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Asylbewerber dürfen am ersten Ökumenischen Kirchentag teilnehmen

Asyl­be­wer­ber aus ganz Deutsch­land dür­fen mit offizieller Erlaub­nis der
Innen­min­is­terkon­ferenz am ersten Öku­menis­chen Kirchen­tag vom 28. Mai
bis 1.
Juni in Berlin teil­nehmen. Eigentlich dür­fen Flüchtlinge den ihnen
zugewiese­nen Land­kreis nicht verlassen.

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