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Antifaschist zu 100 Tagessätzen verurteilt

Am 9.2. fand am Amts­gericht Moabit der dritte und let­zte Prozeß­tag gegen einen Bernauer Antifaschis­ten statt. Ihm wurde vorge­wor­fen am 1. Mai bei der Räu­mung ein­er Block­ade an der Licht­en­berg­er Brücke die sich auf der Route des NPD-Auf­marsches befand, Wider­stand geleis­tet zu haben und einen Polizeibeamten getreten und geschla­gen zu haben.
Diesel­ben Vor­würfe bezo­gen sich auf einen Vor­fall vor dem Abschiebege­wahrsam in Berlin-Grü­nau. Am 6. Juni griff die Polizei dort eine Demon­stra­tion gegen den NPD-Zen­trale in Köpenick und den Abschiebek­nast an und nahm dabei den Angeklagten fest.

Für bei­de Vor­fälle präsen­tierte die Vertei­di­gung Ent­las­tungszeu­gen, die anschaulich macht­en, dass die Gewalt ein­deutig von der Polizei aus­ging und der Angeklagte keines­falls die Polizeibeamten getreten oder geschla­gen hat. Die Rich­terin ließ aber von Anfang an keine Zweifel an ihrem Verurteilungswillen erken­nen, erk­lärte in ihrer Urteils­be­grün­dung die ent­las­ten­den Aus­sagen für irrel­e­vant. Die belas­ten­den Aus­sagen mehrerer Polizeibeamter hielt sie dage­gen für zweifels­frei glaubwürdig.

Die Staat­san­waltschaft dage­gen macht in ihrem Plä­doy­er deut­lich, dass dem Angeklagten die Vor­würfe nicht nachzuweisen seien. Allerd­ings wären dem Angeklagten die Angriffe auf die Polizeibeamten dur­chaus zuzu­trauen und deswe­gen eine Strafe von 120 Tagessätzen dur­chaus angemessen. Der Anwalt des Angeklagten wies auf die poli­tis­che Dimen­sion des Ver­fahrens hin. In ein­er Zeit in der sog­ar die poli­tis­che Elite des Lan­des zum Wider­stand gegen den Recht­sex­trem­is­mus aufruft, ste­ht ein Antifaschist wegen solchen Wider­standes vor Gericht. Er machte noch mal deut­lich, dass die Vor­würfe nicht bewiesen wer­den kon­nten und forderte entsprechend des Grund­satzes “Im Zweifel für den Angeklagten” einen Freispruch.

Die Rich­terin entsch­ied dann auf eine Geld­strafe zu 100 Tagessätzen a 15 Euro. Die Vertei­di­gung hat aber bere­its Beru­fung angekündigt, so dass das Ver­fahren vor dem Berlin­er Landgericht noch ein­mal aufgerollt wird. 

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