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Anwalt fordert milde Strafe im Mordprozess


(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Im Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in
Pot­zlow hat der Vertei­di­ger des Angeklagten Sebas­t­ian F. dessen sofortige
Freilas­sung beantragt. Zudem forderte Anwalt Ulrich Drewes am Mon­tag im
Landgericht Neu­rup­pin eine milde Strafe. Der 18-jährige Angeklagte solle nur
zu gemein­nütziger Arbeit oder ein­er Geld­strafe verurteilt wer­den. Grund: Das
Gericht habe nicht ein­deutig klären kön­nen, inwieweit Sebas­t­ian F. an der
Tötung von Mar­i­nus durch die bei­den Mitangeklagten beteiligt gewe­sen sei. 

 

Die Anklage hat­te für Sebas­t­ian F. neun Jahre und acht Monate Haft
gefordert. Sie wirft den drei Angeklagten die gemein­same Ermor­dung von
Mar­i­nus vor. Die Angeklagten hät­ten ihn stun­den­lang gequält und dann seinen
Kopf an einem Stein­trog zertreten. Der Vertei­di­ger von Sebas­t­ian F. sagte,
sein Man­dant habe sich nur anfangs an der Tat beteiligt und damit der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig gemacht. Bei den anfänglichen
Auseinan­der­set­zun­gen habe es sich um “nicht wesentlich mehr als eine
Kabbelei” gehan­delt. “Ein so genan­nter Bor­d­stein-Kick ist sich­er brutal,
aber er ist nicht grausam. Er ist effizient, um jeman­den zu töten”,
behauptete Drewes. 

 

“Diese Wort­wahl ist beschöni­gend, nicht angemessen für eine solche Tat”,
sagt Thomas Weichelt, Anwalt der Eltern von Mar­i­nus. Zeu­gen ätten ausgesagt,
Sebas­t­ian F. habe auf Mar­i­nus Kopf uriniert, ihn beschimpft und gezwungen,
in den Trog zu beißen. 

 

Pot­zlow-Prozess: Vertei­di­ger nen­nt Strafantrag “absurd”

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um den Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl hat
der Vertei­di­ger eines Angeklagten die von der Staat­san­waltschaft geforderte
Jugend­strafe abgelehnt. Der Anwalt Ulrich Drewes forderte am Mon­tag am
Landgericht Neu­rup­pin, für seinen Man­dan­ten den Haft­be­fehl aufzuheben. Das
Gericht solle ihm stattdessen Erziehungs- oder Zucht­maß­nah­men auferlegen;
dazu zählen unter anderem Jugen­dar­rest und gemein­nützige Arbeit. Die
Staat­san­waltschaft hat­te eine Jugend­strafe von fast zehn Jahren Gefängnis
beantragt. 

 

“Dieser Strafantrag ist absurd”, sagte der Anwalt. Er warf der
Anklage­be­hörde vor, die Angeklagten vorverurteilt und damit ein
Men­schen­recht ver­let­zt zu haben. “In diesem Land gibt es noch die
Unschuldsver­mu­tung bis zum Urteil”, sagte Drewes. 

 

Sein 18 Jahre alter Man­dant habe sich an den Mis­shand­lun­gen des Schülers im
Juli 2002 in Pot­zlow (Uck­er­mark) beteiligt und sei der zweifachen
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig. “Es war sich­er mehr als eine
Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr.” Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
haben der 18-Jährige und das eben­falls angeklagte Brüder­paar den Schüler
stun­den­lang geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei
allein das Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen und gefärbte
Haare. 

 

Mar­i­nus musste laut Staat­san­waltschaft in einem ehe­ma­li­gen Stall in einen
Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jün­gere Brud­er mit seinen
Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Vor­bild für diese Tat
sei der so genan­nte Bor­d­stein­kick aus dem Film “Amer­i­can His­to­ry X” gewesen.
Der tödliche Fußtritt sei zwar bru­tal, aber nicht grausam, sagte der Anwalt.
Sein Man­dant habe sich daran nicht beteiligt. 

 

Der älteste, erwach­sene Angeklagte soll nach dem Willen der
Staat­san­waltschaft lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn
Jahre. Die Vertei­di­ger der Brüder plädieren am 2. Okto­ber, das Urteil soll
am 9. Okto­ber gesprochen werden. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anwalt gegen Haft

Plä­doy­er im Mord­fall Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Er sprach über­raschend kurz und will nicht ein­mal eine Haftstrafe
akzep­tieren: Im ersten Plä­doy­er der Vertei­di­gung im Prozess zum Mord an dem
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat Recht­san­walt Ulrich Drewes für den
Angeklagten Sebas­t­ian F. (18) lediglich “Zucht­mit­tel und/oder
Erziehungs­maß­nah­men” gefordert — also eine Geld­strafe oder gemeinnützige
Arbeit. Sein Man­dant habe bei der Tat im Dorf Pot­zlow nur zwei gefährliche
Kör­per­ver­let­zun­gen began­gen, sagte der Vertei­di­ger der Jugend­kam­mer des
Landgerichts Neu­rup­pin. Außer­dem beschuldigte Drewes in seinem halbstündigen
Plä­doy­er die Staat­san­waltschaft, sie habe über die Medi­en eine
Vorverurteilung aller drei Angeklagten bewirkt. Mit dieser “Stim­mungs­mache
auf niedrig­stem Niveau” habe die Anklage­be­hörde das Men­schen­recht der
Unschuldsver­mu­tung “nach­haltig ver­let­zt”. Damit sei von Anfang an kein
faires Ver­fahren möglich gewesen. 

 

Die Staat­san­waltschaft hat­te, wie berichtet, in ihrem Plä­doy­er für Sebastian
F. neun Jahre und acht Monate Jugend­haft wegen ver­sucht­en Mordes verlangt.
Das angeklagte Brüder­paar Mar­co (24) und Mar­cel S. (18) sei hingegen
schuldig, Mar­i­nus Schöberl ermordet zu haben. Für Mar­co S. fordert die
Staat­san­waltschaft lebenslange Haft, bei Mar­cel S. die Jugendhöchststrafe,
zehn Jahre. In der Anklageschrift war auch Sebas­t­ian F. Mord vorgehalten
wor­den — doch ließ sich im Prozess nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nicht
nach­weisen, dass Sebas­t­ian F. tat­säch­lich an der Tötung von Mar­i­nus Schöberl
mit­gewirkt hat. Das Opfer war in der Nacht zum 13. Juli 2002 von den drei
Recht­sex­trem­is­ten mit Schlä­gen und Trit­ten trak­tiert wor­den. In einem Stall
in Pot­zlow wurde Schöberl gezwun­gen, in die Betonkante eines Schweinetrogs
zu beißen. Anschließend sprang Mar­cel S. auf den Hin­terkopf des Opfers.
Später wurde Schöberl in ein­er Jauchegrube verscharrt. 

 

Nach Auf­fas­sung von Drewes hat Sebas­t­ian F. lediglich zu Beginn bei den
Mis­shand­lun­gen mit­gemacht. Die drei Schläger und ihr Opfer hat­ten im Dorf
Strehlow in ein­er Woh­nung zusam­men mit drei Erwach­se­nen gezecht. Mar­co S.
fing dann an, Mar­i­nus Schöberl zu schla­gen und zwang ihn, sich als “Jude” zu
beze­ich­nen. Anschließend wurde Schöberl län­gere Zeit mis­shan­delt. Sebastian
F. soll laut Staat­san­waltschaft auf ihn uriniert haben. Außer­dem habe F. so
heftig zugeschla­gen, dass Schöberl mit seinem Stuhl nach hin­ten fiel.
Vertei­di­ger Drewes meinte jedoch, ohne Details zu nen­nen, “das war nicht
wesentlich mehr als eine Kabbelei”. Nach­dem die drei Angeklagten mit
Schöberl zu den Stal­lun­gen gefahren seien, habe F. auch nur aus Angst vor
den Brüdern S. zu Schöberl gesagt, er solle in den Trog beißen. 

 

Am 2. Okto­ber sollen die anderen bei­den Vertei­di­ger plädieren.

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