(Lausitzer Rundschau, 2.9.04) Als das Land Brandenburg das Asylbewerberleistungsgesetz änderte, dass
statt geldlicher Sozialleistungen Gutscheine ausgegeben werden mussten,
rannten nicht nur Asylbewerber Sturm. Auch der Kreistag fand diese Form
«diskriminierend» . Er forderte in einem Schreiben vom 19. Dezember 2001
den Ministerpräsidenten auf, die restriktiven Festlegungen aufzuheben. Der
Kreis als zuständige Behörde wolle selber die Form der Leistung bestimmen.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Gutschein-Praxis (plus
monatliches Taschengeld für persönliche Bedürfnisse von 40,90 Euro)
kriminellen Strukturen Vorschub leiste. Inzwischen, stellt das Sozialamt
des Kreises fest, hätten sich die «misslichen Begleitumstände des
Wertgutscheinsystems teilweise verschärft» . So seien Ausländer, die in
Geschäften Wertgutscheine vorlegten, Schikanen durch Verkaufspersonal
ausgesetzt gewesen. Der Erwerb von Bekleidung oder Haushaltsgegenständen
wurde teilweise verweigert, auf Wertgutscheine kein Wechselgeld
herausgegeben. Es habe auch Hinweise gegeben, das Gutscheine weiter unter
Wert an so genannte Aufkäufer veräußert wurden.
In einem Runderlass aus dem Jahre 2003 habe das Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Frauen alle «über das Asylbewerberleistungsgesetz
hinausgehende Regelungen» aufgehoben. In einigen Kreisen sei bereits vom
Sachleistungsprinzip abgerückt worden. Deshalb hätten sich immer mehr
Asylbewerber auch in diesem Kreis unzufrieden mit der Regelung gezeigt.
Neben dem aktiven Beitrag der Kommune gegen die Diskriminierung der
Asylsuchenden ließen sich mit der Auszahlung auch Kosten sparen. So sei
mit der Bereitstellung des Wertgutscheinsystems ein Vertrag mit der Firma
Sodexho GmbH geschlossen worden. Die habe für ihre Arbeit jährlich bis zu
16 000 Euro erhalten. Auch das sei ein Grund, sich von der alten Regelung
zu verabschieden. Der Kreisausschuss schlug dem Kreistag vor, ab 2005 Geld
an Asylbewerber zu zahlen und den Vertrag mit Sodexho zum 31. Dezember zu
kündigen.