Emil Wendland
Emil Wendland wurde am 11.02.1942 in Gastau geboren und am 1. Juli 1992 von seinen Tätern im Schlaf völlig wehrlos überrascht und getötet. Sein erster Beruf war Lehrer, später arbeitete er als Verkaufsstellenleiter in der Molkerei-Verkaufsstelle. Emil Wendland wurde alkoholkrank. Mitte der 1980er Jahre besiegte er die Krankheit – leider nur für kurze Zeit. Als Nachbarn ihn am 9. November 1990 auf ein Glas Sekt einluden, um die neu gewonnene Freiheit zu feiern, wurde er rückfällig und schaffte es nicht mehr, abstinent zu werden. Nach der „Wende“ übernachtete er immer öfter auf Bänken im Freien, da er nicht mehr in der Lage war, nach Hause zu kommen.1
Der Ort
Neuruppin war in den 1990er Jahren ein Zentrum des militanten Neonazismus in Brandenburg. Oft kam es zu Gewaltausbrüchen. Bereits im Sommer 1990 schlugen die Rechten los: 15 Neonazi-Skinheads überfielen mit Baseballschlägern und dem Ruf „Rechtsradikale werden siegen“ ein Zeltdorf, auf dem gegen den sowjetischen Militärflugplatz am Stadtrand protestiert wurde. Am Folgetag greifen die Rechten erneut an. Ein weiteres Beispiel: Wenige Monate nach dem Mord an Emil Wendland ziehen im November 1992 acht Rechte zu einem Wohnheim für Wolgadeutsche im Ortsteil Gildenhall und werfen insgesamt zwölf Molotow-Cocktails auf das Gebäude. Den Bewohner_innen gelingt es nur knapp, das Feuer zu löschen. Neben Migrant_innen und sozial Randständigen ist vor allem die alternative Jugendszene Angriffsziel der Rechten. Das linksorientierte Jugendzentrum „Mittendrin“ wird mehrmals überfallen. Für überregionale Aufmerksamkeit sorgt das Treiben des aus Westdeutschland zugezogenen Alt-Nazis Wilhelm Lange, der jahrelang privat „Jugendarbeit“ mit jungen Rechten betreibt. Die Stadt reagiert auf die rechte Szene mit „akzeptierender Jugendarbeit“ im Jugendzentrum „Bunker“. Ab 1998 fungiert der Klub als Neonazitreffpunkt in Selbstverwaltung – erst im Jahr 2000 wird der „Bunker“ geschlossen.2
Die Tat
Nach einem Saufgelage mit rechter Musik fassen in der Nacht zum 1. Juli 1992 drei Neonaziskinheads aus der örtlichen rechten Szene den Entschluss, „Assis aufzuklatschen“ (laut Gericht waren es drei, nach Angaben von damals aktiven Antifas aber mindestens fünf).3 Sie waren der Auffassung „die Obdachlosen verunstalten das Stadtbild und seien in Neuruppin unerwünscht“4. Weil sie wissen, dass im Neuruppiner Rosengarten öfter obdachlose Menschen übernachten, gehen sie gegen 1.00 Uhr gezielt zur kleinen Parkanlage in Zentrum der Fontanestadt. Dort finden sie den auf einer Parkbank schlafenden, volltrunkenen Emil Wendland. Die Gruppe baut sich vor dem Mann auf; Mathias Pl. sichert anfänglich das Gelände ab. Remo B. schreit den schafenden Mann an „Wach auf!“ und tritt ihm mit seinen Stahlkappenschuhen in den Bauch und anschließend mit voller Wucht immer wieder gegen den Kopf. Mirko H. zerschlägt seine mitgebrachte Bierflasche auf dem Kopf des Mannes. Nach den brutalen Misshandlungen lassen sie den bewusstlosen Emil Wendland mit lebensgefährlichen Verletzungen liegen und gehen weg. An der an dem Platz angrenzenden Friedensschule sagt Mirko H. zu seinen beiden Kumpels: „Ich geh noch einmal zurück, den bring ich um“.5 Er dreht um, rennt zu dem vermutlich bewusstlosen Wendland zurück und sticht immer wieder mit einem 18cm langen Jagdmesser auf den Oberkörper seines Opfers ein. Ein Stich durchtrennt die Herzschlagader, sodass Wendland innerlich verblutet. Kurze Zeit später kommen die drei gemeinsam zum Tatort zurück und sammeln die Scherben der Bierflasche ein, auf der ihre Fingerabdrücke sein könnten. Anschließend gehen sie nach Hause. Zwei Tage später werden die Täter festgenommen.
Das Verfahren
Das Landgericht Potsdam verurteilt im Oktober 1993 den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Obwohl das Gericht feststellt, dass die Täter ihr Opfer für „einen Menschen zweiter Klasse gehalten“ hatten und die Gruppe sich zum „Penner klatschen“ verabredet hatte, wird das sozialdarwinistische Motiv in der Urteilsbegründung nicht gewürdigt. Remo B., der ‘Penner’ „so eklig findet wie Ausländer“6. wird im Februar 1994 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Potsdam wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unter Einbeziehung weiterer Straftaten erhält er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Auch in diesem Verfahren wird der sozialdarwinistische Hintergrund der Tat vom Gericht erkannt. In der Urteilsbegründung heißt es: „… faßte man spätestens zu diesem Zeitpunkt den Entschluß, in der Nacht ‚Assis aufzuklatschen’; gemeint war damit das Zusammenschlagen von Obdachlosen oder anderen Personen, die man als mißliebig verachtenswert ansah.“7 Über die Gerichtsverfahren gegen Matthias Pl., der in seiner polizeilichen Vernehmung u.a. sagte: „Ich finde es richtig, Assis einen Denkzettel zu verpassen. Die leben nur von unseren Steuergeldern, außerdem verschandeln sie das Stadtbild. […] Wenn wir rechts orientierten uns nicht um so was kümmern, tut es keiner.“8, ist nichts bekannt.
Das Gedenken
Anlässlich des 20. Todestag fand erstmals ein öffentliches Gedenken für Emil Wendland statt. Am Tatort, dem Neuruppiner Rosengarten, wurde eine Gedenktafel für den Getöteten enthüllt.
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Die Quellen
1 JWP-MittenDrin: Emil “Bruno” Wendland ging den Weg des Todes – Ein MAZ-Leserbrief vom 24.07.1992, auf: jwp-mittendrin.de 14.03.2002, zuletzt abgerufen: 13.01.2016
2 Opferperspektive: „Nationale Jugendarbeit“: das Beispiel Neuruppin, auf Opferperspektive.de 13.10.2006 sowie: Artikel Neuruppin, in: Antifaschistisches AutorInnenkollektiv (Hg.) Hinter den Kulissen … Faschistische Aktivitäten in Brandenburg – Update 1999, Berlin 1994, S. 56–63
3 JWP-Mittendrin. Infoseite zur Emil Wendland-Kampagne, jwp-mittendrin.de, zuletzt abgerufen: 13.01.2016
4 Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 58
5 Gerichtsurteil, Amtsgericht Neuruppin
6 Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 62
7 Gerichtsurteil, Amtsgericht Neuruppin
8 Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 62