BRANDENBURG/HAVEL. Der Rechtsanwalt des Kongolesen Talaka Ndualu, der
mit
seiner Familie in Brandenburg/Havel Kirchenasyl gesucht hat, will
Anzeige
gegen Unbekannt erstatten. “Personenbezogene Akten des Bundesamtes für
die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind unter Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz an die Öffentlichkeit gegeben worden”, sagte Anwalt
Stefan
Gräbner am Dienstag. Der Hintergrund: In einem Bericht des
Nachrichtenmagazins Focus war der Kongolese der Vergewaltigung
bezichtigt
worden. Das Magazin stützte sich dabei auf die Vernehmungsprotokolle
von
1993, die Focus zugespielt worden waren. Gräbners Verdacht: Die
Ausländerbehörde oder das Potsdamer Innenministerium könnten die Akten
aus
politischen Motiven weitergereicht haben.
Streit gibt es um den Inhalt: Nach Focus-Lesart der Protokolle hat sich
Ndualu bei dieser Vernehmung selbst bezichtigt, 1992 während einer
Demonstration gegen das Mobutu-Regime an einer Vergewaltigung beteiligt
gewesen zu sein. Die evangelische Kirche und Rechtsanwalt Gräbner
verweisen
auf einen Übersetzungsfehler. In der zentralafrikanischen Sprache
Lingala
bedeute Demonstration und Vergewaltigung dasselbe. Gräbner: Ndualu habe
gesagt, dass er sich an einer Demonstration beteiligt habe. Experten
äußern
sich unterschiedlich. “Ich prüfe auch rechtliche Schritte gegen Focus”,
sagte Gräbner.
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