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Aram M. will nicht zurück

Aram M.: „Nach Arme­nien zurück­zukehren ist für mich keine Option!“
Während seines 17. Leben­s­jahrs stellte der heute 30-jährige Aram fest, dass er sich von Män­nern ange­zo­gen fühlt. Ein Gefühl, das in seinem Heimat­land Arme­nien unter anderem als Krankheit eingestuft wird. Als er im Jahr 2004 zum Wehr­di­enst einge­zo­gen wer­den soll, weigert er sich diesen anzutreten, denn als Homo­sex­ueller unter Men­schen zu sein, die nicht männlich genug sein kön­nen, ist für ihn undenkbar. Des Weit­eren fürchtet er Über­griffe, soll­ten sie von sein­er Homo­sex­u­al­ität erfahren.
Er wird vom Gericht zu acht Monat­en Gefäng­nis verurteilt. Von August 2004 bis April 2005 muss er ins Gefäng­nis. Dort ist er nicht nur den ver­balen Diskrimnierun­gen der Mithäftlinge und Wärter_innen son­dern auch ihren kör­per­lichen Über­grif­f­en aus­ge­set­zt. Durch die Schläge lei­det er bis heute unter ein­er Tini­tuserkrankung. Nach sein­er Freilas­sung erhält er noch ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, Am meis­ten trifft Aram jedoch die Reak­tion sein­er Eltern – sie begeg­nen ihm mit Abnei­gung und erk­lären, er sei eine Schande für die Fam­i­lie. Der Vater schlägt ihm einen Deal vor: wenn Aram sich bemüht, eine Frau zu heirat­en und ein aus sein­er Sicht nor­males Leben zu führen, darf er weit­er­hin im Eltern­haus wohnen. Aram stimmt dem zu. Bis zum Jahr 2010 gibt es keine weit­eren Prob­leme, Aram ver­steckt seine Homo­sex­u­al­ität und macht eine Aus­bil­dun­gen zum Frisör und eine weit­ere zum Floris­ten. Eines Tages kommt jedoch sein Vater uner­wartet nach Hause und trifft dort Aram und einen Fre­und eng umschlun­gen und küssend an. Der Vater ver­weist seinen Sohn der Woh­nung. Dieser lebt for­t­an in ein­er Wohnge­mein­schaft. Jeden Job, den er annimmt, ver­liert er nach nur weni­gen Wochen, da seine Arbeitgeber_innen über seine Homo­sex­u­al­ität informiert wer­den. Aram sieht für sich keine Per­spek­tive in seinem Heimat­land und beschließt im März 2011 dieses zu ver­lassen und in Bel­gien Asyl zu beantra­gen. Nach­dem sein Antrag abgelehnt wird, bleibt ihm nur die Möglichkeit, wieder nach Arme­nien zurückzukehren.
Dort hat sich seine Sit­u­a­tion jedoch nicht verän­dert – die Fam­i­lie wollte weit­er­hin nichts mit ihm zu tun haben, die gefun­dene Arbeit ver­lor er schnell wieder. Nach­dem Aram einige Zeit auf der Straße lebte, entsch­ied der sich zum Jahre­sende 2013 dafür, nach Rus­s­land zu gehen und dort ein neues, ein besseres Leben zu begin­nen. Er fand Arbeit und hat­te eine Woh­nung und fand schnell einen Fre­und. Bei­de entschließen sich zusam­men ein Zim­mer in ein­er 2‑Raum-Woh­nung anzu­mi­eten. Die Ver­mi­eterin, sie wohnt im zweit­en Zim­mer, ahnt nicht, dass die bei­den jun­gen Män­ner ein Paar sind. Doch eines Tages beobachtet sie die bei­den, wie sie sich küssen. Daraufhin ruft sie die Polizei. Aram und sein Lebenspart­ner wer­den ver­haftet und in der Polizeis­ta­tion diskri­m­iniert, geschla­gen. Des wei­eteren wird ihnen sex­u­al­isierte Gewalt ange­dro­ht, nach­dem sie sich weigerten ein Doku­ment zu unterze­ich­nen, in dem sie sich zu ihrer Homo­sex­u­al­ität beken­nen. Als sie wieder freige­lassen wur­den, fan­den sie Unter­schlupf in einem Heim. Dort lebten sie jedoch in getren­nten Räu­men und ver­bar­gen ihre Part­ner­schaft vor den anderen Bewohner_innen.
Am Abend des 30. Mai 2015 trafen sie sich in einem Park, um Zeit gemein­sam zu ver­brin­gen. Eine Gruppe von fünf Män­ner fol­gte ihnen, beschimpfte sie homo­phob und schlug sie anschließend zusam­men. Sowohl Aram und als auch sein Lebens­ge­fährte ver­loren während des Über­griffs das Bewusst­sein. Die bei­den jun­gen Män­ner beschließen, wed­er die Polizei noch ein Kranken­haus aufzusuchen, da sie Angst vor weit­er­er Repres­sion haben. Sie zogen sich anschließend in ihre Zim­mer zurück und warteten bis die Wun­den ver­heil­ten. Im Ver­lauf des Juli bucht­en sie zwei Flugtick­ets nach Istan­bul mit Zwis­chen­stopp in Berlin. Am 29. Juli lan­dete das Paar in Berlin-Tegel und beantragte Asyl. Im soge­nan­nten kleinen Inter­view macht­en sie nicht nur Angaben zu ihrem Reiseweg, son­dern auch über ihre Erfahrun­gen in Rus­s­land und Armenien.
Vom Flughafen wer­den sie in die bran­den­bur­gis­che Erstauf­nahmestelle nach Eisen­hüt­ten­stadt trans­feriert. Dort müssen sie in getren­nten Zel­ten schlafen, da die Lager­leitung die Part­ner­schaft der bei­den Män­ner nicht anerken­nt. Nach zwölf Tagen wird Aram nach Frankfurt/Oder und Vlad nach Bran­den­burg an der Hav­el trans­feriert. Vlad gelingt es, Kon­takt zu lokalen LGBTI-Aktivist_in­nen herzustellen. Gemein­sam set­zen sie sich mit Erfolg für die Zusam­men­führung des Paares ein. Auf­grund der sich langsam zus­pitzen­den Sit­u­a­tion im Heim und der Erfahrung mit ein­er anderen LGBTI-Aktivistin — sie wurde im Heim wegen ihrer sex­uellen Ori­en­tierung ange­grif­f­en — wohnen die bei­den mit einem weit­eren les­bis­chen Paar in ein­er Ver­bund­woh­nung. Während Aram ein Prak­tikum in einem Frisösa­lon macht, geht Vlad zum Deutschkurs. Ende April bekommt Aram einen Brief mit dem Inter­viewter­min, Vlad erhält keinen Brief. Erst nach­dem Unterstützer_innen wieder­holt Druck auf das BAMF aus­geübt hat­ten, erhal­ten bei­de einen gemein­sam Ter­min am 10. Mai. Während sein­er Befra­gung wird der Ver­such Arams, über die Diskri­m­inierung in Arme­nien zu sprechen, vom BAMF-Mitar­beit­er mit der Begrün­dung abgelehnt, dass Aram aus Rus­s­land ein­gereist sei und deswe­gen nur Rus­s­land eine Rolle spielt. In dem am 21. Juni erhal­te­nen Neg­a­tivbescheid wird darauf ver­wiesen, dass Aram in Arme­nien nicht ver­fol­gt wer­den würde und auch keine begrün­dete Furcht vor Ver­fol­gung vorge­bracht hat. Des Weit­eren wird darauf ver­wiesen, dass er Fam­i­lie vor Ort hat und diese ihn unter­stützen kön­nte. Das BAMF gab Aram im Inter­view am 10. Mai wed­er die Möglichkeit über seine Ver­fol­gung in Arme­nien zu bericht­en, noch hat es die Aus­sagen vom 29. Juli 2015 berück­sicht, in denen klar ste­ht, dass Arams Fam­i­lie ihn ver­stoßen hat und er in Arme­nien ver­fol­gt wird. Des Weit­eren wird seine Beziehung zu Vlad nicht anerkannt.
Wir verurteilen die Prax­is des BAMF scharf und fordern die Anerken­nung der Lebenspart­ner­schaft von Vlad und Aram. Des Weit­eren fordern wir eine Neube­w­er­tung seines Antrags unter Berück­sich­ti­gung aller von ihm vorge­bracht­en Fluchtgründe.
Aram und Vlad bleiben hier!

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