Für die Einführung der Menschenrechte in Brandenburg«
demonstrierten am Donnerstag rund 80 Flüchtlinge,
Asylbewerber und einige linke Sympathisanten in der
Luckenwalder Innenstadt. Organisiert wurde die Demo
von der Aktionsgruppe für Menschlichkeit und
Gerechtigkeit aus Hennigsdorf bei Berlin. »Wir gehen
an diesem Tag auf die Straße, um gegen die
beleidigende und degradierende Situation im Landkreis
Teltow-Fläming zu protestieren, der die Asylbewerber
dort täglich ausgesetzt sind«, schallte es aus dem
Lautsprecherwagen, in dem Reden in verschiedenen
Sprachen gehalten wurden. Bei der Schlußkundgebung vor
dem Landratsgebäude wurde ein mehrseitiger
Protestbrief mit über 7000 Unterschriften übergeben.
Landrat Peer Giesecke war nicht vor Ort, so daß seine
Stellvertreterin Karin Schreiber das Schriftstück
entgegennehmen mußte.
In dem Brief protestieren die Asylbewerber gegen die
Residenzpflicht. Diese Regelung ist seit 1982 im
Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) festgeschrieben und
besteht nur in Deutschland. Seitdem weisen die
Ausländerbehörden Asylbewerbern ein Flüchtlingsheim
und willkürlich einen Landkreis zu. Offiziell
begründet wird die Residenzpflicht mit der nötigen
Anwesenheit des Flüchtlings während seines
Asylverfahrens. Das Verfahren dauert mitunter viele
Jahre, in denen die Asylbewerber massiv in ihrer
Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Bei Verstoß
gegen das Gesetz droht nach den Paragraphen 85 und 86
des AsylVerfG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder eine Geldbuße von bis zu 5000 DM.
Das Asylverfahrensgesetz – ein Bundesgesetz – erlaubt
durchaus eine Lockerung der Residenzpflicht durch die
Länder. Sie kann auf mehrere Landkreise ausgedehnt
werden. Dies war auch eine zentrale Forderung in dem
Protestbrief an den Landkreis und das Land. Auch, daß
Reisegenehmigungen für höchstens drei Tage ausgestellt
werden, war für die Flüchtlinge ein Grund zu
demonstrieren. »Meistens werden die Anträge
zurückgewiesen, da die Sachbearbeiter die Begründungen
als zu unwichtig abtun«, sagte eine Asylberwerberin,
die auch gestern ohne Genehmigung angereist war.
Die Residenzpflicht ist nicht die einzige Regelung,
die den Flüchtlingen in Brandenburg und anderswo das
Leben schwer macht. Seit einiger Zeit verlangen die
Verwaltungen der Asylbewerberheime 3,50 Euro für eine
Übernachtung von Besuchern im Zimmer. »Das bedeutet
ein weitere Kontrolle und ein schweren Eingriff in die
Privatsphäre der Menschen in den Heimen«, sagte
Florence Sissako von der Organisationsgruppe.
Zimmerkontrollen durch Sicherheitsbeamte sind an der
Tagesordnung. In den Heimen müssen Familien auf 15,
Einzelpersonen auf sechs Quadratmetern leben. »Wir
dürfen nicht studieren, Jugendliche ab 16 die Schule
nicht mehr besuchen und keine Ausbildung machen.
Asylbewerber dürfen nicht arbeiten und bekommen nur
unzureichende medizinische Versorgung bewilligt«,
berichtet Sissako weiter. Flüchtlingen in Brandenburg
standen bis zum Jahresende monatlich nur 80 Mark zur
Verfügung. Das Geld reicht nicht für Fahrscheine,
Zeitungen, Zigaretten oder ein Bier im Lokal. Für
Lebensmittel gibt es nur Gutscheine.