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Asyl ist kein Privileg

Für die Ein­führung der Men­schen­rechte in Brandenburg«
demon­stri­erten am Don­ner­stag rund 80 Flüchtlinge,
Asyl­be­wer­ber und einige linke Sym­pa­thisan­ten in der
Luck­en­walder Innen­stadt. Organ­isiert wurde die Demo
von der Aktion­s­gruppe für Men­schlichkeit und
Gerechtigkeit aus Hen­nigs­dorf bei Berlin. »Wir gehen
an diesem Tag auf die Straße, um gegen die
belei­di­gende und degradierende Sit­u­a­tion im Landkreis
Tel­tow-Fläming zu protestieren, der die Asylbewerber
dort täglich aus­ge­set­zt sind«, schallte es aus dem
Laut­sprecher­wa­gen, in dem Reden in verschiedenen
Sprachen gehal­ten wur­den. Bei der Schlußkundge­bung vor
dem Lan­drats­ge­bäude wurde ein mehrseitiger
Protest­brief mit über 7000 Unter­schriften übergeben.
Lan­drat Peer Giesecke war nicht vor Ort, so daß seine
Stel­lvertreterin Karin Schreiber das Schriftstück
ent­ge­gen­nehmen mußte. 

In dem Brief protestieren die Asyl­be­wer­ber gegen die
Res­i­den­zpflicht. Diese Regelung ist seit 1982 im
Asylver­fahrens­ge­setz (AsylVer­fG) fest­geschrieben und
beste­ht nur in Deutsch­land. Seit­dem weisen die
Aus­län­der­be­hör­den Asyl­be­wer­bern ein Flüchtlingsheim
und willkür­lich einen Land­kreis zu. Offiziell
begrün­det wird die Res­i­den­zpflicht mit der nötigen
Anwe­sen­heit des Flüchtlings während seines
Asylver­fahrens. Das Ver­fahren dauert mitunter viele
Jahre, in denen die Asyl­be­wer­ber mas­siv in ihrer
Bewe­gungs­frei­heit eingeschränkt wer­den. Bei Verstoß
gegen das Gesetz dro­ht nach den Para­graphen 85 und 86
des AsylVer­fG eine Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr
oder eine Geld­buße von bis zu 5000 DM

Das Asylver­fahrens­ge­setz – ein Bun­des­ge­setz – erlaubt
dur­chaus eine Lockerung der Res­i­den­zpflicht durch die
Län­der. Sie kann auf mehrere Land­kreise ausgedehnt
wer­den. Dies war auch eine zen­trale Forderung in dem
Protest­brief an den Land­kreis und das Land. Auch, daß
Reisegenehmi­gun­gen für höch­stens drei Tage ausgestellt
wer­den, war für die Flüchtlinge ein Grund zu
demon­stri­eren. »Meis­tens wer­den die Anträge
zurück­gewiesen, da die Sach­bear­beit­er die Begründungen
als zu unwichtig abtun«, sagte eine Asylberwerberin,
die auch gestern ohne Genehmi­gung angereist war. 

Die Res­i­den­zpflicht ist nicht die einzige Regelung,
die den Flüchtlin­gen in Bran­den­burg und ander­swo das
Leben schw­er macht. Seit einiger Zeit ver­lan­gen die
Ver­wal­tun­gen der Asyl­be­wer­ber­heime 3,50 Euro für eine
Über­nach­tung von Besuch­ern im Zim­mer. »Das bedeutet
ein weit­ere Kon­trolle und ein schw­eren Ein­griff in die
Pri­vat­sphäre der Men­schen in den Heimen«, sagte
Flo­rence Sis­sako von der Organisationsgruppe.
Zim­merkon­trollen durch Sicher­heits­beamte sind an der
Tage­sor­d­nung. In den Heimen müssen Fam­i­lien auf 15,
Einzelper­so­n­en auf sechs Quadrat­metern leben. »Wir
dür­fen nicht studieren, Jugendliche ab 16 die Schule
nicht mehr besuchen und keine Aus­bil­dung machen.
Asyl­be­wer­ber dür­fen nicht arbeit­en und bekom­men nur
unzure­ichende medi­zinis­che Ver­sorgung bewilligt«,
berichtet Sis­sako weit­er. Flüchtlin­gen in Brandenburg
standen bis zum Jahre­sende monatlich nur 80 Mark zur
Ver­fü­gung. Das Geld reicht nicht für Fahrscheine,
Zeitun­gen, Zigaret­ten oder ein Bier im Lokal. Für
Lebens­mit­tel gibt es nur Gutscheine. 

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