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Versammlungsverbot auch für Soldatenfriedhof Halbe

(RBB Online, 14.02.05) Ein ver­schärftes Ver­samm­lungsrecht muss nach Mei­n­ung von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) kün­ftig auch für den Sol­daten­fried­hof in Halbe (Dahme-Spree­wald) gelten. 

Hier gebe es bei den Vorstel­lun­gen der rot-grü­nen Bun­desregierung noch Nachbesserungs­be­darf, sagte Schön­bohm am Mon­tag in Pots­dam. Danach wäre derzeit wohl nur ein Ort wie das ehe­ma­lige Konzen­tra­tionslager Sach­sen­hausen vor einem Auf­marsch von Recht­sex­trem­is­ten zu bewahren. 

Halbe ist jedes Jahr am Volk­strauertag Tre­ff­punkt für Recht­sradikale. Dieser bun­desweit größte Fried­hof für Gefal­l­ene des Zweit­en Weltkriegs sollte eben­so wie andere sym­bol­is­che Orte für Kundge­bun­gen ges­per­rt wer­den, meinte Schönbohm. 

Die Bun­desregierung will möglichst schon bis Anfang Mai mit ein­er Ver­schär­fung des Ver­samm­lungs- und Strafrechts Aufmärsche von Recht­sex­trem­is­ten erschweren. 

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