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Freispruch für Gegendemonstranten

Poli­tik­er rufen gern zu “zivilem Unge­hor­sam” gegen Recht­sex­trem­is­ten auf. Doch ger­ade weil sie eine Neon­azide­mo block­ierten, erhiel­ten ca. 70 Men­schen einen Bußgeldbescheid über 124 Euro. Zwölf Gegen­demon­stran­ten zogen vor Gericht, und das entsch­ied: Sie brauchen nicht zu zahlen. 

Irmela Men­sah-Schramm, beseit­igt seit Jahren ehre­namtlich Nazis­chmier­ereien, wurde schon oft für ihr Engage­ment geehrt. Mon­tag­mor­gen sollte sich die 62-Jährige jedoch wegen ein­er Bestra­fung am Amts­gericht in Zehdenick ein­find­en: „Ich bin angeklagt wegen Ver­stoßes gegen das Ver­samm­lungsrecht. Aber natür­lich geh ich dage­gen an, weil ich nicht bere­it bin, das zu bezahlen.“ 

Mit ihr wehrten sich elf weit­ere Bran­den­burg­er und Berlin­er im Alter zwis­chen 18 und 70 Jahren gegen ihre Bußgeldbeschei­de. Der Anlass: Im März hat­ten sie sich nach ein­er Kundge­bung gegen Rechts in Halbe nicht von ihrem Platz entfernt. 

Stattdessen sind sie ein­fach auf der Straße geblieben, dort wo später die NPD marschieren sollte — den Platzver­weisen der Polizei zum Trotz. Ermutigt, sagen sie, fühlten sie sich nicht zulet­zt von Bran­den­burg­er Politikern. 

Eine angenehme Über­raschung erlebten die Betrof­fe­nen und ihre Unter­stützer dann allerd­ings im Gerichtssaal. Die Bußgeldbeschei­de wur­den zurück­ge­zo­gen. Begrün­det wurde dies damit, dass auch eine spon­tane Ver­samm­lung legal und damit zu schützen sei. Eine Auflö­sung — etwa aus Sicher­heits­grün­den — hätte die Polizei jedoch klar anord­nen müssen. Die Anwälte sehen das als Sieg für die Versammlungsfreiheit. 

Für Irmela Men­sah-Schramm ist auch ein Stück Gerechtigkeit wieder­hergestellt. Sie nimmt das Urteil als Ermu­ti­gung. Recht­skräftig sind die Urteile allerd­ings noch nicht. Die Staat­san­waltschaft ist nicht ein­ver­standen. Möglich scheint, dass sie Beschw­erde einlegt.

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