Am 9.2. fand am Amtsgericht Moabit der dritte und letzte Prozeßtag gegen einen Bernauer Antifaschisten statt. Ihm wurde vorgeworfen am 1. Mai bei der Räumung einer Blockade an der Lichtenberger Brücke die sich auf der Route des NPD-Aufmarsches befand, Widerstand geleistet zu haben und einen Polizeibeamten getreten und geschlagen zu haben.
Dieselben Vorwürfe bezogen sich auf einen Vorfall vor dem Abschiebegewahrsam in Berlin-Grünau. Am 6. Juni griff die Polizei dort eine Demonstration gegen den NPD-Zentrale in Köpenick und den Abschiebeknast an und nahm dabei den Angeklagten fest.
Für beide Vorfälle präsentierte die Verteidigung Entlastungszeugen, die anschaulich machten, dass die Gewalt eindeutig von der Polizei ausging und der Angeklagte keinesfalls die Polizeibeamten getreten oder geschlagen hat. Die Richterin ließ aber von Anfang an keine Zweifel an ihrem Verurteilungswillen erkennen, erklärte in ihrer Urteilsbegründung die entlastenden Aussagen für irrelevant. Die belastenden Aussagen mehrerer Polizeibeamter hielt sie dagegen für zweifelsfrei glaubwürdig.
Die Staatsanwaltschaft dagegen macht in ihrem Plädoyer deutlich, dass dem Angeklagten die Vorwürfe nicht nachzuweisen seien. Allerdings wären dem Angeklagten die Angriffe auf die Polizeibeamten durchaus zuzutrauen und deswegen eine Strafe von 120 Tagessätzen durchaus angemessen. Der Anwalt des Angeklagten wies auf die politische Dimension des Verfahrens hin. In einer Zeit in der sogar die politische Elite des Landes zum Widerstand gegen den Rechtsextremismus aufruft, steht ein Antifaschist wegen solchen Widerstandes vor Gericht. Er machte noch mal deutlich, dass die Vorwürfe nicht bewiesen werden konnten und forderte entsprechend des Grundsatzes “Im Zweifel für den Angeklagten” einen Freispruch.
Die Richterin entschied dann auf eine Geldstrafe zu 100 Tagessätzen a 15 Euro. Die Verteidigung hat aber bereits Berufung angekündigt, so dass das Verfahren vor dem Berliner Landgericht noch einmal aufgerollt wird.