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Antifagedenken auf Friedhof in Halbe bleibt verboten, Antifa-Kundgebung mit schweren Auflagen

(Berlin, 12.11., Pressemit­teilung der “Ini­tia­tive gegen Heldenge­denken in HaIbe”) Das zuständi­ge Ord­nungsamt des Lan­des Schenken­länd­chen ver­wehrt den Opfern des deutschen
Faschis­mus eine gebührende Ehrung durch AntifaschistIn­nen. Die geplante Mahn- und Gedenkver­anstal­tung zu Ehren der sowjetischen/ukrainischen Zwangsar­beit­erlnnen am 15.
Novem­ber 2003 auf dem Wald­fried­hof in Halbe bleibt weit­er­hin verboten. 

In der Begrün­dung heißt es, die Ver­anstal­tung zum Gedenken an die Zwangsar­bei­t­erIn­nen sei eine poli­tis­che Ver­anstal­tung und somit “nicht mit dem Ziel und Zweck des Fried­hofs vere­in­bar, im Gegen­teil, sie laufe diesem ger­adezu zuwider”. 

Wir stellen fest, das die Exis­tenz von Gräbern sowjetischer/ukrainischer Zwangsar­bei­t­erIn­nen auf
dem Wald­fried­hof in Halbe das Ergeb­nis von Poli­tik ist, und zwar deutsch­er Poli­tik während der NS-Zeit. Und somit ste­ht das Gedenken an die Opfer des deutschen Faschis­mus zwangsläu­fig in einem poli­tis­chen Zusammenhang. 

Eine weit­ere Mah­nwache und Gedenkver­anstal­tung ist von der Bun­desvere­ini­gung Opfer der NS-Militärjustiz
e.V. auf dem Wald­fried­hof in Halbe, an den Gräbern der dort ruhen­den 57 ermorde­ten Wehrma­chts­de­ser­teure, angemeldet wor­den. Eine Entschei­dung des Ord­nungsamts des Landes
Schenken­länd­chen ste­ht noch aus. 

Die antifaschis­tis­che Kundge­bung sollte nach mündlich­er Absprache mit der Polizei Lin­den­straße Ecke Baruther­straße stat­tfind­en. Die nun schriftlich erfol­gte Ver­fü­gung des Polizeiprä­sid­i­ums Frankfurt/Oder bein­hal­tet für uns indiskutable Aufla­gen. So soll die Kundge­bung weit­er ins Abseits gedrängt wer­den (Schw­er­iner Str. hin­ter den Abzweig Strandweg) und “der Ein­satz eines Laut­sprecher­wa­gens” wird unter­sagt. So soll antifaschis­tis­ch­er Protest gegen “nation­al­sozial­is­tis­ches Heldenge­denken” unsicht­bar und unhör­bar gemacht wer­den. Zur Zeit wer­den juris­tis­che Schritte dage­gen abgewogen. 

Der Nazi-Anmelder Lars Jacobs klagt jet­zt vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gegen das neuerliche
Ver­bot des Auf­marsches durch die Polizei. Die Nazis erwarten eine Bestä­ti­gung des Urteils aus erster
Instanz. Dort hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder das polizeiliche Ver­bot des Nazi-Auf­marschs aufge­hoben und erlaubte auch das mit­führen von Trom­meln und Fahnen. 

Somit deutet sich für den 15. Novem­ber in Halbe fol­gen­des Szenario an: Alt- und Neon­azis marschieren mit Trom­mel­wirbel Rich­tung Wald­fried­hof Halbe und ehren ihre soge­nan­nten Helden. Antifaschis­tis­ch­er Protest wird weit­ge­hend eingeschränkt bzw. unter­bun­den. Die Ehrung der Opfer des deutschen Faschis­mus wird mit faden­scheini­gen Begrün­dun­gen untersagt. 

Das ist die poli­tis­che Real­ität im Deutsch­land 2003, von Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung keine Spur! 

Das Bünd­nis von Antifaschis­tis­chen Grup­pen aus Berlin/Brandenburg und VVN-BdA Berlin rufen zur
massen­haften Beteili­gung an den antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen in Halbe am 15.11.2003
ab 11 Uhr auf. 

Halbe-Info­s­eit­en: Infori­ot, Red Halbe

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