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Antira-Organisationen wollen Auflösung von Sammelunterkünfte

Antirassistische Organisationen stellen Forderungen zur konsequenten Auflösung von Gemeinschaftsunterkünfte auf

 

Mit einem umfan­gre­ichen Forderungspa­pi­er ruft ein
Bünd­nis aus See­brücke Pots­dam, Flüchtlingsrat Bran­den­burg, Refugees
Eman­ci­pa­tion e.V., we’ll come unit­ed Berlin/Brandenburg und Potsdam
Kon­voi die Stadt Pots­dam dazu auf, den Beschluss zur Auflö­sung der
Gemein­schaft­sun­terkün­fte glaub­würdig und kon­se­quent umzusetzen.
Das Bünd­nis reagiert damit auf die erste Vor­lage eines Konzepts der
Stadtver­wal­tung, die am morgi­gen Dien­stag, den 01.09.2020 im
Gesund­heit­sauss­chuss der Lan­deshaupt­stadt Pots­dam nochmals zur
Diskus­sion gestellt wird.

Die anti­ras­sis­tis­chen Organ­i­sa­tio­nen set­zen sich für eine tatsächliche
Auflö­sung der Gemein­schaft­sun­terkün­fte zugun­sten von Woh­nun­gen ein.
Dage­gen hat das durch die Stadt vorgelegte Konzept lediglich Maßnahmen
zur Umgestal­tung der zen­tralen Gemein­schaft­sun­terkün­fte in
“woh­nungsähn­lichen” Wohn­raum konkretisiert, bei Belassen der
inte­gra­tions­feindlichen Unter­bringungs­form, teil­weise am Rande der
Stadt. Maß­nah­men bezüglich der Aus­län­der­be­hörde oder hinsichtlich
ein­er tat­säch­lichen Woh­nung­sun­ter­bringung wer­den entwed­er gar nicht
erwäh­nt oder erschöpfen sich in ver­mut­lich folgenlosen
Wil­lens­bekun­dun­gen ohne konkrete Zeitplanung.

Bis spätestens Ende 2022 soll die Stadt dafür sor­gen, dass allen
Men­schen in dieser Stadt aus­re­ichend Wohn­raum und Teil­habe an der
Gesellschaft ermöglicht wer­den – egal, welch­er Herkun­ft sie sind.

Das Forderungspa­pi­er zeigt eine Vielzahl von Maß­nah­men auf, um dieses
Ziel zu erre­ichen. So muss not­falls der Ober­bürg­er­meis­ter die
Aus­län­der­be­hörde anweisen, grund­sät­zlich allen Per­so­n­en in den Heimen
eine Auszugser­laub­nis zu erteilen. Die Pots­damer Ausländerbehörde
ver­weigert bish­er ca. 800 GU-Bewohner*innen im Asylver­fahren oder mit
Dul­dungssta­tus eine Auszugser­laub­nis, obwohl dies im
Ermessensspiel­raum der Behörde liegt.

Die vie­len Aus­sagen des Pots­damer Inte­gra­tionskonzepts zur Integration
und zum Gewaltschutz dür­fen nicht mis­sachtet wer­den. Nur mit einer
dezen­tralen Wonhnung­sun­ter­bringung und ein­er guten sozialen
Infra­struk­tur kön­nen die eige­nen Ziele des Integrationskonzepts
erre­icht wer­den. Aus­gaben für Mach­barkeitsstu­di­en zum Umbau von
inte­gra­tions­feindlichen Unterkün­ften wie Mar­quardter Chaussee dürfen
erst gar nicht in Auf­trag gegeben wer­den. Vielmehr müssen Heime wie in
Mar­quardt, Lerchen­steig, Han­delshof und Groß Glienicke auf­grund ihrer
Isoliertheit geschlossen werden.

Forderungspa­pi­er

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