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Rasterfahndung läuft weiterhin

Bran­den­burgs ober­ster Daten­schützer Alexan­der Dix hat den Umgang mit Dat­en bei der Raster­fah­n­dung nach aus­ländis­chen Ter­ror­is­ten im Land scharf kri­tisiert. “Vor­sichtig aus­ge­drückt ist es ein unbe­friedi­gen­der Zus­tand, dass die Fah­n­dung noch nicht offiziell been­det ist”, sagte Dix der “Berlin­er Zeitung”. Immer noch sei “eine fün­f­stel­lige Zahl” von Daten­sätzen in den Com­put­ern des Lan­deskrim­i­nalamts gespe­ichert — obwohl weit weniger, näm­lich nur “eine dreis­tel­lige Zahl” von Fällen tat­säch­lich ins Merk­mal­raster für poten­zielle Atten­täter passe. Die überzäh­li­gen Dat­en müssten eigentlich gelöscht wer­den. “Laut Gesetz aber erst dann, wenn die Raster­fah­n­dung für been­det erk­lärt wurde.”
Tat­säch­lich läuft laut Innen­min­is­teri­um die Auswer­tung der Angaben von Meldeämtern, Aus­län­der­be­hör­den und Hochschulen aber noch “auf Hoch­touren”. Darunter sind wegen tech­nis­ch­er Prob­leme auch Tausende Dat­en, die mit den Merk­malen für poten­ziell ter­ror­is­tis­che “Schläfer” gar nichts zu tun haben. Es sei ein “inner­er Wider­spruch”, mit Kri­te­rien der Unauf­fäl­ligkeit zu arbeit­en, sagte Dix, der den Sinn von Raster­fah­n­dun­gen infrage stellte: “Wie soll man Leute erken­nen, die sich zwar in die Luft spren­gen wür­den, aber son­st geset­zestreu leben?” Dix meldete “daten­schutzrechtlichen Klärungs­be­darf” zum Stand der bran­den­bur­gis­chen Raster­fah­n­dung an. “Das ist nun mal ein massen­hafter, mas­siv­er Ein­griff in ein Grundrecht.”

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