzweig Strandweg) und “der Einsatz eines Lautsprecherwagens” wird untersagt. So soll antifaschistischer Protest gegen “nationalsozialistisches Heldengedenken” unsichtbar und unhörbar gemacht werden. Zur Zeit werden juristische Schritte dagegen abgewogen.
Der Nazi-Anmelder Lars Jacobs klagt jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das neuerliche
Verbot des Aufmarsches durch die Polizei. Die Nazis erwarten eine Bestätigung des Urteils aus erster
Instanz. Dort hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder das polizeiliche Verbot des Nazi-Aufmarschs aufgehoben und erlaubte auch das mitführen von Trommeln und Fahnen.
Somit deutet sich für den 15. November in Halbe folgendes Szenario an: Alt- und Neonazis marschieren mit Trommelwirbel Richtung Waldfriedhof Halbe und ehren ihre sogenannten Helden. Antifaschistischer Protest wird weitgehend eingeschränkt bzw. unterbunden. Die Ehrung der Opfer des deutschen Faschismus wird mit fadenscheinigen Begründungen untersagt.
Das ist die politische Realität im Deutschland 2003, von Vergangenheitsbewältigung keine Spur!
Das Bündnis von Antifaschistischen Gruppen aus Berlin/Brandenburg und VVN-BdA Berlin rufen zur
massenhaften Beteiligung an den antifaschistischen Gegenveranstaltungen in Halbe am 15.11.2003
ab 11 Uhr auf.