Kategorien
Uncategorized

Antifaschisten freigesprochen

Es hätte auch schneller gehen kön­nen. Unter großem öffentlichen Inter­esse wur­den gestern zehn Antifaschis­ten in einem Sam­melver­fahren vor dem Zehdenick­er Amts­gericht freige­sprochen. Sie soll­ten gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz ver­stoßen haben. 

Als am 3. März dieses Jahres eine von zwei Kundge­bun­gen gegen einen Nazi­auf­marsch in Halbe been­det war, wider­set­zten sich rund 100 Antifaschis­ten der polizeilichen Anord­nung, zur anderen Kundge­bung zu gehen. Nach mehrma­liger Auf­forderung räumte die Polizei die Straße, kesselte 70 Per­so­n­en und schick­te ihnen in der Folge Bußgeldbeschei­de über je 126,84 Euro (ND berichtete). Gut 30 von ihnen weigerten sich zu zahlen. Für sie ist es ihr gutes Recht und ihre Pflicht, gegen Nazis zu protestieren. 

Doch nach Ansicht der Polizei war die Kundge­bung been­det. Die Men­schen standen damit nicht mehr unter dem Schutz des Ver­samm­lungsrechts. Das bestätigte auch ein Hun­dertschaft­führer aus Bay­ern, der als Zeuge vor Gericht aussagte. 

Die AnwältIn­nen der Angeklagten argu­men­tierten dage­gen, dass es sich um eine »spon­tane Ver­samm­lung« gehan­delt habe, die somit vom Grundge­setz geschützt sei. Es hätte ein­er deut­lich vernehm­baren Auflö­sungserk­lärung der Polizei bedurft, bevor die Straße geräumt wurde. Diese Erk­lärung habe es aber nicht gegeben. Damit sei die Räu­mung rechtswidrig erfol­gt und so könne auch keine Ord­nungswidrigkeit vor­liegen. Dem stimmten sowohl der Richter als auch der Staat­san­walt bere­its mit­tags zu. 

Zur Ein­stel­lung des Ver­fahrens wollte sich der Staat­san­walt den­noch nicht durchrin­gen. Plöt­zlich gab er zu Bedenken, dass die Auf­forderung der Polizei eben­so gut eine »spon­tane Beau­fla­gung« der Spon­tan­ver­samm­lung hätte sein kön­nen und damit recht­ens. Er beantragte deshalb die Lesung von 36 Seit­en Ein­satzpro­tokoll und Sich­tung von mehrstündi­gem Video­ma­te­r­i­al. Der Ankläger wollte so prüfen, ob hin­ter der polizeilichen Auf­forderung »bitte begeben Sie sich zu der anderen Kundge­bung« nicht doch eine mündliche Auflage zum Ort der Ver­samm­lung steck­te. Alle anderen roll­ten mit den Augen. Der Richter wies den Beweisantrag zurück und sprach die zehn Angeklagten am späten Nach­mit­tag frei. 

Übri­gens: Ein paar Unter­stützer begrüßten die Angeklagten mit Trans­par­enten vor dem Amts­gericht. Ein eifriger Ort­spolizist sah darin eine nicht angemeldete Ver­samm­lung, rief flugs Ver­stärkung her­bei und ließ Per­son­alien fest­stellen. Den Leuten dro­ht nun ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Ver­stoßes gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz. Auf ein Wieder­se­hen in Zehdenick!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot