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Asylbewerber zutiefst verunsichert

RATHENOW Das mit viel Mühe geflocht­ene Band zwis­chen der Arbeiterwohlfahrt
(Awo) Havel­land, Träger des Asyl­be­wer­ber­heimes am Rathenow­er Birken­weg und
den Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen des Lan­des Bran­den­burg scheint zerschnitten.
Wie berichtet, hat­te die Awo den engen Kon­takt mit der Flüchtlingsinitiative
Bran­den­burg, dem Lan­des­flüchtlingsrat und dem Vere­in Opferperspektive
gesucht. Am Don­ner­stag teil­ten die drei Ver­bände mit, die Gespräche mit der
Awo seien gescheit­ert. Sie beschuldigten die Awo, für das Asylbewerberheim
keine per­son­ellen Kon­se­quen­zen zu ziehen, obwohl das Ver­trauen der Bewohner
zur Heim­leitung zutief­st gestört sei. 

Hin­ter­grund der Auseinan­der­set­zung ist ein Urteil des Rathenower
Amts­gericht­es. es hat­te in einem Auf­se­hen erre­gen­den und für die Awo sowie
die Leitung des Asyl­be­wer­ber­heimes äußerst unan­genehmen Gerichtsverfahren
fest­gestellt, dass im Asyl­be­wer­ber­heim Post, die an die Flüchtlinge
gerichtet war, unberechtigt geöffnet wurde. 

Die Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen forderten nach dem Urteil die Abset­zung von
Awo-Geschäfts­führer Ralf Schröder und die Ent­las­sung oder Ver­set­zung von
Bär­bel Pagel, Lei­t­erin des Asyl­be­wer­ber­heimes. Fre­di Matthews,
Kreisvor­sitzen­der der Awo, erk­lärte die Angele­gen­heit im Jan­u­ar zur
Chef­sache und suchte das Gespräch mit den Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen. Er
ver­sprach, alles daran set­zen, um die Atmo­sphäre im Asyl­be­wer­ber­heim zu
verbessern. Zwis­chen­zeitlich hat­te die Kreisver­wal­tung, sie ist für die
Unter­bringung von Asyl­be­wer­bern laut Gesetz in der Ver­ant­wor­tung, der
Arbeit­er­wohlfahrt eine Abmah­nung geschickt mit dem Hin­weis, bei einer
weit­eren Abmah­nung könne der Ver­trag zum Asyl­be­wer­ber­heim gekündigt werden. 

Matthews richtete Sprech­stun­den für Asyl­be­wer­ber ein, ini­ti­ierte einen
Heim­beirat und lud zu großen Gespräch­srun­den mit Flüchtlin­gen und den
Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen ein. 

Diese forderten weit­er per­son­elle Kon­se­quen­zen. Die Flüchtlinge im
Asyl­be­wer­ber­heim seien tief verun­sichert, das Ver­hält­nis zur Heim­leitung sei
gestört. Es gebe kein Ver­trauen mehr nach dem Urteilsspruch. 

Eine Ent­las­sung der Heim­lei­t­erin sei aus arbeit­srechtlich­er Sicht nicht
möglich, hieß es beim Awo-Vor­stand. Aber auch eine innerbetriebliche
Ver­set­zung scheint die Awo nicht in Erwä­gung zu ziehen. Darum ging es bei
dem Gespräch am ver­gan­genen Don­ner­stag. Wie Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat Bran­den­burg mit­teilte, habe die Awo auf die Frage, ob in
Bezug auf die Heim­leitung kurzfristig mit per­son­ellen Kon­se­quen­zen zu
rech­nen sei, erk­lärt, dies gehe nicht. “Die Awo wollte sich aber auch
langfristig nicht fes­tle­gen”, sagte Vera Ever­hartz. “Vielmehr”, so Everhartz
weit­er, “sind sowohl Herr Matthews als auch andere Vor­standsmit­glieder der
Awo von früheren Posi­tio­nen abgerückt, die sie bere­its in
Entschuldigungsno­ti­zen eingeräumt hatten”. 

Für die Flüchtling­sor­gan­i­sa­tion habe es darum keinen Sinn, mit Fredi
Matthews weit­er zu sprechen. In ein­er Presseerk­lärung forderten sie die
Kreisver­wal­tung erneut auf, die Ver­gabe des Asyl­be­wer­ber­heimes an die Awo
kri­tisch zu prüfen. 

Fre­di Matthews wollte sich nicht weit­er zu dem Gespräch vom Donnerstag
äußern. Auf die Frage, ob die Heim­lei­t­erin mit Kon­se­quen­zen rech­nen müsse,
antwortete er auswe­ichend. Allerd­ings räumte er ein, “dass die
Gespräch­steil­nehmer vom ver­gan­genen Don­ner­stag schon erkan­nt haben sollten,
was wir mit der Heim­lei­t­erin machen oder nicht machen.” Matthews will weiter
mit den Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen sprechen: “Ich mache die Tür nicht zu.”

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